Frühere Regelung

Eltern erhielten Elterngeld zu ursprünglich 67 Prozent des Nettogehaltes des durchschnittlichen vorherigen Einkommens des Elternteils, welches die Elternzeit beansprucht. Es wurde für maximal 12 Monate zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Höhe des Elterngeldes 2021

Seit der Einführung diverser Änderungen erhalten Eltern mit einem Nettoverdienst von mehr als 1.240 Euro pro Monat statt der 67 Prozent nur noch 65 Prozent des Nettoverdienstes an Elterngeld ausgezahlt. Dabei liegt die Höhe des Elterngeldes bei mindestens 300 Euro monatlich (150 Euro bei Elterngeld Plus) bis maximal 1.800 Euro pro Monat (bei 900 Euro bei Elterngeld Plus). Eltern, die Elterngeld beziehen, dürfen nur 30 Stunden pro Woche maximal arbeiten gehen. Das Elterngeld kann für maximal 14 Monate bezogen werden, sofern sich beide Elternteile an der Erziehung beteiligen und dadurch ein Einkommen wegfällt.

Kein Elterngeld erhalten

  • Alleinerziehende, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten
  • Eltern, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten

Geringverdienende Eltern

Eltern mit einem bereinigten Nettoeinkommen pro Elternteil von unter 1.000 Euro pro Monat vor der Geburt des Kindes, erhalten eine Ersatzrate. Diese ergibt sich aus der schrittweisen Anhebung des Elterngeldes von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent. Dabei gilt, dass, je niedriger das Einkommen vor der Geburt war, desto höher fällt der prozentuale Ausgleich aus. Der prozentuale Ausgleich ergibt sich aus dem Einkommen, was bezogen wurde. Dabei gilt: Für je 2 Euro, welches das Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht sich der Ausgleich um 0,1 Prozent.

Beispiel für den Erhalt von Elterngeld:

Bereinigtes Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes: 700 Euro

Geringverdienergrenze: 1.000 Euro

Differenz: 300 Euro

Zu ermittelnder Ausgleich: 15 %

Elterngeld: 82 %

Rechenweg:

300 Euro Differenz / 2 Euro = 150 Euro

150 Euro x 0,1 % = 15 %

67 % Elterngeld + 15 % = 82 % Elterngeld

Mehrere Geschwister und Mehrlingsgeburten

Familien mit mehreren Kindern können einen Geschwisterbonus in Anspruch nehmen. Dieser ist ein Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro (37,50 Euro bei ElterngeldPlus). Familien mit Mehrlingsgeburten erhalten einen Zuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind.

Elterngeld bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag

Eltern, die Elterngeld während des Bezugs von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag erhalten, müssen beachten, dass das Elterngeld als Einkommen zu 100 Prozent auf die Sozialleistung angerechnet wird. Auch der Mindestbetrag von 300 Euro wird angerechnet.

Anders verhält es sich bei Eltern, die zwar Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, aber vor der Geburt des Kindes oder der Kinder erwerbstätig waren. Diese erhalten einen Elterngeldfreibetrag von höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe wird das Elterngeld nicht angerechnet.

Siehe auch:

RotElterngeldrechner 

Elterngeldstellen und Landesbehörden

Elterngeldstellen sind für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie bei bestimmten Angelegenheiten, die das Elterngeld betreffen, zuständig. Sollten Elterngeldstellen den Sachverhalt nicht klären können, können die zuständigen Landesbehörden eingeschaltet werden.

Quelle: bmfsfj.de