Mit der ein Eingruppierung vom TVöD in den TVöD SuE konnten Höhergruppierungen in die nächste Entgeltgruppe bzw. Stufe erfolgen. Bei einigen Stufenabschnitten kam es jedoch zu Rückstufungen oder verlängerten Stufenlaufzeiten. Seit dem 01.03.2017 erfolgen Höhergruppierungen im TVöD SuE stufengleich, mindestens aber nach Stufe 2. Im Rahmen der Höhergruppierung kann dem Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Garantiebetrag gezahlt werden.
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Garantiebeträge TVöD SuE bei Höhergruppierung 2024 - 2025
- ab 01.03.2024: 72,99 Euro für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b
- ab 01.03.2024: 116,79 Euro für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18
Garantiebeträge TVöD SuE bei Höhergruppierung 2022 - 2023
- ab 01.04.2022: 65,46 Euro für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b
- ab 01.04.2022: 104,74 Euro für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18
Garantiebeträge TVöD SuE bei Höhergruppierung 2021
- ab 01.04.2021: 64,30 Euro für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b
- ab 01.04.2021: 102,89 Euro für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18
Garantiebeträge TVöD SuE bei Höhergruppierung 2020
- ab 01.03.2020: 63,41 Euro für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b
- ab 01.03.2020: 101,47 Euro für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18
Die Garantiebeträge werden dann gezahlt, wenn bei Höhergruppierungen innerhalb der Anlage C TVöD-B (SuE) der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 in der höheren Entgeltgruppe in den Entgeltgruppen S 2 bis S 8 weniger als 63,41 Euro und in S 9 bis S 18 weniger als 101,47 Euro beträgt. Der Mitarbeiter erhält dann anstelle des Unterschiedsbetrages den Garantiebetrag.
Garantiebeträge TVöD SuE bei Höhergruppierung 2019
- ab 01.04.2019 62,74 Euro für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b
- ab 01.04.2019 100,41 Euro für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18
Garantiebeträge TVöD SuE bei Höhergruppierung 2018
- ab 01.03.2018 60,86 Euro für die Entgeltgruppen S 2 bis S 8b
- ab 01.03.2018 97,40 Euro für die Entgeltgruppen S 9 bis S 18
TVöD Garantiebeträge mit Wirkung auf den TVöD SuE 2017
Beschäftigte mit der Zugehörigkeit zur alten E-Tabelle und dem Übergang zur S-Tabelle
Beschäftigte im TVöD SuE, die im Jahr 2009 nicht in die neue S-Tabelle von der E-Tabelle übergegangen sind, können bis zum 29. Februar 2016 einen Antrag auf Wechsel in die S-Tabelle stellen. Die Eingruppierung in die neue S-Tabelle erfolgt dann mittels eines Vergleichsentgelts in eine individuelle Zwischenstufe. Danach erfolgt eine Höhergruppierung in die nächsthöhere Stufe zum 01. Juli 2017.
Höhergruppierung in eine höher gelegene Entgeltgruppe
Beschäftigte, die durch eine Höhergruppierung in eine höher gelegene Entgeltgruppe aufsteigen würden, können bis zum 30. Juni 2016 einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Zu den betroffenen Beschäftigten gehören unter anderem Leitungen und stellvertretende Leitungen, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen. Die Höhergruppierung erfolgt nicht stufengleich. Die schon zurückgelegten Stufen werden bei der Höhergruppierung nicht berücksichtigt. Demnach sollte unbedingt vorab geprüft werden, ob eine Höhergruppierung überhaupt lohnenswert ist.
Neue Tabellenentgelte und Eingruppierungen
Die nachfolgenden PDF-Tabellen gelten als Beispieltabellen und beinhalten Vergütungsmodelle bei Höhergruppierungen im Rahmen der Einführung der neuen S-Tabelle für das Jahr 2016. Individuelle Lohnabstufungen wurden nicht berücksichtigt. Bei der neuen S-Tabelle fällt unter anderem die Entgeltgruppe 6 weg. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 werden in die Entgeltgruppe S 8a eingruppiert.
Tabellenentgelte und Eingruppierungen für Erzieher
Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)
Entgeltgruppen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11 - S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5 - S 4 - S 3 - S 2