Die Schichtzulage

In verschiedenen Berufsgruppen der Beamtinnen und Beamten, wie zum Beispiel die der Sicherheitsdienste, Justizvollzugsanstalt oder der Feuerwehr, erhalten Beamtinnen und Beamten andere Zulagen.

Aus diesem Grund werden die Wechselschichtzulage sowie die Schichtzulage nur zur Hälfte gezahlt. Auch im Krankenpflegedienst, welcher von Beamtinnen und Beamten ausgeübt wird, unterscheiden sich die Regelungen. Hier erhalten die Beschäftigten 76,69 Euro Wechselschichtzulage im Monat. Die Schichtzulage unterscheidet sich nicht. Beamtinnen und Beamte, welche der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind oder deren Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, fallen ebenfalls unter abweichende Regelungen.. Hier wird die Schichtzulage in Stufen gezahlt, gezählt werden bei der Berechnung nur die Zeiten zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.

Schichtzulage Tabelle

 25 bis 34 Stunden
51,13 Euro
 35 bis 44 Stunden 56,24 Euro
45 bis 54 Stunden 63,91 Euro
 55 bis 64 Stunden
 71,58 Euro
 65 bis 74 Stunden  79,25 Euro
 75 bis 84 Stunden
 86,92 Euro
 85 bis 94 Stunden
 94,59 Euro
 95 bis 104 Stunden
 102,26 Euro
 105 bis 114 Stunden
 109,93 Euro
 115 bis 124 Stunden
 117,60 Euro
 ab 125 Stunden
 122,71 Euro

 

Die Angabe dieser Sätze erhöht sich jedoch, wenn die Schicht nach 0.00 Uhr und vor 4.00 Uhr beendet wird. Dann werden je weitere Stunde 2,56 Euro mehr gezahlt. Eine weitere Erhöhung wird gezahlt, wenn die Schicht nach 24.00 Uhr und vor 4.00 Uhr begonnen hat, dann werden 5,11 Euro zusätzlich bezahlt. Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kommen andere Bedingungen zum Tragen, unter denen eine Erhöhung gezahlt werden kann. Es werden 30,68 Euro monatlich bezahlt, sollte der Schichtdienst innerhalb eines Zeitraumes von 18 Stunden stattfinden und 20,45 Euro monatlich, wenn der Schichtdienst in eine Zeitspanne von 13 Stunden fällt.

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