Die Lohnsteuerklasse 6 kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hat. Ebenso ist die Lohnsteuerklasse 6 anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer seine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht bereitstellen möchte oder schuldhaft nicht kann.


Steuerklassen Übersicht


Keine Freibeträge für die Steuerklasse 6 

Bei der Steuerklasse VI werden keine Freibeträge gewährt. Eine Ausnahme ist allerdings der Altersentlastungsbetrag. Die Steuerklasse 6 ist demnach die Steuerklasse mit den höchsten steuerlichen Belastungen. Dadurch, dass das Einkommen aus der ersten Beschäftigung nicht bekannt ist, werden bei einer zweiten Beschäftigung mehr Abzüge einbehalten als bei anderen Lohnsteuerklassen.

Bitte beachten Sie: In der Lohnsteuerklasse VI gibt es somit keinen Grundfreibetrag, keinen Arbeitnehmerpauschbetrag, keinen Sonderausgabenpauschbetrag, keine Vorsorgepauschale und keinen Kinderfreibetrag.

Wer also vor hat, sich mehrere Beschäftigungsverhältnisse zuzulegen, sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Abzüge für den Zweitjob erheblich höher sind. Eine Ausnahme hierbei bilden selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten, die keine Lohnsteuerkarte erforderlich machen und somit auch keine Eingruppierung in die Steuerklasse 6 vorliegen würde.

Selbstständige, Freiberufler und Minijobber

Bei Selbstständigen, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Nebenjob haben, so wäre die Arbeitnehmertätigkeit nicht in die Steuerklasse 6 einzuordnen, sondern so, wie sie als hauptberufliche Tätigkeit einzuordnen wäre. Sollte eine nebenberufliche geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro ausgeübt werden, so wird keine Lohnsteuer fällig und demnach auch keine Eingruppierung in die Steuerklasse VI.

Steuerklassenkombinationen

Generell ist die Steuerklasse mit jeder anderen Steuerklasse kombinierbar. Alleinerziehende Personen werden demnach häufig die Steuerklassenkombination 2 und 6 haben, alleinstehende Personen hingegen 1 und 6, verheiratete Arbeitnehmer 3 und 6, 4 und 6 sowie 5 und 6.

Personengruppe Mögliche Steuerklassenkombination
Alleinstehend I + VI
Alleinerziehend II + VI
Verheiratet, verpartnert oder verwitwet III + VI
Verheiratet, verpartnert IV + VI
Verheiratet, verpartnert V + VI


Berechnungsbeispiele der Abzüge bei der Steuerklasse VI für Arbeitnehmer  

Nachfolgend erhalten Sie ein Beispiel über die möglichen Abzüge, wenn die Steuerklasse VI zur Anwendung kommt. Bitte beachten Sie, dass dieses Beispiel lediglich als Überblick dient und somit keine Garantie auf die Aktualität und Richtigkeit gegeben werden kann.

2024

Beispiel eines 30-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Hessen mit einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg Monat  Jahr
 Brutto 2.500 € 30.000 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     0,00 €   0,00 €
 Kirchenzuschlag  48,62 € 583,44 €
 Lohnsteuer   540,33 €   6.483,96 €
 Steuern   588,95 €   7.067,40 €
 Rentenversicherung 232,50 € 2.790,00 €
 Arbeitslosenversicherung   32,50 € 390,00 €
Krankenversicherung   203,75 €   2.445,00 €
 Pflegeversicherung     42,50 €   510,00 €
 Sozialabgaben   511,25 €   6.135,00 €
Gesamt Netto

1.399,80 €

16.797,60 €


2022

Beispiel eines 30-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Hessen mit einem Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg Monat  Jahr
 Brutto 2.500 € 30.000 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     0,00 €   0,00 €
 Kirchenzuschlag  46,08 € 552,96 €
 Lohnsteuer   576,00 €   6.912,00 €
 Steuern   622,08 €   7.464,96 €
 Rentenversicherung 232,50 € 2.790,00 €
 Arbeitslosenversicherung   30,00 € 360,00 €
Krankenversicherung   198,75 €   2.385,00 €
 Pflegeversicherung     46,88 €   562,50 €
 Sozialabgaben   508,13 €   6.097,50 €
Gesamt Netto

1.369,80 €

16.437,54 €

2020

Beispiel eines 25-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Baden-Württemberg mit einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg Monat  Jahr
 Brutto 2.500 € 30.000 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     33,60 €   403,20 €
 Kirchenzuschlag 48,88 € 586,56 €
 Lohnsteuer   611,00 €   7.332,00 €
 Steuern   693,48 €   8.321,76 €
 Rentenversicherung 233,75 € 2.805,00 €
 Arbeitslosenversicherung   37,50 € 450,00 €
Krankenversicherung   210,00 €   2.520,00 €
 Pflegeversicherung     38,13 €   457,50 €
 Sozialabgaben   519,38 €   6.232,50 €
Gesamt Netto

1.287,15 €

15.445,74 €