Im TVöD-B VKA sind Beschäftigte des Pflege- und Gesundheitsbereichs (z.B. Hebamme fachsprachlich auch Obstetrix) mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD-B und der kommunalen Arbeitgeber VKA eingestuft.


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Für welche Berufsgruppen gilt der TVöD-B?

Die Entgelttabelle für TVöD-B VKA richtet sich nach der aktuellen Entgeltordnung für diesen Bereich. Die Beschäftigten der Pflege, die nach der neuen P-Tabelle vergütet werden, werden gesondert unter TVöD-P Pflege betrachtet. Ärzte, die in den TVöD-B eingruppiert sind, werden ebenfalls gesondert unter TVöD-B Ärzte betrachtet. Für alle restlichen Beschäftigten des TVöD-B sind die nachfolgenden Informationen gültig.

 TVöD-B auf einen Blick:

  • Tabelle TVöD-B: Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbereichen mit Tabelle TVöD VKA z. B. Medizinischen Fachangestellten (MFA), die in öffentlichen Einrichtungen arbeiten.
  • Tabelle TVöD-P: Beschäftigte der Pflege
  • Tabelle TVöD SuE: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Tabelle TVöD-B Ärzte: Anlage D TVöD-B Ärzte

In welche Stufe werden Beschäftigte im TVöD-B eingruppiert?

Beschäftigte im TVöD-B VKA werden in den Entgeltgruppen 1 bis 15 eingruppiert. Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. Die Entgeltgruppe 1 lediglich nur 5. Einstellungen erfolgen in Stufe 2, die gleichzeitig in der Entgeltgruppe 1 die Eingangsstufe darstellt. Stufe 3 in der Entgeltgruppe 1 wird nach vier Jahren in Stufe 2 erreicht.

Beschäftigte, die keine Berufserfahrung vorweisen können, werden in die Entgeltstufe 1 eingruppiert. Sollte eine Berufserfahrung bereits von einem Jahr vorliegen, so wird der Beschäftigte in die Entgeltstufe 2 eingestuft. Eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren rechtfertigt eine Eingruppierung in die Stufe 3. Dem Arbeitgeber ist es erlaubt, aufgrund der Deckung des Personals bestimmte Berufserfahrungen teilweise oder ganz zu berücksichtigen.

Wie wird die Berufserfahrung angerechnet?

Als Berufserfahrung zählen grundsätzlich auch Praktikumszeiten. Diese sind im Tarifvertrag für Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 geregelt.

Eine teilweise oder komplette Anrechnung von Zeiten der Berufserfahrung kann bei einer Einstellung eines Mitarbeiters in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst gemäß § 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 erfolgen. Das Gleiche gilt für Beschäftigte, die vorab in einem Arbeitsverhältnis standen, welchem ein vergleichbarer Tarifvertrag wie dem des TVöD zugrunde gelegt wurde. Die erworbene Stufe kann teilweise oder ganz berücksichtigt werden.

So werden Beschäftigte im TVöD-B höhergruppiert

Die Stufenlaufzeit regelt die Zeit, in der ein Beschäftigter in einer Stufe verweilen muss, bis er zur nächsten Stufe erlangt. Ab Stufe 3 erfolgt eine Verweildauer insbesondere auch in Abhängigkeit der Leistung gemäß § 17 Abs. 2. Als Stufenlaufzeit werden die ununterbrochenen Zeiten bei einem Arbeitgeber gezählt.

So ergeben sich folgende Stufenlaufzeiten:

Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Wann werden die Garantiebeträge für das Jahr 2024 gezahlt?

Sollte der Beschäftigte in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden, so wird dieser in diejenige Entgeltstufe eingruppiert, in der er das bisherige Entgelt erhalten hat. Die Stufe 2 gilt dabei als Mindeststufe. Ein Garantiebetrag wird dann gezahlt, wenn zwischen dem bisherigen Einkommen und dem neuen Tabellenentgelt ein Unterschiedsbetrag zustande kommt. Als Ausgleich wird dann ein Garantiebetrag gezahlt.