Für Flughafenmitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt es neben der Grundvergütung, die in der Entgelttabelle TVöD VKA festgehalten ist, weitere Vergütungsmöglichkeiten, die sich in Form von Jubiläumsgelder, Sonderzahlungen und Ertragsbeteiligungen äußern können.
TVöD-F Ertragsbeteiligung Flughäfen
Beschäftigte, die unter § 1 TVöD-F fallen, haben Anspruch auf eine jährliche Ertragsbeteiligung in Höhe von 250,00 Euro. Die Ertragsbeteiligung kann abweichen, wenn negative oder positive Jahresergebnisse verzeichnet wurden.
Tabelle der Bonuszahlungen für Flughafenmitarbeiter
Jahresergebnis | Betrag |
bei testierten negativen Jahresergebnissen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren | 100 EURO |
bei testiertem positiven Jahresergebnis im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr | 450 EURO |
bei testierten positiven Jahresergebnissen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren | 600 EURO |
bei testierten positiven Jahresergebnissen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren+ bei zusätzlich über dem im verabschiedeten Wirtschaftsplan ausgewiesenen Ergebnis liegendem Ergebnis des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres | 700 EURO |
Garantiebeträge
Sollte eine Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe erfolgen, so wird der Beschäftigte in diejenige Entgeltstufe eingruppiert, in der er das bisherige Entgelt erhalten hat. Die Stufe 2 gilt dabei als Mindeststufe. Ein Garantiebetrag wird dann gezahlt, wenn zwischen dem bisherigen Einkommen und dem neuen Tabellenentgelt ein Unterschiedsbetrag zustande kommt. Dann wird eine Art Ausgleichsbetrag gezahlt, der als Garantiebetrag bezeichnet wird.
Vermögenswirksame Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen betragen 6,65 Euro pro Monat.
Jubiläumsgeld im TVöD-F
Jubiläumsgeld wird danach gezahlt, wie lange der Beschäftigte bereits im öffentlichen Dienst im Bereich der Flughäfen tätig ist.
So bestimmt sich die Höhe des Jubiläumsgeldes wie folgt:
- nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit in Höhe von 350 Euro
- nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit in Höhe von 500 Euro
Teilzeitbeschäftigte erhalten den gleichen Betrag.