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Altersrenten-Fakten
Rentenwert
- 40,30 Euro ab 01.07.2025 (unsere Prognose)
- 39,34 Euro ab 01.07.2024
- 37,60 Euro bis 30.06.2024
Rentenartfaktoren
- Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
- Vollwaisenrenten 0,2
- Halbwaisenrenten 0,1
- Witwenrenten 0,55 oder 0,6
Zugangsfaktor
- 1,060 ein Jahr später
- 1,005 ein Monat später
- 1,000 bei regulärem Rentenantritt
- 0,997 ein Monat vorher
- 0,964 ein Jahr vorher
- 0,928 zwei Jahre vorher
- 0,892 drei Jahre vorher
- 0,856 vier Jahre vorher
Rentenformel
- Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Steigen die Rentenbeiträge nach 2025?
Das Mindest-Rentenniveau von 48 Prozent soll auch nach 2025 garantiert werden. Dies ist das Ziel des Rentenpakets II. Der Gesetzgeber hat drei Möglichkeiten, um das Rentenniveau zu stabilisieren: die Anhebung des Rentenalters, die Erhöhung der Beitragszahlungen und die Reduzierung der Leistungen.
Nach Ansicht des aktuellen Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) soll der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung von derzeit 18,6 auf 22,3 Prozent schrittweise bis 2036 steigen. Dies wäre ein Anstieg von 20 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil würde sich von aktuell 9,3 Prozent auf 11,15 Prozent erhöhen. Bei einem Bruttoarbeitslohn von 3.000 Euro wären dies umgerechnet rund 56 Euro mehr Beitragszahlungen, die ein Arbeitnehmer leisten müsste.
Ab wann erhält man eine Altersrente?
Es gibt verschiedene Formen von Altersrenten, die je nach Vertrag unterschiedliche Eintrittsalter und Wartezeiten vorweisen können.
Die gesetzliche Altersrente wird bei den Geburtsjahrgängen bis 1947 ab dem 65. Lebensjahr gezahlt. Die Jahrgänge ab 1964 müssen jedoch bis zum 67. Lebensjahr arbeiten.
Die wenigsten sind aber in der Lage bis zum 65. bzw. 67. Lebensjahr einem Arbeitsverhältnis nachzugehen und nutzen deshalb eine Frührente, die aber, anders als bei der gesetzlichen Rente, unter bestimmten Bedingungen und mit Abschlägen ausgezahlt wird.
Die Altersrente muss beantragt werden und wird seit dem 01. April 2004 jeweils am Ende des Monats dem Versicherten ausgezahlt.
Infografik: Wer wann abschlagsfrei in Rente gehen kann
Rente mit 70?
Wegen der hohen Inflation fordern immer mehr Ökonomen eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahren. Wenigen Beschäftigten stünden viele Rentner gegenüber, weshalb es zu immer weiter steigenden Preisen kommen kann. Bereits 2021 wurden Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht, bei dem eine Reform erarbeitet wurde, die die Rente mit 68 vorschlug. Allerdings wurden diese Vorschläge bisher nicht berücksichtigt. Nun steht eine weitere Debatte im Raum: Die Rente mit 70.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lehnt eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters bis auf 70 Jahren strikt ab. Bereits im Mai 2022 erklärte er: "Wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erhöhen. Und daran wird sich nichts ändern."
Mittlerweile fordern Experten eine noch höhere Anhebung der Rente, teils bis zum 75. Lebensjahr.
Rente mit 72 gefordert
CDU-Vize-Chef Carsten Linnemann fordert eine neue Rentenreform, bei der das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden soll. So soll das Renteneintrittsalter automatisch um vier Monate steigen, wenn sich die Lebenserwartung um ein Jahr erhöht. Mit der Zeit ist damit auch das Renteneintrittsalter von 72 Jahren erreicht. Auf Nachfragen, ob denn nicht bei diesem Rentensystem im Handumdrehen das Alter von 72 Jahren erreicht werden würde, erklärte Linnemann:
"Es macht Sinn, dass wir länger arbeiten, wenn wir immer älter werden. Natürlich kommen Sie dann irgendwann dahin. Sonst können wir uns irgendwann unser Gesundheitssystem nicht mehr leisten, unser Rentensystem und vieles mehr. Deswegen, glaube ich, muss es diese Ehrlichkeit geben."
Wenn das neue Rentensystem so eingeführt werden würde, wie Linnemann es fordert, so müsste die Lebenserwartung um 15 Jahre steigen, bis das Renteneintrittsalter auf 72 Jahren angehoben werden würde. In den letzten 30 Jahren stieg die Lebenserwartung um 15 Jahre. Dies würde bedeuten, dass erst in etwa 30 Jahren das Renteneintrittsalter bei 72 Jahren liegen würde, wenn die Rentenreform unverzüglich durchgesetzt und die Lebenserwartung identisch steigen werden würde.
Automatische Rentenaltererhöhung gefordert
Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat im August 2023 vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter linear zur steigenden Lebenserwartung automatisch anzuheben:
"Man sollte die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt an die Lebenserwartung koppeln. Die Formel in Zukunft könnte sein: Nimmt die Lebenserwartung um ein Jahr zu, so würden zwei Drittel des zusätzlichen Jahres der Erwerbsarbeit zugeschlagen und ein Drittel dem Ruhestand."
Bundeskanzler Scholz ist gegen eine Anhebung des Rentenalters
Der Bundeskanzler Olaf Scholz ist gegen eine Anhebung des Rentenalters. Er teilt diesbezüglich folgendes beim Bürgerdialog mit:
"Ich bin der festen Überzeugung, dass wir es jetzt nicht mehr nötig haben, das Renteneintrittsalter immer weiter anzuheben. Wer jetzt mit 17 die Schule verlässt, hat fünf Jahrzehnte Arbeit vor sich. Ich finde, das ist genug."
Was ist eine Frührente und welche Formen gibt es?
Eine Frührente kann, wie der Name schon sagt, vor dem regulären Renteneintrittsalter ausgezahlt werden, jedoch mit variierenden Abschlägen. So erhält ein Frührentner für jeden Monat, den er früher als den gewöhnlichen Eintrittstermin mit 65 Jahren in Rente geht, 0,3 Prozent Abschlag von seiner regulären monatlichen Bruttorente.
Bei der Frührente werden zudem verschiedene Formen unterschieden:
• eine Frührente für Frauen
• nach Arbeitslosigkeit
• bei Altersteilzeit
• bei Schwerbehinderung
• für langjährige Versicherte
Was sind Wartezeiten und welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um Wartezeiten angerechnet zu bekommen?
Wartezeiten sind die Zeiten, die als Mindestversicherungszeit vom Versicherten erbracht wurden, um die gesetzliche Altersrente erhalten zu können.
Bei der gesetzlichen Rente ist eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren obligatorisch, das heißt, der Versicherte bekommt nur dann eine Rentenauszahlung, wenn er 5 Jahre Versicherungsbeiträge in seine Rente eingezahlt hat und diese als Wartezeiten bei der Rentenversicherung anerkannt wurden.
Nicht anerkannt werden Zeiten wie Kindererziehung, Pflege und Anrechnungszeiten.
Sollten keine 5 Jahre erreicht werden, so kann der Versicherte durch einen Nebenjob, einen Minijob oder durch freiwillige Beiträge versuchen, die fehlenden Zeiten auszugleichen.
Durch eine geringfügige Beschäftigung werden dem Versicherten seit dem Jahr 2002 drei Monate Wartezeit pro Jahr anerkannt. Ist der Versicherte teilzeitbeschäftigt und zahlt er monatliche Beträge in die Rentenversicherung ein, so wird ihm seit 1999 jeder Monat als Wartezeit aufgerechnet.
Sofern der Versicherte mehrere Kinder erzogen oder oftmals pflegerisch im Angehörigenumfeld tätig war, kann er eine Rente auch ohne Wartezeiten beziehen
Wie werden Schulbesuche, Fachhochschulbesuche und Studium bezüglich der Wartezeiten gewertet?
Seit dem Jahr 2005 werden Schulbesuche und Studium ab dem 17. Lebensjahr nicht mehr als Steigerungsfaktor für die Rente anerkannt. Vor 2005 wurde ein Schulbesuch oder ein Studium der Rente so aufgerechnet, dass diese sich unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen konnte. Dies ist nun nicht mehr möglich. Demnach verkürzen sich die Renten für die Versicherten, die nach dem Jahr 2005 in Rente gegangen sind um 59 Euro in den alten Bundesländern und 52 Euro in den neuen Bundesländern. Jedoch gelten ein Schulbesuch und ein Studium immer noch als Wartezeiten.
Versicherte, die berufsvorbereitende Maßnahmen und/oder Fachschulen besucht haben, sind von den Kürzungen ausgenommen. Die bisherigen Regelungen gelten im vollen Umfang weiter.
Wie setzt sich die Rente zusammen und ist diese vorab berechenbar?
Die gesetzliche Rente setzt sich aus vier Faktoren zusammen, die alle zusammen genommen die tatsächliche Rente ergeben:
- Entgeltpunkte
- aktueller Rentenwert
- Zugangsfaktor
- Rentenart-Faktor
Eine Rente vorab exakt zu berechnen, ist nicht möglich. Dennoch kann der Versicherte seine künftige Rente als ungefähren Wert vorab kalkulieren.
Dazu kann der Versicherte eine Rententabelle zu Hilfe nehmen und die durchschnittlichen Rentenwerte mit seinem Jahresverdienst vergleichen. Addiert er anschließend seine Jahreswerte, so erhält er einen Betrag, der seine ungefähre Jahresrente darstellt.
Was sind Entgeltpunkte?
Entgeltpunkte sind Werte, die sich aus dem Jahresverdienst in Abhängigkeit zum durchschnittlichen Entgelt berechnen und dem Rentenwert entsprechen. Das heißt, ein Versicherter musste beispielsweise für das Jahr 2008 insgesamt mindestens 30.879 Euro erwirtschaften, um einen Entgeltpunkt zu erhalten. Der Jahreswert von 30.879 Euro war der durchschnittliche Pro-Kopf-Verdienst im Jahr 2008. Die Bezugsgröße für das Jahr 2017 beträgt ab dem 01. Januar 2017 2.975 Euro pro Monat im Bereich West und 2.660 Euro im Bereich Ost.
Was ist ein Rentenwert?
Ein Rentenwert stellt den monatlichen Beitrag zur Rente dar, welcher den erreichten Entgeltpunkten entspricht. Für einen Entgeltpunkt wird zum 01.07.2024 39,32 Euro gezahlt.
Wird die Rente berechnet, so multipliziert die Versicherung den Jahresrentenwert mit den Entgeltpunkten des Jahres und addiert anschließend die Rentenwerte, welche dann die tatsächliche Rente ergeben.
Was ist ein Zugangsfaktor?
Der Zugangsfaktor ist ein Wert, welcher dem Eintrittsalter in die Rente zugeordnet ist.
Beispiel: Geht ein Versicherer mit 65 Jahren regulär in den Ruhestand, so wird ihm der Faktor 1,0 zugeteilt. Würde er früher in die Rente gehen, würde sich der Faktor verringern und demzufolge die Rente sich verkürzen. Würde er später in den Ruhestand eintreten, so würde sich der Faktor vergrößern.
Was ist ein Rentenart-Faktor?
Der Rentenart-Faktor ist im § 67 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch verankert und besagt, dass Renten trotz der gleichen zugrundeliegenden Beitragsleistung von Lohnersatz wie Altersrenten, Lohnzuschuss wie Renten durch Teilzeitarbeit und Renten durch Unterhaltsersatz wie die Witwenrente als Lohnersatzfunktion höher gewertet werden als bei einer Lohnzuschussfunktion oder Unterhaltsersatzfunktion.
So ergibt sich ein Rentenart-Faktor von 1,0 bei einer Lohnersatzfunktion (Altersrente) und bei einer Lohnzuschussfunktion (Teilerwerbsrente) von 0,5.
Rentenartfaktor Übersicht
- Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
- Vollwaisenrenten 0,2
- Halbwaisenrenten 0,1
- Witwenrenten 0,55 oder 0,6