Im TVöD Bund und im VKA richtet sich die Stufenlaufzeit nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes TV EntgO Bund sowie nach der Entgeltordnung VKA. Das Entgelt richtet sich dabei nach der Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte eingruppiert ist. Die Entgeltgruppe und die Eingangsstufe müssen dabei stets im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Das gleiche Prinzip wird beim TV-L angewendet.
Weitere Fachthemen zum TVöD Bund
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Bestimmte Kriterien bestimmen die Stufeneingruppierung
Die Eingruppierung in eine Stufen und die anschließende Stufenlaufzeit erfolgen nach bestimmten Kriterien und orientieren sich nach den Tätigkeitsmerkmalen, die von dem Beschäftigten über die gesamte und nicht nur vorübergehende Beschäftigungsdauer ausgeübt werden. Von einer gesamten auszuübenden Tätigkeit spricht man, wenn zeitlich gesehen mindestens 50 Prozent der ausgeübten Arbeitsvorgänge anfallen, die dem entsprechenden Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe entsprechen.
So sieht die Stufenlaufzeit im TVöD aus
Im TVöD wird zwischen einer Einstellung in die Entgeltgruppe E1 und ab E2 unterschieden. Bedeutend ist, dass die Einstufung in E1 bereits bei der Stufe 2 beginnt. Die Stufe 3 wird dann nach vier Jahren in Stufe 2, die Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3, die Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 und die Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5 erreicht.
Stufenaufstieg der Entgeltgruppe E1 - Der Aufstieg in die jeweils nächste Stufe
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
- | bei Einstellung | nach 4 J. in Stufe 2 | nach 4 J. in Stufe 3 | nach 4 J. in Stufe 4 | nach 4 J. in Stufe 5 |
Stufenaufstieg ab der Entgeltgruppe E2 - Der Aufstieg in die jeweils nächste Stufe
In den Entgeltgruppen E 2 bis E 15 werden Beschäftigte in die Entgeltstufe 1 eingruppiert, wenn sie keine Berufserfahrung aufweisen. Sollte eine Berufserfahrung vorgewiesen werden können, erfolgt eine Einstellung je nach Qualifikation in die Stufe 2 oder 3.
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
bei Einstellung | nach 1 J. in Stufe 1 | nach 2 J. in Stufe 2 | nach 3 J. in Stufe 3 | nach 4 J. in Stufe 4 | nach 5 J. in Stufe 5 |
Wichtiges Urteil zur Eingruppierung in die Stufen im TVöD und TV-L
Das Arbeitsgericht in Berlin hat entschieden, dass die Regelung in § 16 Abs. 2 TVöD und TV-L gegen die Freizügigkeit der EU verstößt. Die Stufeneinteilung ist wegen der unterschiedlichen Anrechnung der Berufserfahrung unzulässig.
Lesen Sie hier weiter: ArbG Berlin, Urteil vom 18.03.2015, 60 Ca 4638/14.
- Eingruppierung in der Entgeltgruppe 1 des TVöD - BAG, Beschluss vom 28.01.2009 - 4 ABR 92/07 –
- Modellprojekt „Bürgerarbeit“ unterliegt TVöD - VG Potsdam, Beschluss vom 15.01.2013 - VG 21 K 1480/12.PVL–
- Tarifliche Eingruppierung von Polizeiangestellten - BAG, Urteil vom 06.06.2007 - 4 AZR 407/06-
Die Stufenlaufzeit ist abhängig von den Entgeltgruppen E 1 und E 2
Die Gliederung der Entgeltgruppen im Bereich Bund und der Länder erfolgt mittels 15 Entgeltgruppen, wobei niedrigere Entgeltgruppen für ungelernte Beschäftigte und höhere Entgeltgruppen für studierte und promovierte Beschäftigte Anwendung finden.
Entgeltgruppen E 1 bis E 4
Häufig werden in die Entgeltgruppen E 1 bis E 4 ungelernte Beschäftigte eingruppiert. Dazu können Quereinsteiger ohne Berufsausbildung zählen, aber auch Schulabsolventen, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben. Beschäftigte werden in der Entgeltgruppe 1 bei Einstellung in die Stufe 2 eingestuft, bei der Entgeltgruppe 2 in die Stufe 1. Bei den Entgeltgruppen E 3 und E 4 erfolgt die Einstufung bei Neueinstellung in die Stufe 1.
Entgeltgruppen E 5 bis E 8
In die Entgeltgruppen E 5 bis E 8 werden Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Ausbildung eingestuft. Zu den Berufsgruppen können Pflegebeschäftigte, Erzieher und Verwaltungsangestellte zählen. Bei Neueinstellung werden die Beschäftigten dieser Entgeltgruppen in die Stufe 1 eingestuft.
Entgeltgruppen E 9 bis E 12
Die Entgeltgruppen E 9 bis E 12 finden bei Beschäftigten mit einem Abschluss eines Bachelor- und Fachhochschulstudiums Anwendung. Hierzu können Verwaltungsangestellte, Kita-Leiter und Sozialpädagogen gehören. Auch hier wird die Stufe 1 als Eingangsamt zugeordnet.
Entgeltgruppen E 13 bis E 15
Die Entgeltgruppen E 13 bis E 15 werden in der Regel bei Beschäftigten mit einem Hochschulabschluss oder einem Master angewendet. Zu den Berufsgruppen können Ärzte, Leiter und Direktoren gehören. Im Regelfall gelten für die Eingruppierung im TVöD die Qualifikation und Berufserfahrung als kennzeichnende Faktoren. Neu eingestellte Beschäftigte fangen in ihrer Stufenlaufzeit mit der Stufe 1 ein.