Die Lohnsteuerklasse 6 kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig hat. Ebenso ist die Lohnsteuerklasse 6 anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer seine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht bereitstellen möchte oder schuldhaft nicht kann.
Steuerklassen Übersicht
Keine Freibeträge für die Steuerklasse 6
Bei der Steuerklasse VI werden keine Freibeträge gewährt. Eine Ausnahme ist allerdings der Altersentlastungsbetrag. Die Steuerklasse 6 ist demnach die Steuerklasse mit den höchsten steuerlichen Belastungen. Dadurch, dass das Einkommen aus der ersten Beschäftigung nicht bekannt ist, werden bei einer zweiten Beschäftigung mehr Abzüge einbehalten als bei anderen Lohnsteuerklassen.
Bitte beachten Sie: In der Lohnsteuerklasse VI gibt es somit keinen Grundfreibetrag, keinen Arbeitnehmerpauschbetrag, keinen Sonderausgabenpauschbetrag, keine Vorsorgepauschale und keinen Kinderfreibetrag.
Wer also vor hat, sich mehrere Beschäftigungsverhältnisse zuzulegen, sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Abzüge für den Zweitjob erheblich höher sind. Eine Ausnahme hierbei bilden selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten, die keine Lohnsteuerkarte erforderlich machen und somit auch keine Eingruppierung in die Steuerklasse 6 vorliegen würde.
Selbstständige, Freiberufler und Minijobber
Bei Selbstständigen, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Nebenjob haben, so wäre die Arbeitnehmertätigkeit nicht in die Steuerklasse 6 einzuordnen, sondern so, wie sie als hauptberufliche Tätigkeit einzuordnen wäre. Sollte eine nebenberufliche geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro ausgeübt werden, so wird keine Lohnsteuer fällig und demnach auch keine Eingruppierung in die Steuerklasse VI.
Steuerklassenkombinationen
Generell ist die Steuerklasse mit jeder anderen Steuerklasse kombinierbar. Alleinerziehende Personen werden demnach häufig die Steuerklassenkombination 2 und 6 haben, alleinstehende Personen hingegen 1 und 6, verheiratete Arbeitnehmer 3 und 6, 4 und 6 sowie 5 und 6.
Personengruppe | Mögliche Steuerklassenkombination |
Alleinstehend | I + VI |
Alleinerziehend | II + VI |
Verheiratet, verpartnert oder verwitwet | III + VI |
Verheiratet, verpartnert | IV + VI |
Verheiratet, verpartnert | V + VI |
Berechnungsbeispiele der Abzüge bei der Steuerklasse VI für Arbeitnehmer
Nachfolgend erhalten Sie ein Beispiel über die möglichen Abzüge, wenn die Steuerklasse VI zur Anwendung kommt. Bitte beachten Sie, dass dieses Beispiel lediglich als Überblick dient und somit keine Garantie auf die Aktualität und Richtigkeit gegeben werden kann.
2024
Beispiel eines 30-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Hessen mit einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern
Arbeitnehmer in Baden-Württemberg | Monat | Jahr |
|||
Brutto | 2.500 € | 30.000 € | |||
Geldwerter Vorteil | 0,- € | 0,- € | |||
Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € | |||
Kirchenzuschlag | 48,62 € | 583,44 € | |||
Lohnsteuer | 540,33 € | 6.483,96 € | |||
Steuern | 588,95 € | 7.067,40 € | |||
Rentenversicherung | 232,50 € | 2.790,00 € | |||
Arbeitslosenversicherung | 32,50 € | 390,00 € | |||
Krankenversicherung | 203,75 € | 2.445,00 € | |||
Pflegeversicherung | 42,50 € | 510,00 € | |||
Sozialabgaben | 511,25 € | 6.135,00 € | |||
Gesamt Netto |
1.399,80 € |
16.797,60 € |
2022
Beispiel eines 30-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Hessen mit einem Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern
Arbeitnehmer in Baden-Württemberg | Monat | Jahr |
|||
Brutto | 2.500 € | 30.000 € | |||
Geldwerter Vorteil | 0,- € | 0,- € | |||
Solidaritätszuschlag | 0,00 € | 0,00 € | |||
Kirchenzuschlag | 46,08 € | 552,96 € | |||
Lohnsteuer | 576,00 € | 6.912,00 € | |||
Steuern | 622,08 € | 7.464,96 € | |||
Rentenversicherung | 232,50 € | 2.790,00 € | |||
Arbeitslosenversicherung | 30,00 € | 360,00 € | |||
Krankenversicherung | 198,75 € | 2.385,00 € | |||
Pflegeversicherung | 46,88 € | 562,50 € | |||
Sozialabgaben | 508,13 € | 6.097,50 € | |||
Gesamt Netto |
1.369,80 € |
16.437,54 € |
2020
Beispiel eines 25-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Baden-Württemberg mit einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern
Arbeitnehmer in Baden-Württemberg | Monat | Jahr |
|||
Brutto | 2.500 € | 30.000 € | |||
Geldwerter Vorteil | 0,- € | 0,- € | |||
Solidaritätszuschlag | 33,60 € | 403,20 € | |||
Kirchenzuschlag | 48,88 € | 586,56 € | |||
Lohnsteuer | 611,00 € | 7.332,00 € | |||
Steuern | 693,48 € | 8.321,76 € | |||
Rentenversicherung | 233,75 € | 2.805,00 € | |||
Arbeitslosenversicherung | 37,50 € | 450,00 € | |||
Krankenversicherung | 210,00 € | 2.520,00 € | |||
Pflegeversicherung | 38,13 € | 457,50 € | |||
Sozialabgaben | 519,38 € | 6.232,50 € | |||
Gesamt Netto |
1.287,15 € |
15.445,74 € |