Aktuelles zur Rente

09.02.2024: Die Rente wird zum 01.07.2024 um 4,57 % erhöht.

05.02.2024: Die Ampel-Regierung legt ihre Pläne für Rentner vor. Das Rentenniveau soll auf 48 % des vorherigen Lohns bleiben. Zum neuen Rentenpaket, das nach 2025 in Kraft treten soll, gehört die Einführung einer Aktienrente. Aus öffentlichen Mitteln soll Kapital aufgestockt werden, um somit die Rentenversicherung zu entlasten.

05.10.2023: Der Sozialverband Deutschland fordert eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 auch für Rentner. Bisher gingen Rentner leer aus, wenn es um die Frage nach einer Prämie ging. Beschäftigte im TVöD konnten sich bereits über eine Inflationsausgleichsprämie freuen, auch Angestellte anderer Sparten und Tarifverträge. Angesichts dessen hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Inflationsprämie für Pensionäre am 13. Juli 2023 beschlossen. Dises soll dann im Herbst von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Somit können Rentner auf eine Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2024 hoffen. 

Rente mit 67: Diese Fakten sollten Sie wissen

Die Regierung hat über ein neues Rentenmodell, dem RV-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz rückwirkend zum 01.01.2008 beschlossen. Ab 2012 steigt der Renteneintrittstermin erstmals um einen Monat.

Wer ist von einer Rente mit 67 betroffen?

Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren wurden, erhalten weiterhin ihre Rentenbezüge ohne Abschlag.
Für Personen wiederum, die nach dem 01.01.1947 aber vor dem 31.12.1963 geboren sind, erhöht sich die abschlagsfreie Rente stufenweise um einen Monat, das heißt, mit jedem Jahr steigt der Eintrittszeitpunkt um einen Monat.
Personen hingegen, die ab dem 01.01.1964 geboren sind, werden abschlagsfreie Renten erst mit 67 Jahren, also ab dem Jahr 2030, beziehen können.

Sind Frührenten ebenso betroffen?

Frührenten werden ebenfalls ab 2012 stufenweise für behinderte Personen oder langjährige Beitragszahler erhöht.
Zu beachten ist jedoch, dass einige Frührenten speziell für Frauen, nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit in den kommenden Jahren abgeschafft werden, so dass diese von der Alterserhöhung der Rente nicht betroffen sind.
Die Frührente für Frauen, die mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres bezogen werden kann, kann das letzte Mal 2011 beansprucht werden.
Generell können Frührenten nur von denjenigen beansprucht werden, die bis zum 31.12.1951 geboren sind. Alle später Geborenen haben keinen Anspruch mehr auf Frührenten.

Gibt es keine vorgezogenen Renten mehr?

Es wird die vorgezogene abschlagsfreie Rente für langjährige Arbeitnehmer geben, die mindestens 45 Jahre gearbeitet haben. Diese können bereits mit 63 Jahren ab dem 01. Juli 2014 abschlagsfrei in Rente gehen.
Ihr angerechnet werden neben den Wartezeiten auch Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten.
Neben diesen Faktoren werden weiterhin Zeiten einer betrieblichen Ausbildung, eines Wehrdienst oder ein Mini-Job angerechnet.
Kindererziehungszeiten oder Pflege werden ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet.
So werden bei einer langjährigen Beschäftigungszeit bis zu 10 Jahre Berücksichtigungszeiten der Rente angerechnet.
Bei Pflegeleistenden werden nur Zeiten angerechnet, die nach dem 01.04.1995 und mindestens 14 Stunden pro Woche erfolgten. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass die Pflege nicht hauptberuflich ausgeübt worden ist.
Akademiker können aufgrund ihres Studiums keine langjährigen Versicherungszeiten nachweisen. Ebenso nicht wie arbeitslose und selbstständige Personen. Diese Personengruppen werden also nicht als langjährige Versicherte gezählt werden.

Wird die Rente bei einem Hinzuverdienst gekürzt?

Ab dem 67. Lebensjahr erfolgt keine Kürzung der Rente. Es besteht ein uneingeschränkter Hinzuverdienst. Vor dem 67. Lebensjahr, bei Eintritt in die Rente mit 65 gelten die bestehenden Hinzuverdienst-Grenzen.

Auch Witwen-Rente später 

Diagramm Witwenrente

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Die Gesetze zur Rente mit 67 betreffen auch die Witwen-Rente, weil auch hier die volle Rente erst zwei Jahre später gewährt wird.

 

Was ist mit Witwenrenten? 

Witwenrenten werden ebenfalls von 45 auf 47 Jahren angehoben, das heißt, ab 2012 werden Witwenrenten analog zur Rente mit 67 schrittweise angehoben. Ab 2024 solle eine Steigerung von zwei Monaten pro Jahr bis 2029 erfolgen.
Werden bestehende Arbeitsverträge geändert?
Das hängt vom Arbeitgeber ab. Ihm steht es frei, den Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag an das geänderte Renteneintrittsalter anzupassen.
Unbefristete Arbeitsverträge hingegen verlängern sich automatisch bis zum 67. Lebensjahr.