Die Steuerklasse V ist nur in Kombination mit der Lohnsteuerklasse III möglich. Demzufolge müssen beide Partner vorab klären, wer welche Steuerklasse erhalten soll. Dabei gilt in der Regel, dass derjenige Partner die Steuerklasse V erhält, der das geringste Einkommen hat. Der Partner, der das höhere Einkommen hat, erhält die Steuerklasse III. Ziel ist es, die Steuerbelastung durch die Kombination zu senken und somit höhere Steuernachzahlungen zu vermeiden. Bei der Kombination der Steuerklassen III und V ist gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 3a eine Steuererklärung zwingend notwendig. Bei der Steuerklasse V können drei Abzugsmöglichkeiten angewandt werden, um die Steuer zu mindern. In der Steuerklasse V sowie auch in der Steuerklasse VI wird jedoch kein Grundfreibetrag gewährt.


Steuerklassen Übersicht


Wichtiges zur Steuerkombination III / V

Generell wird zur Steuerkombination III/V geraten, wenn ein Partner ungefähr 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens und der andere Partner 40 Prozent beisteuert. Derjenige, der 60 Prozent beisteuert, wird in die Steuerklasse III eingruppiert. Der andere Partner erhält die Steuerklasse 5. Jedoch kann es auch von Vorteil sein, die Steuerklasse IV mit Faktor zu wählen. Dies sollte individuell geprüft werden.

Wenn ein Partner für eine bestimmte Zeit Elterngeld oder Sozialleistungen bezieht, sollte geprüft werden, ob es weiterhin von Vorteil ist, die Steuerklassenkombination 3/5 anzuwenden. Zumeist ist es jedoch sinnvoller, die Steuerklassen III und V aufzugeben, um somit die Bezüge zu erhöhen.

Beispielberechnungen zu den Abzügen der Steuerklasse V 

2024

Beispiel eines 30-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Hessen mit einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern

Arbeitnehmer in Hessen Monat  Jahr
 Brutto 3.300 € 39.600 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     0,00 €   0,00 €
 Kirchenzuschlag  67,12 € € 805,44 €
 Lohnsteuer   745,83 €   8.949,96 €
 Steuern   812,95 €   9.755,40 €
 Rentenversicherung 306,90 € 3.682,80 €
 Arbeitslosenversicherung   42,90 € 514,80 €
Krankenversicherung   268,95 €   3.227,40 €
 Pflegeversicherung     56,10 €   673,20 €
 Sozialabgaben   674,85 €   8.098,20 €
Gesamt Netto

1.812,20 €

21.746,40 €


2022

Beispiel eines 30-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Hessen mit einem Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern

Arbeitnehmer in Hessen Monat  Jahr
 Brutto 3.300 € 39.600 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     0,00 €   0,00 €
 Kirchenzuschlag  72,59 € € 871,08 €
 Lohnsteuer   806,66 €   9.679,92 €
 Steuern   879,25 €   10.551,00 €
 Rentenversicherung 306,90 € 3.682,80 €
 Arbeitslosenversicherung   39,60 € 475,20 €
Krankenversicherung   262,35 €   3.148,20 €
 Pflegeversicherung     50,33 €   603,90 €
 Sozialabgaben   659,18 €   7.910,10 €
Gesamt Netto

1.761,58 €

21.138,90 €


2020

Beispiel eines 30-jährigen Arbeitnehmers mit einem Kind in Hessen mit einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent bei der Krankenkasse und Kirchensteuern

Arbeitnehmer in Hessen Monat  Jahr
 Brutto 3.300 € 39.600 €
 Geldwerter Vorteil      0,- €  0,- €
 Solidaritätszuschlag     47,25 €   567,00 €
 Kirchenzuschlag  77,33 € 927,96 €
 Lohnsteuer   859,25 €   10.311,00 €
 Steuern   983,83 €   11.805,96 €
 Rentenversicherung 308,55 € 3.702,60 €
 Arbeitslosenversicherung   49,50 € 594,00 €
Krankenversicherung   277,20 €   3.326,40 €
 Pflegeversicherung     42,08 €   504,90 €
 Sozialabgaben   677,33 €   8.127,90 €
Gesamt Netto

1.638,85 €

19.666,14 €