Beamte im Bund, auch Bundesbeamte genannt, werden in die Besoldungstabellen A, B, W und R eingruppiert (früher galt auch die Besoldungsgruppe C und H). Dabei steht die Tabelle A für den allgemeinen Dienst. Diese Besoldungstabelle trifft für den größten Teil der Bundesbeamten zu. Die Besoldungstabelle B ist insbesondere für Professoren, Direktoren, Präsidenten, Kapitänen, Flottenärzten und sonstigen höheren Berufsgruppen vorbehalten.

In der Regel liegt die Anfangsbesoldung der Besoldungsgruppe B 2 höher als die Endbesoldung in A 16 der letzten Besoldungsgruppen und Stufe der allgemeinen A-Tabelle. Staatsanwälte und Richter werden in die Bundesbesoldungstabelle R eingruppiert, Hochschullehrer und Professoren in die W-Tabelle, die durch die Novelle des Bundesbesoldungsgesetzes als Ersatz für die Bundesbesoldungstabelle C eingeführt wurde. Beamtenanwärter im Bund werden in die Tabelle AW eingestuft und erhalten eine Beamtenbesoldung für Anwärter.

Beamtenbesoldung Länder

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Bundesbesoldungstabelle A 2024 - + 200 € + 5,3 %

Screenshot der Bundesbesoldungstabelle 2024 - ab 01.03.2024 - 31.12.2024

Tabelle 2024