Öffentlicher Dienst und Berufe

Unter der Bezeichnung "öffentlicher Dienst" verbergen sich zahlreiche Personengruppen und Tätigkeitsbereiche. Im öffentlichen Dienst sind vor allem Beamte, Richter, Soldaten und Rechtsreferendare, Angestellte und Arbeiter tätig. Diese können in öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen tätig sein. Ende 2016 waren rund 3,19 Personen im öffentlichen Dienst vollzeitbeschäftigt. Auch in 2018 sind viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Vollzeit tätig. Rund 1,5 Millionen Personen im öffentlichen Dienst waren teilzeitbeschäftigt. Die Zahl der Beschäftigten ist rückläufig. Im Jahr 2003 waren noch 3,4 Millionen Personen im öffentlichen Dienst in einem Vollzeitjob tätig. Nur 1,3 Millionen Beschäftigte hatten eine Teilzeitstelle. 2022 arbeiteten rund 3,4 Millionen Personen in Vollzeit im öffentlichen Dienst. 1,8 Millionen waren in Teilzeit beschäftigt. Somit steigt die Anzahl der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wieder an.

Weitere Berufsfelder im öffentlichen Dienst

Des Weiteren stellen Arbeitgeber, bei Beamten die Dienstherren, Kommunen, Bundesländer, der Bund oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes dar. Landesämter und Bundesämter stellen Landesbehörden und Bundesbehörden dar. Dazu gehören unter anderem Hauptzollämter, Versorgungsämter und auch Finanzämter. Das Jugendamt, Standesamt, Ordnungsamt und Sozialamt sind rechtlich gesehen nicht selbstständige Ämter und gehören zur mittelbaren Landesverwaltung.

Öffentlicher Dienst - Berufe der einzelnen Sparten

Somit können folgende Personen im öffentlichen Dienst tätig sein (Auswahl):

Schuldienst / Uni Polizeidienst Pflege Verwaltung
  • Lehrer
  • Schulpädagogen
  • Bildungsreferenten
  • Dozenten
  • Professoren
  • Direktoren
  • Redakteure
  • Lernberater
  • Lerntherapeut
  • Aushilfen
  • Sekretäre
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Hortdienst

  • Polizeibeamte im Kriminaldienst
  • Polizisten im Streifendienst
  • Bundespolizei
  • Zollbeamte
  • SEK-Beamte
  • Polizeikommissar
  • Polizeimeister
  • Einsatzleiter

  • Krankenschwester
  • Krankenpfleger
  • Altenpfleger
  • Pflegeassistenten
  • Heilerziehungspfleger
  • Kinderpfleger
  • Altenpflegehelfer
  • Arzt
  • Arzthelfer
  • Medizinisch-technischer Assistent
  • MTLA
  • Intensivpflege
  • Hospiz

  • Beamter / Angestellter Innere Verwaltung
  • Bundesbank
  • Bundesnachrichtendienst
  • Justizdienst
  • Steuerverwaltung
  • Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
  • Markt- und Sozialforschung
  • Arbeitsmarktdienstleistung
  • Notarfachangestellte
  • Rechtsanwaltsfachangestellte
  • Steuerfachangestellte
  • Sozialversicherungsfachangestellte
  • Wehrverwaltung
  • Zolldienst
  • Bürofachangestellte
  • Sekretärin

Sonstige Berufe im öffentlichen Dienst
  • Müllabfuhr
  • Postbeamter
  • Angestellter im Postdienst
  • Amtsleiter
  • Bibliothekar
  • Straßendienstmeister
  • Koch und Beikoch
  • Waldarbeiter
  • Reinigungskraft
  • Telekommuniktion
  • Soldaten
  • Angestellter im Bahndienst
  • Straßenbahnfahrer
  • Zugbegleiter
  • Lokführer
  • Ingenieur
  • Hotelfachangestellte
  • Erzieher
  • Flughafenangestellte
  • IT-Fachkraft
  • Feuerwehrmänner/-frauen
  • Busfahrer
  • Angestellter im Busdienst
  • Kapitän
  • Fähnrich
  • Bankangestellter
  • Förster
  • Physiotherapeuten
  • Bodenpersonal
  • Minister und Kanzler

Tätigkeitsbereiche im öffentlichen Dienst

Zum Tätigkeitsbereich gehören im öffentlichen Dienst vor allem Tätigkeiten in der Verwaltung, aber auch an Schulen, Hochschulen, staatlichen Krankenhäusern, Sparkassen, Flughäfen, Sozialversicherungen, bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und in Landeszentralbanken.
Bis zum Jahr 2005 wurde das Gehalt der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst vor allem im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) geregelt. Dieser wurde dann seit 1. Oktober 2005 durch den Tarifvertrag öffentlicher Dienst  (TVöD) ersetzt.

Was versteht man unter Tarifbeschäftigte?

Unter Tarifbeschäftigte versteht man alle Beschäftigten, die im Rahmen eines Tarifvertrages beschäftigt sind. So zählen in der Regel alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu den Tarifbeschäftigten, da im öffentlichen Dienst vorrangig Tarifverträge abgeschlossen werden.

Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz oder das Bundesbesoldungsgesetz

Für Beamte, Richter und Soldaten gilt das jeweilige Landesbesoldungsgesetz oder das Bundesbesoldungsgesetz.
Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gehören auch die Kirchen. Diese haben den Status von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sind jedoch verfassungsrechtlich autonom gehalten. Kirchen haben zudem auch ein eigenes Arbeitsrecht. In Kirchen können auch sogenannte Kirchenbeamte tätig sein.

Begriffsdefinition öffentlicher Dienst

Bei der Begriffsbestimmung "öffentlicher Dienst" kommt es nicht auf die Art der Tätigkeit an, die ausgeübt wird, also nicht darauf, ob es sich um eine Tätigkeit handelt, die im öffentlichen Interesse liegt oder nicht, vielmehr ist darunter die Tätigkeit der Personen zu verstehen, die ständig im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind. Zu den Personen, die in einem öffentlichen-rechtlichen Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen, gehören Angestellte, Kirchenbeamte, Soldaten, Richter, Beamte, Anwärter, Praktikanten und Auszubildende.

Grafik: Der öffentliche Dienst in Deutschland in seiner Struktur in der Übersicht

Ffentlicher Dienst Deutschland

Vollzeitbeschäftigte: 3,19 Millionen

Teilzeitbeschäftigte: 1,5 Millionen

Arbeitsbereiche:

  • Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände
  • Bundeseisenbahnvermögen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche Bundesbank
  • Sozialversicherungsträger
  • rechtlich selbstständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform
  • Anstalten
  • öffentlich-rechtliche Stiftungen

Öffentlicher Dienst Personengruppe 1: Beamte

Eine gesetzliche Definition des Beamtenbegriffs ist nicht vorhanden, jedoch ergeben sich Merkmale aus Art. 33 Abs. 4 GG, §§ 2 bis 10 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), § 2 Abs. 1 und § 6 Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie aus dem Beamtengesetz der Länder. Danach ist ein Beamter, nach öffentlichen Dienstrecht maßgebenden staats- oder beamtenrechtlichen Sinne derjenige, der durch Aushändigung der vorgeschriebenen Ernennungsurkunde, in welcher der Wortlaut "unter Berufung in das Beamtenverhältnis" vorkommt, und in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufen worden ist. Grundsätzlich besteht die Tätigkeit des Beamten in der Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben. Andere Aufgaben dürfen vom Beamten nur wahrgenommen werden, wenn sie aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.

Öffentlicher Dienst Personengruppe 2: Richter

An einer gesetzlichen Definition des Begriffes Richter fehlt es ebenfalls. Auch 9 hier ergeben sich die Merkmale aus dem Gesetz, nämlich aus den. Art. 92, 97 und 98 GG, §§ 1 bis 45a Deutsches Richtergesetz und den Richtergesetzen der Länder. Man unterscheidet dabei zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern (z. B. Schöffen). Weil unter öffentlichem Dienst lediglich die Tätigkeit der Personen zu verstehen ist, die ständig im Dienst einer juristischen Person beschäftigt sind, erfolgt hier nur eine Begriffsbestimmung des Berufsrichters.

Danach ist ein Richter derjenige, der durch Aushändigung der vorgeschriebenen Ernennungsurkunde, in der die Worte „unter Berufung in das Richterverhältnis" vorkommen müssen, in ein Richteramt berufen worden ist.

Die Berufung in ein Richteramt stellt ebenso wie die Berufung in das Beamtenverhältnis einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt dar. Der Aufgabenkreis des Richters besteht grundsätzlich in der Entscheidung über Recht und Unrecht. Nach Art. 92 GG ist den Richtern die rechtsprechende Gewalt anvertraut. Dem Richter obliegt also in erster Linie die Streitentscheidung in privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten einschließlich der gesamten Rechtsprechung in Strafsachen. Zum Aufgabenkreis des Richters gehören auch bestimmte Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wesentliches Merkmal des Richteramtes ist die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG).
Der Richter ist sachlich unabhängig, denn er ist weisungsfrei, das heißt, er unterliegt keinerlei Weisungen darüber, wie im einzelnen Fall zu entscheiden sei. Die sachliche Unabhängigkeit wird durch die persönliche Unabhängigkeit unterstützt. Sie betrifft die persönliche Rechtsstellung des Richters, insbesondere im Zusammenhang mit der Versetzung und Absetzung.

Öffentlicher Dienst Personengruppe 3: Soldaten und Wehrpflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes ist Soldat,                                     
wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienst Verhältnis steht.
Das Gesetz unterscheidet also zwischen den Wehrpflichtigen einerseits und den Personen, die freiwillig in einem Wehrdienstverhältnis stehen, andererseits, nämlich den Berufssoldaten und den Soldaten auf Zeit.

Die Wehrpflichtigen gehören deshalb nicht zum öffentlichen Dienst, weil sie nicht ständig im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, anders als die Berufssoldaten und die Soldaten auf Zeit.
Die Berufung in ein Wehrdienstverhältnis ist im Falle der freiwilligen Verpflichtung ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, also ohne die Zustimmung des Betroffenen unwirksam, und erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde, in der die Worte „unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten" oder „unter Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit" enthalten sein müssen (§ 41 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 Soldatengesetz).
Die Aufgaben des Soldaten bestehen in der Wahrnehmung der Befugnisse der Streitkräfte, also in erster Linie in der Verteidigung, denn nach Art. 87 a GG stellt der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf und dürfen Streitkräfte außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz das ausdrücklich zulässt. Verteidigung bedeutet hier die Abwehr staatsexterner, also von außen mit Waffengewalt vorgetragener Angriffe auf das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Art. 115a GG enthält die Regelungen über die Befugnisse zur Feststellung des Verteidigungsfalles.

Öffentlicher Dienst Personengruppe 4: Kirchenbeamte

Kirchenbeamte können in der evangelischen sowie auch in der römisch-katholischen Kirche tätig sein. Die Kirche besitzt in Deutschland einen Körperschaftsstatus, der es ihr erlaubt, auch Beamte zu beschäftigen. Als Dienstherr fungieren die Landeskirchen und Bistümer sowie deren Untergliederungen. Die Besoldung  von Kirchenbeamten ist in den jeweiligen Besoldungsordnungen geregelt.

Öffentlicher Dienst Personengruppe 5: Angestellte und weitere Beschäftigte

Angestellte im öffentlichen Dienst werden in der Regel nach einem Tarifvertrag vergütet. Dabei kann der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) oder der Tarifvertrag für die Länder (TV-L) zur Anwendung kommen. Auch speziellere Tarifverträge wie AVR, TV-H, TV N, TV AWO usw. können angewendet werden. Dies hängt davon ab, in welchem Bereich der Beschäftigte tätig sein wird.

Tarifliche Monatsverdienste im öffentlichen Dienst - Chronologie

2000 1,3 % 2010 1,6 %
2001 2,8 % 2011 1,0 %
2002 2,3 % 2012 3,3 %
2003 2,7 % 2013 2,4 %
2004 2,2 % 2014 3,2 %
2005 0,5 % 2015 2,1 %
2006 0,0 % 2016 1,9 %
2007 0,0 % 2017 3,0 %
2008 5,0 % 2018 2,3 %
2009 2,7 % 2019 3,1 %

Quelle: statista

Chronologie der im öffentlichen Dienst tätigen Personen

2017 arbeiteten rund 3,21 Millionen Personen (3.206,2) im öffentlichen Dienst in einer Vollzeitanstellung. In Teilzeit waren 1,5 Millionen Beschäftigte tätig (1.532,4). Im Jahr 2016 hingegen waren rund 3,19 Millionen Personen (3.185,5) im öffentlichen Dienst vollzeitbeschäftigt und rund 1,5 Millionen Personen ( 1.503,5) teilzeitbeschäftigt.

Übersicht: Personalanteil Öffentlicher Dienst

Personen im öffentlichen Dienst 2003 - 2015

Die Statistik zeigt die Anzahl der Personen, die im öffentlichen Dienst im Zeitraum von 2003 bis 2015 tätig waren (Angaben in 1000). Somit waren im Jahr 2003 rund 3,4 Millionen Personen vollzeitbeschäftigt und 1,3 Millionen teilzeitbeschäftigt.

Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach Tätigkeitsbereichen

Die nachfolgende Abbildung zeigt die Anzahl der Personen im öffentlichen Dienst in Ostdeutschland und Westdeutschland am 30. Juni 2015 und nach Tätigkeitsbereichen sortiert.

Öffentlicher Dienst - Unterschied zu anderen Ländern

In der Schweiz wird der öffentliche Dienst Service public genannt. Der öffentliche Dienst in der Schweiz umfasst insbesondere die Infrastruktur des Landes, einschließlich Telekommunikation, Post und Medienbereiche, sprich eine Art Grundversorgung der Infrastruktur. Ebenso wie im öffentlichen Dienst in Deutschland existiert der öffentliche Dienst in der Schweiz auch im Bildungsbereich. In Österreich ist der Begriff weitestgehend wie in Deutschland aufzufassen. Der öffentliche Dienst in Österreich umfasst ebenso Beamte und Angestellte in verschiedenen Berufsfeldern. In Italien wird der öffentliche Dienst Funzione pubblica genannt. Hierunter fallen ebenso Beamte (Impiegati), die vor allem im Schulwesen, bei der Polizei und im Büro tätig sind. Die Fonction publique in Frankreich ist ähnlich den unseren Berufsgruppen aufzufassen. Auch dort gibt es Arbeitnehmer, die im Straßenbau, im Schulwesen und in der Pflege tätig sind. Beamte in Frankreich sind ebenso im öffentlichen Dienst eingruppiert.

Der öffentliche Dienst in Deutschland kurz im Überblick

Wochenarbeitszeit

39 Std./Woche Bereich West

40 Std./Woche Bereich Ost

Urlaub 30 Arbeitstage / Jahr
Entgeltgruppen gesamt 17 im TVöD, 19 im TV-L
Mögliche Zulagen Leistungszulagen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) 6,65 € / Monat
Kündigungsfristen

Grundfrist: 2 Wochen zum Monatsende

ab 6 Monaten: 1 Monat zum Monatsende

ab 1 Jahr: 6 Wochen zum Quartalsende

ab 5 Jahren: 3 Monate zum Quartalsende

ab 8 Jahren: 4 Monate zum Quartalsende

ab 10 Jahren: 5 Monate zum Quartalsende

ab 12 Jahren: 6 Monate zum Quartalsende

Kündigungsschutz

für ältere Beschäftigte Bereich West nach 15 Jahren Zugehörigkeit und Vollendung des 40. Lebensjahres

Urlaubsgeld

in Tabellenwerte mit einberechnet

Sonderzahlungen

Jahressonderzahlung bzw. Weihnachtsgratifikation

Jubiläumsgeld, TV-Ertragsbeteiligung bei TVöD-F

Eingruppierung und Tätigkeitsbereiche im öffentlichen Dienst des TVöD, TV-L und weitere

Gemäß dem dbb Beamtenbund sind insgesamt  2.852.550 Angestellte im öffentlichen Dienst in Deutschland beschäftigt. Der Frauenanteil beträgt 1.790.430. Im Bundesbereich (TVöD Bund) sind 145.660 Beschäftigte, davon 68.540 Frauen tätig. Im TV-L bzw. anderen Tarifverträgen im Landesbereich sind 1.089.005 Angestellte, davon 663.150 Frauen beschäftigt. Der Anteil der Kommunen beträgt 1.278.075, davon 818.875 Frauen. Bei den Sozialversicherungen sind 339.815 Angestellte, davon 239.860 Frauen, beschäftigt.

 Bundesland  Insgesamt  Bund  Länder Kommunen Sozialversicherung
 Außertariflich, E 15Ü 22.620 670 13.485 5.940 2.170
Frauenanteil 6.210 200 3.930 1.520 560
E 15 28.100 890 15.995 7.320 3.895
Frauenanteil 13.505 355 7.525 3.730 1.895
 E 14 66.445 4.190 44.310 14.895 3.050
Frauenanteil 32.945 1.930 21.725 7.885 1.405
 E 13 239.910 6.195 213.360 15.560 4.795
Frauenanteil 126.745 3.035 113.050 8.335 2.325
E 12, E 12a 54.480 4.395 25.345 18.365 6.370
Frauenanteil 21.565 1.570 10.480 6.720 2.800
E 11, E 11a, b 155.285 6.355 89.085 42.535 17.310
Frauenanteil 87.230 2.620 56.265 19.250 9.095
E 10, E 10a 116.635 3.665 45.010 53.740 14.220
Frauenanteil 65.915 1.640 25.570 30.385 8.325
E 9, E 9a–d 477.145 20.150 146.640 198.430 111.925
Frauenanteil 329.205 10.875 103.110 133.745 81.475
E 8, E 8a 402.380 11.250 96.775 251.470 42.885
Frauenanteil 319.775 4.905 71.715 207.725 35.435
E 7, E 7a 114.740 9.030 51.620 50.715 3.380
Frauenanteil 70.765 3.370 33.415 31.280 2.700
 E 6 344.230 24.630 110.965 156.650 51.985
Frauenanteil 231.070 13.280 85.290 90.405 42.095
E 5 309.665 22.485 87.095 183.450 16.275
Frauenanteil 170.065 11.125 49.695 96.350 12.900
E 4, E 4a 75.500 4.810 15.360 54.885 445
Frauenanteil 32.815 1.215 6.135 25.195 270
E 3, E 3a 103.225 12.820 29.785 54.765 5.855
Frauenanteil 53.795 6.040 16.515 27.530 3.710
E 2, E 2Ü 95.950 940 14.700 76.305 4.010
Frauenanteil 83.420 780 11.910 67.125 3.600
E 1 24.495 15 985 23.090 405
Frauenanteil 21.280 10 675 20.225 375
Sonstige 119.830 5.795 47.135 27.770 39.135
Frauenanteil 59.505 2.760 21.710 12.590 22.400
in Ausbildung 101.920 7.030 40.990 42.190 11.710
Frauenanteil 64.620 2.835 24.445 28.885 8.450

 Quelle der Daten: dbb Beamtenbund

Exkurs Öffentlicher Dienst weltweit: Beschäftigte in den OECD-Ländern

Die nachfolgende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu der Gesamtbeschäftigung in den OECD-Ländern. Dabei wurden alle im öffentlichen Dienst existierende Tarifverträge berücksichtigt. In Deutschland finden vornehmlich der TVöD, TV-L, AVR und TV-H und TV-N Anwendung. Es bestehen zudem weitere Tarifverträge. Anhand der Statistik waren in Frankreich etwa 23 % der Gesamtbeschäftigten im öffentlichen Dienst tätig.

Die OECD ist ein Staatenbündnis, welches sich derzeit (Stand 2018) aus 35 Mitgliedsstaaten mit einer Gesamtfläche von 36,26 Millionen km² und 1,30 Milliarden Menschen zusammensetzt. Auf die Erdfläche umgerechnet ergibt dies eine Flächenquote von 24,1 % der weltweit bewohnten Fläche und 17 % der Weltbevölkerung. 

OECD-Land ÖD-Quote 2004
ÖD-Quote 2015 OECD-Land ÖD-Quote 2004
ÖD-Quote 2015
Norwegen 33 % 30 % Italien 16 % 13,6 %
Schweden 32 % 28,6 % USA 16 % 15,3 %
Dänemark 31 % 29,1 % Tschechien 16 %  
Finnland 25 % 24,9 % Polen 15 %  
Frankreich 23 % 21,4 % Spanien 15 % 15,7 %
Slowakei 22 %   Österreich 12,8 %  
Ungarn 21 %   Deutschland 11 % 10,6 %
Großbritannien 19 % 16,4 % Japan 9 % 5,9 %
Griechenland   18,0 % Kanada   18,2 %
Türkei   12,4 % Südkorea   7,6 %

Quelle Daten: statista

Exkurs Branchenvergleich: Steigerung der Tariflöhne im vergangenen Jahr

Branche Lohnerhöhung Branche Lohnerhöhung
Textil- + Bekleidung 3,1 % Gesamtwirtschaft 2,4 %
Metallhandwerk 3,0 % Deutsche Telekom 2,2 %
Hotel- und Gaststätten 2,7 % Versicherungen 1,9 %
Öffentlicher Dienst 2,7 % Einzelhandel 1,8 %
Chemische Industrie 2,6 % Druckindustrie 1,7 %
Privates Verkehrsgewerbe 2,5 % Eisen- + Stahlindustrie 1,6 %
Metallindustrie 2,5 % Holz- und Kunststoff 1,5 %
Nahrung- + Genussmittel 2,4 % Großhandel 1,4 %
Bauhauptgewerbe 2,4 % Deutsche Post AG 1,3 %
Gebäudereiniger 2,4 % Banken 1,1 %
Deutsche Bahn AG 2,4 %    

Quelle Daten: statista

Weiterführende Informationen

Pfeil RotÖffentlicher Dienst im EU-Raum: Festlegung des Gehalts