Am 11. März 2016 hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zusammen mit dem Bundesinnenministerium des Innern (BMI) ein neues Eingruppierungsrecht für die Beschäftigten des TV-Wald-Bund (TVöD) vereinbart. Somit wurden für die Beschäftigten des TV-Wald-Bund neue Regelungen zur Qualifikation, Weiterbildung und die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten aufgestellt.


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Die Verhandlungen zwischen der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem BMI über eine Entgeltordnung Wald Bund zum TV-Wald-Bund auf der Grundlage des Tarifvertrages über die Entgeltordnung des Bundes vom 5. September 2013 zum TVöD wurden am 24. November 2015 aufgenommen. Nach vier Tarifverhandlungen konnten sich die Tarifparteien über eine neue Entgeltordnung am 11. März 2016 verständigen. Am 25.10.2020 einigten sich die Tarifparteien im Rahmen der Tarifrunde TVöD auf eine Entgelterhöhung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 in zwei Stufen. Im April 2023 wurde für den TVöD ein neues Tarifergebnis erzielt. Dieses beinhaltete eine Nullrunde für das Jahr 2023 sowie eine Steigerung der Entgelte pauschal um 200 Euro zum 1. März 2024 sowie eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Insgesamt wurde das Entgelt für die Beschäftigten um 340 Euro angehoben.

Entgelttabelle TV-Wald-Bund 2024: + 200 €; + 5,5 %, + insgesamt 340 €

gültig vom 01.03.2024 - 31.12.2024 

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15Ü 6670,43 7379,87 8051,94 8500,01 8604,56  -
E 15 5504,00 5863,92 6265,40 6813,49 7377,29 7748,20
E 14 5003,84 5329,75 5755,37 6227,68 6754,16 7132,13
E 13 4628,76 4985,95 5392,57 5834,04 6353,53 6635,44
E 12 4170,32 4581,34 5061,67 5594,63 6220,01 6516,74
E 11 4032,38 4410,41 4765,62 5151,01 5678,44 5975,19
E 10 3895,33 4191,53 4528,25 4893,44 5300,10 5433,63
E 9c 3757,21 4013,80 4334,08 4683,04 5061,38 5182,84
E 9b 3619,09 3736,32 4029,91 4352,06 4706,63 5003,35
E 9a 3480,97 3699,68 3759,84 3963,16 4335,69 4483,10
E 8 3281,44 3486,59 3628,68 3770,54 3922,69 3995,85
E 7 3095,23 3331,58 3472,38 3614,47 3748,49 3820,45
E 6 3042,04 3236,55 3372,94 3507,92 3640,49 3708,02
E 5 2928,99 3117,67 3245,11 3380,06 3505,47 3570,28
E 4 2802,62 2993,55 3153,75 3253,48 3353,20 3411,60
E 3 2762,69 2968,02 3017,99 3132,21 3217,92 3296,43
E 2Ü 2601,60 2835,82 2921,62 3036,03 3114,63 3229,97
E 2 2582,16 2784,28 2834,67 2906,58 3064,63 3229,97
E 1  - 2355,52 2388,86 2430,55 2469,42 2569,47

Entgelterhöhungen 2021 und 2022

Durch die Tarifrunde 2020 TVöD wurden Entgelterhöhungen für die Jahre 2021 und 2022 wie folgt vereinbart:

  • zum 01.04.2021 steigen die Gehälter um 1,4 %, mindestens um 50 Euro
  • zum 01.04.2022 erhöht sich das Tabellenentgelt um weitere 1,8 %

Neuerungen in der Eingruppierung

Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich vornehmlich nach derer Qualifikation. Die Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sollen Höhergruppierungen begünstigen, vor allem bei der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten. Generell wurde an den Grundsätzen der Eingruppierung festgehalten. Demnach kann eine übertragene Tätigkeit nur dann höhergruppierend wirken, wenn diese mindestens zu 50 Prozent der Arbeitszeit ausgeübt wird.
Höhergruppierungen können nach der neuen Entgeltordnung des TV-Wald-Bund nun auch in die Entgeltgruppe 6 stattfinden. Dies sind zum Beispiel Beschäftigte zur Unterstützung in der Ausbildung, Einweiser von Unternehmen und der Holzabfuhr auf militärisch genutzten oder ordnungsbehördlich gesperrten Liegenschaften, Einweiser sowie Unterstützer von Personen zur Kartierung, Fachplanungen oder wissenschaftlichen Untersuchungen auf Liegenschaften und Baumkontrolleure.
Beschäftigte, die als Natur- und Landschaftspfleger tätig sind, können nun neben der Entgeltgruppe 6 auch in die Entgeltgruppe 7 eingruppiert werden, sofern diese in Natura-2000-Gebieten oder auf Flächen des Nationalen Naturerbes mindestens zwei höherwertige Tätigkeiten wie Umweltbildung, Führung von Besuchergruppen, Überwachung von geschützten Tieren und Pflanzen oder Gebietsüberwachung ausüben.
Beschäftigte, die nicht als Forstwirt ausgebildet sind, aber deren Tätigkeiten ausüben und in den Entgeltgruppen 2 und 2 Ü eingruppiert sind, können in die Entgeltgruppe 4 höhergruppiert werden.

Überleitung in den neuen TV-Wald-Bund

Zum 01. Januar 2016 werden die Beschäftigten in den neuen TV-Wald-Bund übergeleitet, die über den 31. Dezember 2015 hinaus weiterhin tätig sind und unter den Geltungsbereich des TV-Wald-Bund fallen. Die bisherige Entgeltgruppe bleibt bestehen. Eine Neuzuordnung in eine andere Entgeltgruppe wird nicht vorgenommen, sofern kein Antrag diesbezüglich bis zum 31. Dezember 2016 gestellt wird. Der Antrag wirkt dann auf den 01. Januar 2016 zurück. Eine Höhergruppierung erfolgt dann auf der Grundlage des § 17 Absatz 4 TVöD in der bis 28. Februar 2014 gültigen Fassung (nicht stufengleich). Die neue Entgeltordnung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2016 in Kraft.