Die Schichtzulage
In verschiedenen Berufsgruppen der Beamtinnen und Beamten, wie zum Beispiel die der Sicherheitsdienste, Justizvollzugsanstalt oder der Feuerwehr, erhalten Beamtinnen und Beamten andere Zulagen.
Aus diesem Grund werden die Wechselschichtzulage sowie die Schichtzulage nur zur Hälfte gezahlt. Auch im Krankenpflegedienst, welcher von Beamtinnen und Beamten ausgeübt wird, unterscheiden sich die Regelungen. Hier erhalten die Beschäftigten 76,69 Euro Wechselschichtzulage im Monat. Die Schichtzulage unterscheidet sich nicht. Beamtinnen und Beamte, welche der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind oder deren Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost, fallen ebenfalls unter abweichende Regelungen.. Hier wird die Schichtzulage in Stufen gezahlt, gezählt werden bei der Berechnung nur die Zeiten zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.
Schichtzulage Tabelle
25 bis 34 Stunden |
51,13 Euro |
35 bis 44 Stunden | 56,24 Euro |
45 bis 54 Stunden | 63,91 Euro |
55 bis 64 Stunden |
71,58 Euro |
65 bis 74 Stunden | 79,25 Euro |
75 bis 84 Stunden |
86,92 Euro |
85 bis 94 Stunden |
94,59 Euro |
95 bis 104 Stunden |
102,26 Euro |
105 bis 114 Stunden |
109,93 Euro |
115 bis 124 Stunden |
117,60 Euro |
ab 125 Stunden |
122,71 Euro |
Die Angabe dieser Sätze erhöht sich jedoch, wenn die Schicht nach 0.00 Uhr und vor 4.00 Uhr beendet wird. Dann werden je weitere Stunde 2,56 Euro mehr gezahlt. Eine weitere Erhöhung wird gezahlt, wenn die Schicht nach 24.00 Uhr und vor 4.00 Uhr begonnen hat, dann werden 5,11 Euro zusätzlich bezahlt. Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kommen andere Bedingungen zum Tragen, unter denen eine Erhöhung gezahlt werden kann. Es werden 30,68 Euro monatlich bezahlt, sollte der Schichtdienst innerhalb eines Zeitraumes von 18 Stunden stattfinden und 20,45 Euro monatlich, wenn der Schichtdienst in eine Zeitspanne von 13 Stunden fällt.
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