Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Ärzte, die nicht an Universitäten und nicht an kommunalen Krankenhäusern tätig sind, gilt neben dem TVöD auch der TV-L Tarifvertrag ohne Anwendung von Sonderregeln. Diese Zugehörigkeit ist auch als TV-L Ärzte bekannt. Für TV-L Ärzte gilt die allgemeine TV-L-Entgelttabelle.

Aktuelle Entgelttabellen

Weitere Ärzte-Verträge

Entgelterhöhungen

  • 01.02.2025 bis 31.10.2025: +5,5 %
  • 01.11.2024 bis 31.01.2025: +200 €
  • 01.12.2022 bis 31.10.2024: +2,8 %
  • 01.01.2021 bis 30.11.2022: +1,29%, mindestens 50 €
  • 01.01.2020-31.12.2020: +3,12%
  • 01.01.2019-31.12.2019: +3,01%

Gültige Entgeltordnung zum TV-L

  • Kurzbezeichnung: EGO TV-L
  • Rechtskreis: alle Bundesländer mit Ausnahme von Hessen

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