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Besoldungsrechner Saarland 2024
Geschrieben von:
F. Wegener
Kategorie:
Besoldung-Bezüge
Zuletzt aktualisiert: 27. Dezember 2023
Zugriffe: 7828
Der Besoldungsrechner 2024 für Saarland ermittelt die Beamtenbesoldung für alle Landesbeamten.
Besoldungstabellen Saarland
Aktuelles zur Besoldung Saarland
Besoldungsrechner Saarland 2024
Version
Besoldungsgruppe
Stufe
Arbeitszeit
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Monatliches Brutto Einkommen
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Ihr Bruttoeinkommen:
Hier tragen Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen ein, sofern Sie eine aus den Besoldungs- bzw. Entgelttabellen abweichende Vergütung erhalten. Sollte Ihr Bruttoeinkommen dem Tabellenwert entsprechen, so brauchen Sie hier keine Angabe machen.
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Steuerklasse
i
Die Steuerklasse:
Die Höhe Ihrer Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer richtet sich in Deutschland unter anderem (neben der Einkommenshöhe) nach Ihrer Steuerklasse.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es folgende sechs Lohnsteuerklassen (geregelt im Einkommensteuergesetz):
Steuerklasse I:
Ledige, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
Steuerklasse II:
Alleinerziehende ledige, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III:
Verheirateter Alleinverdiener oder Doppelverdiener bei dem der andere Ehegatte auf Antrag beider die Steuerklasse V hat. Empfiehlt sich für Ehegatten, mit einem Vielverdiener (Steuerklasse III) und einem Wenigverdiener (Steuerklasse V).
Steuerklasse IV:
Verheirateter Doppelverdiener, empfiehlt sich für Ehegatten, bei denen beide ungefähr gleichviel verdienen.
Steuerklasse V:
Siehe Steuerklasse III.
Steuerklasse VI:
Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis (Für einen Nebenverdienst).
Ihre Lohnsteuerklasse ist auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt.
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Geburtsjahrgang
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1911
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1914
1915
1916
1917
1918
1919
1920
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1922
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1924
1925
1926
1927
1928
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1930
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1934
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1936
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1938
1939
1940
1941
1942
1943
1944
1945
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1949
1950
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1952
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1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
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1965
1966
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1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
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2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Steuerfreibetrag
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Steuerfreibetrag:
Indem Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sparen Sie Monat für Monat Steuern. Den Freibetrag können Sie bis zum 30.11. eines Jahres, bei Ihrem Finanzamt beantragen und auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und an das Finanzamt abführen muss.
Als Freibetrag eintragen lassen, können Sie z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder.
Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, so können Sie die angefallenen Kosten nachträglich in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Das Finanzamt schreibt Ihnen die zuviel gezahlten Steuerbeträge wieder gut. Der Vorteil des Eintrags eines Freibetrags ist, dass Sie monatlich mehr Netto erhalten.
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(Jahres-)Sonderzahlung
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Zulagen (monatl.)
i
Zulagen:
Amtszulage
Erschwerniszulage
Wechselschichtzulage
Zulage §46 BBesG
Jubiläumszulage
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Zuschläge (monatl.)
i
Zuschläge:
Auslandszuschlag
Familienzuschlag
€
Sind Sie in der Kirche?
ja
nein
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Haben Sie Kinder?
nein
ja
Kinderfreibeträge
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Den Kinderfreibetrag
entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerkarte. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden.
Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag in Deutschland. Je nach Ihrer Einkommensgröße kann er Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet.
Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.
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PKV (monatl.)
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Private Krankenversicherung:
In dieses Feld geben Sie bitte Ihren Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (PKV) ein.
Bitte beachten Sie:
Der Beitrag zur PKV wird in der Regel von den Nettobezügen vom Beamten selbst entrichtet. Einfachhalber haben wir den PKV-Beitrag von den Nettobezügen sofort mit abgerechnet, um die endgültig zu verbleibendenden Bezüge nach Abrechnung der PKV-Beiträge zu ermitteln.
Wenn Sie keine Berechnung der Krankenkassenbeiträge wünschen, so geben Sie einen Betrag von 0,01 Euro im Feld "PKV" ein. Sollten Sie das PKV-Feld ausfüllen, so werden keine GKV-Beträge berechnet. Sollten Sie das PKV-Feld nicht ausfüllen, so werden automatisch GKV-Beiträge berechnet.
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Beitrag Krankenversicherung
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Krankenversicherungssätze:
Die angegebenen Krankenversicherungssätze enthalten den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.
Krankenversicherungssatz
2023:
14,6 %
(davon trägt 7,3 % der Arbeitgeber und 7,3 % der Arbeitnehmer)
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KV-Zusatzbeitrag:
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Krankenversicherung-Zusatzbeitrag
Hier finden Sie die Zusatzbeiträge mitgliederstarker Krankenkassen
2023
:
actimonda Krankenkasse: 1,40% - AOK Baden-Württemberg: 1,60% - AOK Bayern: 1,58% - AOK Bremen/Bremerhaven: 1,38% - AOK Hessen: 1,60% - AOK Niedersachsen: 1,50% - AOK Nordost: 1,90% - AOK Nordwest: 1,89% - AOK Plus: 1,50% - AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: 1,80% - AOK Sachsen-Anhalt: 1,00% - Audi BKK: 1,25% - BAHN-BKK: 1,70%
BARMER: 1,50%
Bertelsmann BKK: 1,40% - BKK 24: 2,50% - BKK Diakonie: 1,60% - BKK Linde: 1,50% - Bosch BKK: 1,50% - hkk Erste Gesundheit: 0,98% - IKK Brandenburg und Berlin: 1,77% - IKK classic: 1,60% - IKK gesund plus: 1,10% - IKK Südwest: 1,65% - Kaufmännische KrankenkasseKKH: 1,50% - Knappschaft: 1,60% - mhplus Betriebskrankenkasse: 1,28% - Techniker Krankenkasse (TK): 1,20% - TUI BKK: 1,50% - VIACTIV Krankenkasse: 1,60% - WMF BKK: 1,60%
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berechnen
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