Das Erziehungsgeld war ein staatlicher Zuschuss vom 01. Januar 1986 bis 31. Dezember 2006, der als finanzielle Leistung für ein Elternteil gemäß dem Bundeserziehungsgeldgesetz gezahlt wurde, welches das Kind zu Hause erzog. Seit 01. Januar 2007 wurde das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Die Bezugszeit des Erziehungsgeldes endete somit Ende 2009. Stattdessen wurde in einigen Ländern auch das Landeserziehungsgeld eingeführt. Derzeit wird es nur noch von einigen Bundesländern ausgezahlt.
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Das Erziehungsgeld löste das Mutterschaftsurlaubsgeld im Jahre 1986 ab. Das Mutterschaftsurlaubsgeld konnte nur von erwerbstätigen Frauen in Höhe von 510 DM in Anspruch genommen werden.
Bezug von Erziehungsgeld
Um Erziehungsgeld erhalten zu können, durfte eine Tätigkeit bis maximal 30 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Eine höhere Stundenzahl führte zum Wegfall der staatlichen Leistung.
Schüler und Studenten konnten Erziehungsgeld auch dann erhalten, wenn sie ihre Ausbildung in vollem Umfang nachgingen.
Tabelle: Höhe des Erziehungsgeldes
Zeitliche Aufteilung des Erziehungsgeldes
Eltern konnten das Erziehungsgeld in zwei Abschnitte aufteilen lassen. So konnten diese mit der Zustimmung des Arbeitgebers ebenso zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes ein Jahr Elternzeit nehmen.
Landeserziehungsgeld 2023
In einigen Bundesländern, wie in Bayern, Sachsen und Thüringen wurden spezielle Landesgesetze erlassen, die den Eltern ein sogenanntes Landeserziehungsgeld gewähren. Dieses richtet sich vor allem nach der Anzahl der Kinder. Die Höhe des Erziehungsgeldes ist hier zu finden: Landeserziehungsgeld 2023
Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosengeld II-Empfänger
Das Erziehungsgeld wurde bei alleinerziehenden Elternteilen mit Kleinkindern unter 3 Jahren nicht auf die Sozialhilfe angerechnet. Ebenso wurde beim Übergang zum Elterngeld diese Regelung beibehalten. Auch beim Arbeitslosengeld II wurde der Sockelbetrag von 300 Euro nicht auf die staatliche Zusatzleistung angerechnet. Erst später nach dem vom Jahre 2010 vorgetragenen Sparpaket der Bundesregierung wurde das Elterngeld auch auf die Sozialleistungen im vollen Umfang angerechnet.