Gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gelten im Jahr 2024 folgende Arbeitszeiten für die Beschäftigten des TV-L:
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Wochenarbeitszeiten im TV-L
Die Tabelle zeigt die neuen Regelungen zur Gestaltung der Arbeitszeit. Die Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen.
Bundesland | Wochenarbeitszeit |
Baden-Württemberg | 39:30 Stunden |
Bayern | 40:06 Stunden |
Brandenburg | 40:00 Stunden |
Bremen | 39:12 Stunden |
Hamburg | 39:00 Stunden |
Mecklenburg-Vorpommern | 40:00 Stunden |
Niedersachsen | 39:48 Stunden |
Nordrhein-Westfalen | 39:50 Stunden |
Rheinland-Pfalz | 39:00 Stunden |
Saarland | 39:30 Stunden |
Sachsen | 40:00 Stunden |
Sachsen-Anhalt | 40:00 Stunden |
Schleswig-Holstein | 38:42 Stunden |
Thüringen | 40:00 Stunden |
Die neue S-Tabelle für KITA Leitung
Bundesland | Wochenarbeitszeit |
Baden-Württemberg | 39:30 Stunden |
Bayern | 40:06 Stunden |
Brandenburg | 40:00 Stunden |
Bremen | 39:12 Stunden |
Hamburg | 39:00 Stunden |
Mecklenburg-Vorpommern | 40:00 Stunden |
Niedersachsen | 39:48 Stunden |
Nordrhein-Westfalen | 39:50 Stunden |
Rheinland-Pfalz | 39:00 Stunden |
Saarland | 39:30 Stunden |
Sachsen | 40:00 Stunden |
Sachsen-Anhalt | 40:00 Stunden |
Schleswig-Holstein | 38:42 Stunden |
Thüringen | 40:00 Stunden |
Alle Angaben ohne Gewähr
Regelmäßige Arbeitszeit
Regelmäßige Arbeitszeit Tarifgebiet West
Die regelmäßige Arbeitszeit ist für jedes Bundesland im Tarifgebiet West aufgrund der gekündigten Arbeitszeitbestimmungen der Tarifparteien nach den im Anhang zu § 6 entsprechenden Grundsätzen errechnet worden. Die Arbeitszeiten sind auf Grundlage der im Durchschnitt errechneten Arbeitszeiten im Februar 2006 ohne Überstunden und Mehrarbeit festgesetzt worden.
Die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche beträgt laut Tarifvertrag 38,5 Stunden für folgende Arbeitskräfte im Tarifgebiet West:
- Beschäftigte in Wechsel- oder Schichtdienst
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Universitätskliniken, Landeskrankenhäuser, sonstige Krankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen, jedoch mit Ausnahme von Ärzten und Ärztinnen, die an Universitätskliniken tätig sind
- Beschäftigte in Straßen- und Autobahnmeistereien, Kfz-Werkstätten, Hafenbetrieben, insbesondere Schleusen- und Küstenschutz, in Theater und Bühnen
- Beschäftigte in Einrichtungen für behinderte Personen
- Beschäftigte in heilpädagogischen Einrichtungen
- Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD
- Beschäftigte in Bremer Kindertagesstätten
- Beschäftigte, bei denen landesbezirkliche Vereinbarungen von 38,5 Stunden pro Woche gelten
Regelmäßige Arbeitszeit Tarifgebiet Ost
Die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost beträgt 40 Stunden pro Woche.
Regelmäßige Arbeitszeit an Unikliniken
Die regelmäßige Arbeitszeit für Ärzte und Ärztinnen an Universitätskliniken und die unter § 41 TV-L fallen, beträgt einheitlich im Tarifgebiet West und Ost 42 Stunden pro Woche.