Zur Berechnung des Kindesunterhalts wird in der Regel das Nettoeinkommen herangezogen. Von diesem können gesonderte Beträge ab- oder hinzugerechnet werden. Bei der Berechnung wird im Regelfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen.
Da die Berechnung des Kinderunterhalts eher komplizierter Natur ist, haben wir für Sie einen Unterhaltsrechner 2024 online bereitgestellt, bei dem Sie den Unterhalt selbst schnell und einfach berechnen können. Der Unterhaltsrechner basiert auf die Daten der aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2024.
Wie kann man online den Kindesunterhalt 2024 berechnen?
Um mit dem Unterhaltsrechner den Kindesunterhalt berechnen zu können, ist es notwendig, dass Sie die Anzahl der Kinder eingeben, die unterhaltsberechtigt sind. Zudem ist die Eingabe der Höhe des Einkommens pro Monat wichtig, um den Kindesunterhalt bestimmen zu können. Die ermittelten Werte beruhen auf die Werte der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf ausgegeben hat, ohne dabei einen Kindergeldabzug gemäß § 1612 b. Abs.1 BGB, Betreuungsgeld oder sonstige abzugsberechtigten Gelder zu berücksichtigen.
In den Unterhaltsrechner können maximal 4 Kinder bis zu einem Einkommen von 11.000 Euro eingegeben werden.
Bitte zu beachten: der Rechner hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.
Wie wird der Unterhalt berechnet? (mit Unterhaltsrechner und ohne Rechner)
Im Zuge der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle stieg der Eigenbehalt von unterhaltspflichtigen Erwerbstätigen von 1.080 auf 1.160 Euro. Bei erwerbslosen Unterhaltspflichtigen ist der Eigenbedarf von 880 auf 960 Euro gestiegen.
Von dem ermittelten Unterhalt wird das Kindergeld bei minderjährigen Kindern zur Hälfte angerechnet. Bei volljährigen Kindern ist das komplette Kindergeld anzurechnen bzw. dem Unterhalt abzurechnen. Bei den meisten Unterhaltsrechnern ist das Kindergeld bereits mit einberechnet.
Beispiel für eine Unterhaltsberechnung:
Nettoeinkommen 2.302 Euro → Kind 6 Jahre alt: 447,00 Euro Unterhalt → abzgl. halbes Kindergeld (204 : 2 Elternteil = 102,00 Euro) → 447,00 – 102,00 = 345,00 Euro Kindesunterhalt
Was bedeutet Mangelfallrechnung?
Da bei der Zahlung von Kindesunterhalt dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt zusteht, kann es passieren, dass vor allem bei mehreren Kindern ein oder mehrere Kinder nicht den gleichen Unterhalt erhalten können wie die anderen Kinder. Grund dafür ist der Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Verfügung bleiben muss.
Um dieses Defizit zu kompensieren, wird eine Mangelfallrechnung eingesetzt, die die Unterhaltszahlung des Unterhaltspflichtigen in gleiche Teile für jedes Kind aufteilen soll.
Beispiel aus dem Jahr 2024:
- Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen: 1.500 Euro
- Unterhaltsberechtigte Kinder: Susi 15 Jahre, Pauline 10 Jahre
- Theoretisch festgesetzte Unterhaltszahlung: Susi 426 Euro pro Monat nach Abzug der Hälfte des Kindergeldes, Pauline 520 Euro pro Monat nach Abzug der Hälfte des Kindergeldes
- Insgesamt fiktiver Unterhalt: 964 Euro
- Selbstbehalt: 1.750 Euro
Beispiel aus dem Jahr 2018:
- Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen: 1.400 Euro
- Unterhaltsberechtigte Kinder: Lukas 16 Jahre, Pauline 11 Jahre
- Theoretisch festgesetzte Unterhaltszahlung: Lukas 370 Euro pro Monat nach Abzug der Hälfte des Kindergeldes, Pauline 302 Euro pro Monat nach Abzug der Hälfte des Kindergeldes
- Insgesamt fiktiver Unterhalt: 672 Euro
- Selbstbehalt: 1.080 Euro
Bemerkungen zum Unterhaltsrechner
Nicht berücksichtigt sind in dem Unterhaltsrechner folgende Faktoren:
- Die Familienbeihilfe, diese wird bei einer Berechnung des Unterhalts ab einem Jahreseinkommen von 21.800 Euro herangezogen
- Sonderzahlungen
- Die Obergrenze des Kinderunterhaltes
Wie gibt man das Einkommen richtig im Rechner ein?
Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit: Hier ist es wichtig, dass Sie das monatliche Gehalt in Netto im Rechner angeben ohne dabei eine Sonderzahlung für den 13. oder 14. Monat zu berücksichtigen. Ebenso unberücksichtigt bleiben Prämien und Trinkgelder. Der Gesamtbetrag wird dann mit 14 multipliziert und durch 12 geteilt, um einen Durchschnittswert zu erhalten. Dieser Durchschnittswert fungiert als monatliches Einkommen für den Unterhaltsrechner.
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Hier ist es wichtig, dass Sie den Faktor „selbstständig“ wählen und das Jahreseinkommen angeben. Das jährliche Einkommen wird dann durch 12 geteilt, um so den monatlichen Verdienst zu errechnen.
Abzüge bei der Unterhaltsberechnung
Bei mehreren Unterhaltspflichtigen erstellt der Unterhaltsrechner nur Näherungswerte, die nicht exakt den tatsächlichen Wert wiedergeben können. Dies kommt dadurch zustande, dass in der Gesetzgebung keine genaue bzw. präzise Angabe zu den Prozentsätzen und auch Abzügen der Prozentsätzen bei mehreren Unterhaltspflichtigen existiert.
Folgende Prozentabzüge des Ehegatten- und Kindesunterhalts wurden bisher festgelegt:
Bei der Kalkulation des Ehegattenunterhaltes:
- für jedes Kind 4 Prozent, welches unterhaltsberechtigt ist
- pro Ehepartner, einschließlich der ehemaligen Ehepartner 3 Prozent, die unterhaltsberechtigt sind
Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes:
- bei einem Kind unter 10 Jahren 1 Prozent, welches unterhaltsberechtigt ist
- bei einem Kind ab 10 Jahren 2 Prozent, welches unterhaltsberechtigt ist
- pro Ehepartner, einschließlich der Ex-Ehepartner 3 Prozent, die unterhaltsberechtigt sind
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsrechner?
Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Zahlung des Kindesunterhaltes für Kinder, die nicht bei einem Elternteil wohnen und der aufgrund dessen unterhaltspflichtig ist. Die Tabelle, die als Richtlinie fungiert, wurde im Dezember 2014 vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht und stets aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabelle ist Grundlage für den Unterhaltsrechner.
Mehr zum Thema Unterhalt
- Düsseldorfer Tabelle 2022
- aktuelle Düsseldorfer Tabelle
- Kindschaftsrecht: Vaterschaft anfechten und anerkennen, Mutterschaft
- Fragen und Antworten zum Unterhalt
- Unterhalt in Studium und Ausbildung
- Düsseldorfer Tabelle: Berücksichtigungsfähige Schulden
- Kindergeld und Unterhalt
- Unterhaltsberechnung: Abzüge beim Unterhalt