Jede der Entgeltstufen ist in zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen unterteilt. Diese Stufen müssen durchlaufen werden und sollen die wachsende Berufserfahrung widerspiegeln. Einschränkungen entstehen beim Arbeitgeberwechsel. Zwischen den Stufenaufstiegen sind die Abstände gestaffelt, nachzulesen in der Entgelttabelle.
In jeder Stufe verbleibt man genauso lange, wie die Stufe bezeichnet ist, daraus ergibt sich also eine Verweildauer von einem Jahr in Stufe 1, zwei Jahren in Stufe 2 und so weiter.

In der Regel ist die Stufe 6 die Endstufe. Ausnahmen kann man hierzu in den Entwicklungsstufen nachlesen. Die Zeiträume zwischen den Stufenaufstiegen können je nach Leistung verkürzt, aber auch verlängert werden.


Weitere Fachthemen zum TVöD Bund


Wie steigt man in die Stufen ein? Wie erfolgt die Einstufung?

Die Einstufung in die TVöD Stufen erfolgt durch die Erfahrungszeit des Beschäftigten. Dabei gibt es bestimmte Regelungen, die nachfolgend dargestellt sind.

§ 16 (TVöD Bund) Stufen der Entgelttabelle für den öffentlichen Dienst des Bundes

Wie hoch ist die Anzahl der Stufen? Die Stufen (Bund) der Entgelttabelle bestehen aus 6 Stufen, wobei die Entgeltgruppen 2 bis 15 sechs Stufen umfassen. Die Entgeltgruppe 1 umfasst nur lediglich fünf Stufen. Bei den ersten beiden Stufen handelt es sich dabei um Grundstufen, die in der Regel für die Eingruppierung herangezogen werden, die vier darauffolgenden Stufen sind als Entwicklungsstufen kennzeichnend und spiegeln die Qualifizierung des Beschäftigten dar. In der Regel erfolgt eine Höhergruppierung von einer zu einer anderen Stufe nach einer bestimmten Stufenlaufzeit. Diese kann aber bei Vorliegen einer überdurchschnittlich hohen Qualifizierung und Leistung verkürzt werden. Bei einer unterdurchschnittlichen Leistung kann die Stufenzugehörigkeit auch verlängert werden. Auch eine Herab Gruppierung von einer höheren zu einer niedrigeren Stufe ist möglich.

Tabellenübersicht: TVöD Stufeneingruppierung nach Berufserfahrung

Entgeltgruppen Voraussetzung für die Einstufung

Entgeltgruppen 13 - 15  Ü

wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Entgeltgruppen 9b - 12

Fachhochschulstudium oder Bachelor

Entgeltgruppen 5 - 9a

mindestens dreijährige Berufsausbildung

Entgeltgruppen 1 - 4

An und Ungelernte

Tarifvertragstext aus § 16 TVöD Bund:

(1) Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen.

(2) Bei Neueinstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.

Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Bei Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zum Bund werden die Beschäftigten mit einschlägiger Berufserfahrung der im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbenen Stufe zugeordnet und die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erreichte Stufenlaufzeit wird fortgeführt.

Protokollerklärungen zu Absatz 2:

1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.

2. Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.

(3) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.

(4) Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

Wie lange verweilt man in einer Stufe? Die TVöD Stufenlaufzeit

Stufenzugehörigkeit Verweildauer
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahre in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahre in Stufe 5

Tabellenlegende | Die Tabelle erläutert, wie lange bleibt man in einer TVöD Stufe


(5) Die Entgeltgruppe 1 umfasst fünf Stufen. Einstellungen erfolgen zwingend in der Stufe 2 (Eingangsstufe). Die jeweils nächste Stufe wird nach vier Jahren in der vorangegangenen Stufe erreicht; § 17 Abs. 2 bleibt unberührt.

(6) Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. Beide Zulagen können befristet werden. Sie sind auch als befristete Zulagen widerruflich und gelten als Tabellenentgelt gemäß § 15.