Mit dem Gehaltsrechner können Sie einfach und schnell Ihren Nettolohn mit allen Abzügen ermitteln. Um Ihren Nettolohn berechnen zu können, geben Sie einfach in die vorgesehenen Felder des Nettorechners Ihren Bruttolohn und alle weiteren erforderlichen Daten ein und drücken Sie anschließend auf "Berechnen".
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Detailliertes Nettogehalt 2025 berechnen
Mit dem Brutto Netto Rechner kann der Nettolohn anhand der eingegebenen Daten für die Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Dabei ist eine Berechnung von Teilzeitarbeit und auch Vollzeit bei Eingabe des entsprechenden Bruttogehalts möglich. Die Ergebnisse können vom tatsächlichen Lohn wegen individueller Faktoren abweichen. Die Nutzung des Rechners ist kostenfrei.
Änderungen beim Gehalt 2026
- der Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro angehoben
- der Kinderfreibetrag wird auf auf 6.828 Euro erhöht
- Kindergeld wird auf 259 Euro pro Kind steigen
Änderungen beim Gehalt 2025
- der Grundfreibetrag wird auf 12.084 Euro angehoben
- der Kinderfreibetrag wird auf auf 6.672 Euro erhöht
- Versicherungspflichtgrenze der Krankenkassen steigt 2025 um 6,5 %
- Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auf 73.800 Euro angehoben
- Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt 2025 auf 66.150 Euro (+6,5 %)
- Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 % auf 3,6 %
- Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7 auf 2,5 %
- Anhebung des Mindestlohnes von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde
- Kindergeld steigt auf 255 Euro pro Kind
Änderungen beim Gehalt 2024
Dezember 2024
- Dezember 2024: Grundfreibetrag soll nach Plänen der Bundesregierung von 11.604 auf 11.784 Euro erhöht werden.
Januar 2024
- Grundfreibetrag 2024: 11.604 €
Juni 2023
Festlegung der Steuern für 2024
Steuersatz | Jahresgehalt 2023 | Jahresgehalt 2024 |
14 % | ab 10.909 € | ab 11.605 € |
42 % | ab 62.810 € | ab 66.761 € |
45 % | ab 277.826 € | ab 277.826 € |
April 2023
- der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1.200 € auf 1.230 € angehoben
- der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von 4.008 € auf 4.260 € erhöht
Januar 2023
- der Grundfreibetrag wird auf 10.908 € erhöht
- Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.852 €
- der Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigt auf 2,6 %
- Anhebung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung - durchschnittlich erhöht sich dieser auf 1,6 %
- Erhöhung des Freibetrages für den Solidaritätszuschlag auf 17.534 € (bei verheirateten wird er verdoppelt)
So bedienen Sie den Gehaltsrechner
Schritt 1: Einkommen und Abrechnungszeitraum
Tragen Sie unter Bruttoeinkommen Ihr tatsächliches monatliches Einkommen oder wahlweise Ihr Jahreseinkommen ein. Wählen Sie den dazu passenden Abrechnungszeitraum in der folgenden Spalte.
Schritt 2: Steuerklasse
Bitte tragen Sie unter Steuerklasse Ihre tatsächliche Steuerklasse I bis VI ein. Ihre Lohnsteuerklasse ist auf Ihren Lohnsteuerkarten vermerkt.
Folgende Steuerklassen gibt es derzeit in Deutschland:
Steuerklasse I: Ledige, Witwer oder geschiedene Personen ohne Kinder.
Steuerklasse II: Alleinerziehende, ledige Personen, Witwer oder Geschiedene mit Kindern.
Steuerklasse III: Verheirateter Alleinverdiener oder auch Doppelverdiener, wenn einer der Ehegatten Steuerklasse V hat
Steuerklasse IV: mit oder ohne Faktor; Verheirateter doppelt verdienende, empfiehlt sich für Ehepaare, die etwa gleich verdienen
Steuerklasse V: siehe Steuerklasse III
Steuerklasse VI: Bei zusätzlicher Lohnsteuerkarte für einen Nebenverdienst bzw. ein Nebenbeschäftigungsverhältnis
Schritt 3: Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steht immer nur einer Elternhälfte zu. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag, den Sie bitte Ihrer Lohnsteuerkarte entnehmen. Bei den Berechnungen der Kirchensteuer, so wie des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag angerechnet.
Schritt 4: Krankenversicherungsbeitrag
Der Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 15,5 Prozent, ermäßigt 14,9 Prozent, splittet sich in Abgaben des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit 7,3 Prozent am Versicherungsbeitrag, der Arbeitnehmer hingegen mit 8,2 Prozent. Beim ermäßigten Satz beteiligt sich der Arbeitgeber mit 7 Prozent und der Arbeitnehmer mit 7,9 Prozent an den Krankenversicherungsbeiträgen, die gewöhnlich monatlich zu entrichten sind.
Schritt 5: Versicherungsgrenzen
Die Versicherungsgrenze ist die Einkommensgrenze, von welcher an der Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenkasse aus- und in eine private Krankenversicherung eintreten kann. Für Freiberufler, Selbstständige und Beamte ist die Grenze bedeutungslos und der Eintritt einkommensunabhängig möglich.
Internationale Gehaltsrechner
Jedes Land hat seine eigene Berechnungsgrundlage für den Brutto- und Nettolohn. Dies bedeutet, dass in jedem Land andere Sozialversicherungsbeiträge und Steuern vom Gehalt abgezogen werden. Gerade für Auswanderer ist es wichtig, vorab zu erfahren, mit welchen Abzügen sie beim Bruttogehalt rechnen müssen. Um dies besser einschätzen zu können, gibt es bestimmte landestypische Gehaltsrechner. Eine Auswahl haben wir für Sie zusammengestellt:
- Gehaltsrechner Italien
- Gehaltsrechner Großbritannien
- Gehaltsrechner Frankreich
- Gehaltsrechner Belgien
- Gehaltsrechner Schweiz
- Gehaltsrechner Spanien
- Gehaltsrechner Österreich
Weitere Rechner für den öffentlichen Dienst
Es existieren weitere Gehaltsrechner. So können beispielsweise auch Beamte und Pensionäre mit einem Rechner ihre Besoldung schnell ermitteln. Soldaten können ihren Sold und ihre Besoldung kalkulieren und Angestellte im öffentlichen Dienst allgemein können mit einem Bezügerechner ihren Lohn schnell und einfach herausfinden.
Folgende Rechner können dabei Anwendung finden: