Beamte erhalten für die Gesundheitsversorgung eine Beihilfe vom Dienstherrn, die sich in der Regel auf 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten beläuft. Die Differenz zum Gesamtbetrag muss der Beamte dann selbst tragen oder kann sich in einer Krankenversicherung selbst versichern. Zumeist wird Beamten eine private Krankenversicherung (PKV) angeboten.

Die wichtigsten Regeln zur PKV für Beamte

Diese stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die private Krankenversicherung ist auch die häufigste gewählte Versicherung von Beamten, da in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Beihilfeanspruch besteht. Zudem bietet die private Krankenversicherung den Vorteil, dass sehr oft Zahnbehandlungen oder Behandlungen beim Heilpraktiker finanziell von der Versicherung übernommen werden.

  • Beamte können Beihilfe erhalten, die bis zu 80 Prozent betragen kann
  • Eine private Krankenversicherung (PKV) deckt die Differenz ab
  • Als Alternative kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewählt werden
  • Beihilfe muss innerhalb eines Jahres beantragt werden
  • Die Wahl für eine PKV ist unwiderruflich, ein Zurück in die GKV ist nicht möglich
  • Anwärter und Referendare können Beihilfe erhalten
  • Eine freie Heilfürsorge steht für Beamte mit Berufsrisiko zur Verfügung
  • Beamte müssen sich zwischen Beihilfe oder Heilfürsorge entscheiden, die Wahl ist verbindlich
  • Quotentarife in der PKV decken die Krankheitskosten als Basistarif ab
  • Familienangehörige von Beamten sind beihilfeberechtigt

Anspruch auf eine Private Krankenversicherung 

Beamte, die sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern, haben Anspruch auf Beihilfe. Es reicht in der Regel aus, eine Teilversicherung abzuschließen, da Beamte durch die Beihilfe bereits finanziell gestützt sind. In den meisten Fällen bieten private Krankenversicherungen einen speziellen Beihilfetarif an, der nur für Beamte gültig ist. Bei diesem Tarif können medizinische Kosten zur Beihilfe abgerechnet werden. In der Regel genießt der Beamte in der PKV einen günstigeren Tarif, als es beispielsweise für Selbstständige der Fall wäre.

Für eine Berechnung des Tarifs ist es nicht nötig, die Besoldung offenzulegen. Es reicht im Normalfall aus, das Alter und den aktuellen Gesundheitszustand anzugeben. Die private Krankenversicherung wird dann die Beiträge anhand dieser Daten berechnen und den Versicherungsschutz anpassen. Zumeist liegt ein Ausgleich bei den Krankenkosten vor, was bedeutet, dass diese zu je 50 Prozent von der Beihilfe und 50 Prozent von der privaten Krankenversicherung getragen werden.

Die Beihilfe muss bei als Beihilfebescheinigung bei der Beihilfeberechtigungsstelle vorgelegt werden, um Behandlungskosten abrechnen zu können.

Besteht eine gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?

Generell besteht für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Versicherungspflicht. Sollten sie sich für eine gesetzliche Versicherung entscheiden, so ist eine sogenannte freiwillige Mitgliedschaft möglich. Hierbei besteht jedoch kein Anspruch auf Beihilfe. Zudem sind die Versichertenbeiträge bei einer gesetzlichen Versicherung derzeit einheitlich auf 14,4 Prozent des Bruttoeinkommens geregelt. Da die Krankenkassen durch die Senkung des Krankenkassenbeitrags auf 14,6 Prozent einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 Prozent verlangen können, kann der GKV-Beitrag bei 15,9 Prozent liegen. Sollte ein Wechsel in die private Krankenversicherung geplant sein, so muss der Beamte sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, was jedoch unwiderruflich ist. Dies bedeutet, dass der Beamte nicht wieder in die gesetzliche Versicherung zurückkehren kann.

In der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Beamte den vollen Beitrag zahlen, auch wenn dieser einen Beihilfeanspruch von mindestens 50 Prozent hätte. Trotz dessen greift die Beihilfe bei einer gesetzlichen Versicherung nicht. Es besteht kein Anspruch auf Beitragszuschuss seitens der Beihilfestelle.

Übersicht: Besitz einer Privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland

Die nachfolgende Übersicht zeigt den Besitz einer privaten Krankenversicherung in Deutschland im Zeitraum von 2013 bis 2016. Die Angaben resultieren aus einer Umfrage und spiegeln Millionenbeträge wider. Im Jahr 2013 besaßen rund 7,45 Millionen Personen eine PKV im Haushalt. Etwa 62,87 Millionen Personen hingegen besaßen keine PKV.

Grafik: Besitz-PKV in Deutschland von 2013 - 2016

Wie wird die Beihilfe abgerechnet?

Gemäß dem Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 5 C 16.13; BVerwG 5 C 40.13) darf die Beihilfe nicht minimiert werden, auch wenn der Beamte einen Basistarif in einer privaten Krankenversicherung vorweisen kann.

Die Abrechnung der Beihilfe unterliegt einer bestimmten Reihenfolge, die ähnlich der privaten Krankenversicherung ist. Sollte die gestellte Rechnung seitens des Arztes nicht allzu hoch sein, so kann der Beamte diese vorerst selbst begleichen. Der Arzt hat aber auch die Möglichkeit, die Rechnung direkt bei der Beihilfestelle einzureichen. Dazu reicht eine Kopie der Rechnung aus. Die Beihilfe wird dann anhand der eingereichten Rechnung zu einem festgelegten Prozentsatz beglichen. Der festgesetzte Prozentsatz ist in der aktuellen Beihilfeverordnung (BVO) des jeweiligen Landes und bei Beamten im Bund bei der Beihilfeverordnung des Bundes verankert. Ebenso sind in der Beihilfeverordnung alle Leistungen aufgeführt, die die Beihilfe trägt. Dazu gehören in der Regel alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Generell orientiert sich jedoch der Beihilfesatz am Beihilfebemessungssatz. Nachdem die Rechnung von der Beihilfe beglichen wurde, werden die Rechnungsunterlagen vernichtet. Auf Wunsch können diese jedoch dem Beamten zurückgesandt werden.

Gibt es Unterschiede in der Beihilfe für Beamtenanwärter und Referendare im Lehramt?

Die Beihilfe wird ebenso auch für Beamtenanwärter und auch für Referendare im Lehramt gezahlt. Anwärter müssen sich nicht gesetzlich krankenversichern. Es gelten hier die gleichen Regelungen wie für Beamte im aktiven Dienst.

Bei der Tarifberechnung haben Beamtenanwärter besondere Tarife, die gezielt auf diese Berufsgruppe zugeschnitten sind. Es gilt in der Regel ein Höchstalter, was derzeit bei 34 Jahren liegt. Beamtenanwärter, die diese Grenze überschreiten, haben zumeist den gewöhnlichen Versicherungstarif zu zahlen. Eine Ausnahme dabei sind Lehramtsreferendare. Hier kann die Altersgrenze bei 39 Jahren liegen.

Generell muss die Beihilfe innerhalb eines Jahres beantragt werden. Allenfalls würde der Anspruch auf Beihilfe verfallen.

Was gilt bei der PKV im Zusammenhang mit der Beihilfe für Ehepartner und Kinder?

Neben dem Beamten oder Anwärter selbst, können auch Familienangehörige, wie der Ehepartner und die Kinder, Beihilfe erhalten.

Somit kann der Beihilfebemessungssatz folgende Werte umfassen:

  • Für den berücksichtigungsfähigen Ehepartner 70 Prozent
  • Für den berücksichtigungsfähigen eingetragenen Lebensgefährten 70 Prozent
  • Für aktive Beamte mit einem oder keinem Kind 50 Prozent
  • Für aktive Beamte mit mindestens 2 Kindern 70 Prozent
  • Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 Prozent
  • Für Ruhestandsbeamte, die beihilfeberechtigt sind, 70 Prozent
  • Für Hochschullehrer mit entpflichtetem Status 50 Prozent

Familienmitglieder von Beamten können nur dann Beihilfe erhalten, wenn diese von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Zudem darf eine bestimmte festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschritten werden.

Sofern Kindergeld gezahlt wird, haben die im Haushalt lebenden Kinder Anspruch auf Beihilfe. Diese ist auch hier an eine Höchstaltersgrenze gekoppelt. So erhielten Eltern bis zum Jahr 2007 für ihre Kinder bis zum 27. Lebensjahr Beihilfe. Seit der Neuregelung des Steuergesetzbuches von 2007 wird Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Demnach sank seit dem Jahr 2007 auch die Grenze des Beihilfeanspruchs auf das 25. Lebensjahr. Sollten beide Elternteile im öffentlichen Dienst tätig sein, so erhält dasjenige Elternteil Beihilfe für die Kinder, welches auch das Kindergeld bezieht.

Nachfolgend ist eine Übersicht dargestellt, die den Anspruch auf Beihilfe in Deutschland im Jahr 2011 wiedergibt. Gefragt wurden ausschließlich Personen im öffentlichen Dienst.

Grafik: Beihilfeanspruch im öffentlichen Dienst

Pkv Beihilfe

Quelle: statista

Was sind Quotentarife für Beamte und Beamtenanwärter?

Beamte und Beamtenanwärter, die Anspruch auf Beihilfe haben, können sich in einem sogenannten Quotentarif versichern. Dieser deckt lediglich die Differenz an Kosten ab, die die Beihilfe nicht tragen würde. Somit würde sich ein Quotentarif zwischen 30 und 50 Prozent ergeben. In den meisten Fällen ist ein Quotentarif in der privaten Versicherung günstiger als ein Tarif, der alle Kosten abdeckt, also ein sogenannter Vollkostentarif. Quotentarife in der PKV sind zumeist auch günstiger als Tarife in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die nachfolgende Grafik zeigt einen Vergleich der Mitgliederzahlen zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2010, 2012 und 2014. Die Angaben sind in Millionen ausgedrückt. Demnach waren im Jahr 2010 in der PKV 8,9 Millionen Personen versichert. Im Jahr 2012 stieg die Anzahl leicht auf 9 Millionen an. Im Jahr 2014 sank sie wiederum auf 8,95 Millionen Personen. Im Vergleich dazu waren im Jahr 2010 69,5 Millionen Personen gesetzlich versichert. Im Jahr 2012 stieg dagegen die Mitgliederzahl auf 69,7 Millionen. Im Jahr 2014 wurde ebenso ein Anstieg auf 69,99 Millionen Mitglieder verzeichnet.

Grafik: Vergleich der PKV mit der GKV Mitgliederzahl 

Pkv Gkv

Quelle: statista

Freie Heilfürsorge für Beamte

Die Heilfürsorge für Beamte ist eine bestimmte Form der Kostenübernahme bei aktiven Beamten, die einem bestimmten Berufsrisiko ausgesetzt sind. Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr alle Krankheitskosten in vollständiger Weise. Leistungen werden dabei als Sachbezüge gewährt. Die Heilfürsorge wird anstatt der Beihilfe gezahlt. Entscheidet sich der Beamte für die Beihilfe, ist dies unwiderruflich. Die Heilfürsorge kann nicht auf Familienmitglieder übertragen werden. Sie wird ausschließlich für den aktiven Beamten gezahlt. In Anspruch nehmen können die Heilfürsorge Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und auch die der Länder, Beamte bei Berufsfeuerwehren oder auch bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte in Justizvollzugsanstalten und Zivildienstleistende.

Die Heilfürsorge wird auch bei Soldaten gewährt, die jedoch eine eigenständige truppenärztliche Versorgung genießen.

Beamte, die aus dem Berufsleben ausscheiden und in die Pension eintreten, verlieren den Anspruch auf eine Heilfürsorge. In diesem Moment würde die Beihilfe greifen. Der Anspruch dabei liegt in der Regel bei 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent sollten bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden, um die Krankheitskosten gering zu halten.

Hilfreiche Adressen der Privaten Krankenversicherung

 Krankenversicherung

 Möglich in 

 Hauptsitz 

 Kontakt: Telefon und Fax 

 Allianz Private Krankenversicherung

bundesweit

München

Hotline:
Telefax:

0800 / 4100108
089 / 380 034 25

 Alte Oldenburger Krankenversicherung

bundesweit

Vechta

Telefon:
Telefax:

04441 / 905 0
04441 / 905 470

 ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

bundesweit

Düsseldorf

Telefon:

089 / 412 40

 Axa Krankenversicherung

bundesweit

Köln

Hotline:
Telefax:

01803 / 292 200
01803 / 202 612

 Barmenia

bundesweit

Wuppertal

Hotline:
Telefon:
Telefax:

0202 / 438 225

0202 / 438 00
0202 / 438 284 6

 

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