Eine IT-Fachkräftezulage kann für Beschäftigte, die nach dem 11. November 2011 neu eingestellt wurden,  maximal 5 Jahre zuzüglich zu ihrem Entgelt nach TVöD gezahlt werden, wenn diese sich in den Entgeltgruppen 9a bis 15 TVöD oder den Entgeltgruppen 9 bis 15 TV-V befinden. Die Zulage wird für IT-Fachkräfte gezahlt.


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Höhe der IT-Zulage im TVöD

Die IT-Fachkräftezulage kann bis zu 1.000 Euro pro Monat betragen. Teilzeitbeschäftigte erhalten eine prozentual anteilige IT-Fachkräftezulage gemäß § 24 Abs. 2 TVöD oder § 7 Abs. 3 TV-V. Erfolgt eine Entgeltanhebung des Tabellenentgeltes, so muss diese nicht auf die IT-Fachkräftezulage angewandt werden. 

Die Fachkräftezulage kann im Einzelfall auch bei der Landkreisverwaltung gezahlt werden. Dabei richtet sich die Zulage in der Höhe nach folgenden Kriterien:

  • maximal 1.000 Euro / Monat können Leiter des Geschäftsbereichs Information und Kommunikation erhalten
  • Administratoren können max. 700 Euro / Monat erhalten
  • Maximal 500 Euro erhalten alle weiteren IT-Fachkräfte ab der Entgeltgruppe 9a TVöD

Anrechnungszeitraum

Sollte ein Arbeitsverhältnis befristet sein und der Beschäftigte nach Auslaufen der Befristung einen neuen Arbeitsvertrag bei dem selben Arbeitgeber erhalten, so werden die bereits gezahlten Zeiträume der IT-Fachkräftezulage auf das neue Beschäftigungsverhältnis angerechnet.

Die IT-Fachkräftezulage kann bis auf maximal 10 Jahre verlängert werden.

Bemessungsgrundlage

Die IT-Fachkräftezulage wird mit als Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung gemäß § 21 TVöD oder § 6 Abs. 3 TV-V sowie für die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD oder Sonderzahlung nach § 16 TV-V herangezogen.