Einführung des TVöD

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für die Beschätigten in Bund und Kommunen (TVöD) wird zum 01.10.2005 eingeführt. Der Bundesangestelltentarifvertrag BAT sowie die Tarifverträge für Arbeiter des Bundes (MTArb) werden vom TVöD abgelöst.

Tarifergebnis

  • Laufzeit: 27 Monate (01.10.2005 - 31.12.2007)
  • Tarifergebnis 2007: Nullrunde
  • Tarifergebnis 2006: Nullrunde
  • Tarifergebnis 2005: Nullrunde

Einmalzahlungen

Einmalzahlungen werden nur im Gebiet West vorgenommen. Diese wären:

Einmalzahlungen für Beschäftigte

  • 2005: 300 €  
  • 2006: 300 €  
  • 2007: 300 €  

Einmalzahlungen für Auszubildende

  • 2005: 100 €  
  • 2006:100 €  
  • 2007:100 €  

Jahressonderzahlung statt Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld fällt weg. Dafür wird eine Sonderzahlung vereinbart.
Diese orientiert sich in ihrer Höhe am monatlichen Grundgehalt.

Somit ergeben sich folgende Sonderzahlungen:

  • E 1 bis E 8: 90 % eines Monatsgrundgehalts
  • E 9 bis E 12: 80 %
  • E 13 bis E 15Ü: 60 %

Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)

Zudem wird eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB) ab 01.01.2007 in Höhe von 1 % eingeführt. Es ergeben sich dadurch folgende Werte im Tarifgebiet Ost:

  • 01.07.2005: 94,0 % des tariflichen Entgelts im Bereich West
  • 01.07.2006: 95,5 %
  • 01.07.2007: 97,0 %

Absenkung und Anhebung der Wochenarbeitszeit

Die Arbeitszeit wird für Bundesbeschäftigte im TVöD im Tarifgebiet West von 38,5 auf 39 Stunden angehoben. Im Tarifgebiet Ost wird die Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden reduziert.
Für Kommunalbeschäftigte ergeben sich keine Veränderungen hinsichtlich der Wochenarbeitszeit. Diese bleibt weiterhin im Tarifgebiet West bei 38,5 Stunden und im Tarifgebiet Ost bei 40 Stunden pro Woche bestehen.