Zum 1. Januar 2005 ist das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten. Seitdem gilt für die gesetzlichen Renten eine Rentensteuer, die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Die Höhe der Versteuerung hängt vom Eintrittsjahr in die Rente ab.

Gültige Versteuerungssätze der Altersrente bis 2040

Eintrittsjahr in die Rente Steuersatz
2040 100 %
2025 85 %
2024 84 %
2023 83 %
2022 82 %
2021 81 %
2020 80 %
2019 78 %
2018 76 %
2016 72 %
2015 70 %
2014 68 %
2010 60 %
2007 54 %
2006 52 %
2005 50 %

 

Bis zum Jahr 2040 müssen Rentner ihre Rente nur zum Teil versteuern. Der Teil, der nicht versteuert wird, wird auch Rentenfreibetrag genannt.

Weitere Pauschalen für Rentner in Euro

Pauschalen 2020 2021 2024
Grundfreibetrag 9.744 9.984 11.784
Werbungskosten   102 102
Sonderausgaben   36 36
Altersentlastungsbetrag max. 760 max. 722 max. 646

 

Wann muss ein Rentner eine Steuererklärung machen?

Ein Rentner muss dann eine Steuererklärung machen, wenn seine Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Der Gesetzgeber passt den Grundfreibetrag jedes Jahr neu an.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit den Grundfreibeträgen der letzten Jahre dargestellt:

 

Jahr Grundfreibetrag für ledige Rentner Grundfreibetrag für verheiratete Rentner
2024 11.784 € 23.568 €
2021 9.984 € 19.968 €
2020 9.744 € 19.488 €
2018 9.000 € 18.000 €
2017 8.820 € 17.640 €
2016 8.652 € 17.304 €
2015 8.472 € 16.944 €
2014 8.354 € 16.708 €
2013 8.130 € 16.260 €
2012 8.004 € 16.008 €
2011 8.004 € 16.008 €
2010 8.004 € 16.008 €
2009 7.834 € 15.688 €
2008 7.664 € 15.328 €
2007 7.664 € 15.328 €

 

Zu beachten ist jedoch, dass jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, wenn er eine Aufforderung vom Finanzamt erhält.

Welche Steuersätze gelten für Rentner?

Der Steuersatz wird für Rentner wie für Arbeitnehmer nach dem progressiven Steuersatz berechnet. Dies bedeutet, dass Rentner mit einem höheren Einkommen, auch einen höheren Steuersatz haben.

Nachfolgend ist eine Übersicht mit den geltenden Steuersätzen dargestellt. Dabei gilt für verheiratete Rentner ein doppeltes Jahreseinkommen.

Einkommensgrenze  / Jahr
Steuersatz Bemerkungen
Bis zu 9.000 € 0 %

keine Einkommenssteuer bei ledigen Rentnern, bei verheirateten Rentnern gilt eine Obergrenze bis zu 18.000€

9.001 € - 13.469 € 1 % - 7,2 % gleicher Steuersatz für ledige und verheiratete Rentner
13.470 € - 52.881 € 7,2 % - 26,5 % gleicher Steuersatz für ledige und verheiratete Rentner
52.882 € - 250.730 € 26,5 % - 38,7 % gleicher Steuersatz für ledige und verheiratete Rentner
ab 250.731 € 45 %

gleicher Steuersatz für ledige und verheiratete Rentner, wenn verheiratete Rentner ein Einkommen von mehr als 501.461 € pro Jahr haben

Hinweis: Die Bundesregierung legt jedes Jahr zum 1. Juli die Rentenanpassung fest. Ab dem 01. Juli 2019 sollen damit die Renten in West um 3,18 % und in Ost um 3,91 % steigen. Für 2022 ist eine Anhebung der Renten um 5,9 % in Ostdeutschland und 5,2 % in Westdeutschland prognostiziert.

Überblick über die möglichen Steuervorteile für Rentner

Wie auch Arbeitnehmer können Rentner ihr Einkommen durch Steuervorteile senken, um dadurch einen Steuervorteil zu erhalten. Nachfolgend gibt eine Übersicht Aufschluss über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner.

Steuervorteil Beschreibung
Sonderausgaben Stellen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, privaten Haftpflichtversicherung und Spenden dar.
Außergewöhnliche Belastungen Kosten für Arztrechnungen, Medikamente, Krankenkosten, Kosten für ein Pflegeheim und für Beerdigungen
Werbungskosten Beiträge für Gewerkschaften und Renten- oder Versicherungsberater
Behinderten-Pauschbetrag Gilt nur für behinderte Rentner; Kosten die mit der Behinderung in Verbindung stehen; Kosten für Medikamente und erhöhter Wäschebedarf; die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung
Altersentlastungsbetrag für Rentner, die vor dem 01.01.1975 geb. sind; die Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahr

 

Müssen Rentner Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zahlen?

Auch Rentner müssen den Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 Prozent zahlen. Sofern sie kirchensteuerpflichtig sind, müssen auch Kirchensteuern in Höhe von 8 bis 9 Prozent gezahlt werden.