Woher kommt der Begriff "Polizei"?

Der Begriff Polizei stammt vom griechischen Wort Πολιτεία - Politeía ab und bedeutet „Staatsverwaltung“. Die Polizei ist ein Exekutivorgan des Staates und teilt sich grob in Polizeibehörden und Polizeibeamten, die im Wesentlichen als Vollzugsbeamte tätig sind. Polizeibeamte sind die Beschäftigten innerhalb der Polizei, die die Polizeigewalt ausüben. Oftmals werden diese auch im übertragenen Sinne als Polizei bezeichnet.

Polizeibeamte gehören dem öffentlichen Dienst. Die Besoldung richtet sich nach dem statusrechtlichen Amt

Bild: adpic.de | Die Bezüge der Polizeibeamten richten sich nach der Besoldungsordnung

Was sind die Aufgaben der Polizei? Polizeirecht kurz erklärt

Die Aufgaben sind unter anderem im Polizeirecht geregelt. Somit gehört es zu den Aufgaben der Polizei die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, den Straßenverkehr zu regeln, zu überwachen und strafbare sowie ordnungswidrige Handlungen als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. Zudem ist die Polizei als Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit tätig.

Polizeirecht https://dejure.org/gesetze/PolG

Die Polizei ist des Weiteren auch international tätig, um grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen und aufzulösen. Dazu ist der überwiegende Teil der Staaten in der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Intepol) Mitglied.

IKPO-Interpol https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/InternationaleFunktion/IKPO/ikpo_node.html

So ist die Polizei organisiert

Einheitssystem

Das Einheitssystem bilden der Polizeivollzugsdienst und dessen Behörden. Der Polizeivollzugsdienst wird unter anderem durch die uniformierte Polizei und die Kriminalpolizei gebildet. Die Behörden werden als Polizeibehörden bezeichnet.

Trennungssystem

Das Trennungssystem hingegen übernimmt mit seinen Verwaltungsbehörden die Aufgabe der Gefahrenabwehr. Hier ist die Polizei nur noch subsidiär tätig, wenn die Verwaltungsbehörde den Fall nicht rechtzeitig aufklären kann. Zu den Verwaltungsbehörden gehören die Ordnungsbehörden, die Polizeibehörden und Sicherheitsbehörden. Dabei kann es in der Ausgestaltung der Dienststelle zu Unterschieden auf kommunaler Ebene kommen.

Polizei- und Ordnungsrecht auf Landesebene

Auf Landesebene wird das Polizei- und Ordnungsrecht unterschiedlich ausgestaltet. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise eine festgelegte Struktur der Polizei, in Bayern hingegen existieren zudem die Sicherheitsbehörden, die aufgrund ihrer Wahrnehmung von polizeilichen Aufgaben zur Polizei im größeren Sinne gezählt werden können.

Die Bundespolizei im Überblick

Die Bundespolizei (BPoL) war bis zum 30. Juni 2005 unter der Bezeichnung Bundesgrenzschutz tätig. Sie ist dem Bundesministeriums des Inneren unterstellt. Die Aufgaben der Bundespolizei richten sich nach dem Bundespolizeigesetz (BpolG). Die Bundespolizei kann in unterschiedliche Sparten eingeteilt werden. So existieren zum Beispiel das Bundeskriminalamt und die Polizei im Deutschen Bundestag.

Bundespolizei https://www.bundespolizei.de/Web/DE/_Home/_home_node.html

Eingruppierung der Polizeibeamten

Der überwiegende Teil der Polizeibeamten wird in die Besoldungsordnung A mit den Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 eingruppiert. Einige Polizeibeamte können auch in die Besoldungsordnung B eingestuft werden. Ein Beispiel dafür ist der Präsident des Bundeskriminalamtes, der oftmals in die Besoldungsgruppe B 9 eingruppiert wird.

Aktueller Präsident des Bundeskriminalamts: Holger Münch https://www.bka.de/DE/DasBKA/OrganisationAufbau/Amtsleitung/PRMuench/prMuench.html

Besoldung: Dienstbezüge für Polizeibeamte

Die Besoldung richtet sich nach der jeweiligen Besoldungstabelle, die für das entsprechende Bundesland gültig ist. Für Bundesbeamte ist die Besoldungstabelle A Bund gültig. Für Landesbeamte gelten die Besoldungstabellen in den jeweiligen Ländern.

Bundesbesoldungstabelle A für Polizeibeamte 2024 

Gültigkeit: 01.03.2024 - 31.12.2024

Euro 1 2 3 4 5 6 7 8
A 2 2618,74 2669,49 2723,89 2765,09 2807,71 2850,32 2892,90 2935,51
A 3 2707,39 2763,71 2820,06 2865,41 2910,76 2956,12 3001,48 3046,82
A 4 2759,63 2826,95 2894,28 2947,87 3001,48 3055,08 3108,66 3158,16
A 5 2778,84 2862,66 2929,99 2995,98 3061,97 3129,31 3195,24 3259,86
A 6 2833,80 2931,40 3030,32 3105,91 3184,26 3259,86 3343,66 3416,51
A 7 2964,37 3050,97 3165,05 3281,82 3395,89 3511,34 3597,93 3684,50
A 8 3123,79 3228,25 3375,26 3523,73 3672,13 3775,20 3879,64 3982,72
A 9 3354,66 3457,74 3619,92 3784,82 3946,96 4057,20 4171,87 4283,70
A 10 3575,91 3717,47 3922,26 4127,95 4337,48 4483,29 4629,07 4774,93
A 11 4057,20 4273,77 4488,94 4705,53 4854,16 5002,80 5151,44 5300,12
A 12 4334,66 4590,89 4848,52 5104,72 5283,10 5458,63 5635,58 5815,37
A 13 5046,70 5287,34 5526,57 5767,23 5932,85 6099,91 6265,51 6428,29
A 14 5184,00 5494,01 5805,45 6115,46 6329,20 6544,41 6758,13 6973,32
A 15 6289,57 6569,88 6783,62 6997,40 7211,14 7423,48 7635,83 7846,72
A 16 6916,69 7242,30 7488,59 7734,92 7979,81 8227,56 8473,86 8717,37


Bundesbesoldungstabelle A für Polizeibeamte 2023

Besoldungserhöhung: + 1,8 % - gültig ab 01.04.2022 - 29.02.2024

Besoldungstabelle für Polizeibeamte

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind zum größten Teil in die Besoldungstabelle A eingruppiert.