In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (27.03.2025) hat die Schlichtungskommission im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zur Tarifrunde für mehr als 2,6 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen eine Einigungsempfehlung beschlossen. Die Empfehlung wurde mehrheitlich von der Schlichtungskommission angenommen.

„Angesichts der teils erheblich voneinander abweichenden Positionen der Tarifparteien war es eine herausfordernde Aufgabe, einen fairen Ausgleich zu finden. Das Ergebnis bewegt sich im Rahmen früherer Einigungen und eröffnet gleichzeitig neue Perspektiven für flexibles Arbeiten und die Möglichkeit, mehr Arbeitszeit zu leisten“, erklärte Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch, Vorsitzender der Schlichtungskommission. Der ehemalige hessische Ministerpräsident (CDU) wurde von der Arbeitgeberseite als Schlichter benannt. „Die Einigung hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Ab dem 1. April 2025 wird das Entgelt um 3 % erhöht, mindestens jedoch um 110 Euro. Ab dem 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung von 2,8 %. Zusätzlich wird die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen angehoben“, so Koch weiter.

Die Beschäftigten können künftig Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Zudem haben die Beschäftigten die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung ihrer Arbeitszeit bis auf 42 Wochenstunden zu vereinbaren.

„Um einen Arbeitskampf zu vermeiden, mussten sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite erhebliche Zugeständnisse machen. Aber dank dieser Einigung sind Arbeitskämpfe in den kommenden zwei Jahren im größten Tarifbereich Deutschlands ausgeschlossen“, fügte Koch hinzu.

„Der Abschluss von Tarifverträgen in der heutigen gesellschaftlichen Lage ist ein komplexer und anspruchsvoller Prozess. Nachdem die Verhandlungen gescheitert waren, haben wir in der Schlichtung einen Kompromiss in den zentralen Bereichen Arbeitszeit und Bezahlung erreicht. Besonders hervorzuheben ist die Weiterentwicklung der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die den öffentlichen Dienst attraktiver macht“, erklärte Prof. Dr. Henning Lühr, der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission und von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt.

Die Einigungsempfehlung sieht folgende Regelungen vor:

  • Ab dem 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Erhöhung ab dem 1. Mai 2026 von 2,8 %.
  • Ab 2026 wird die Jahressonderzahlung erhöht. Zudem erhalten Beschäftigte außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Teile dieser Sonderzahlung in freie Tage umzuwandeln.
  • Ab 2027 bekommen die Beschäftigten einen zusätzlichen Urlaubstag.
  • Ab 2026 wird es für beide Seiten die Möglichkeit geben, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen.
  • Verbesserungen in den Bereichen Langzeitkonten, Gleitzeit und Arbeitszeitregelungen für Rettungsdienste werden ebenfalls empfohlen.
  • Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für Schichtarbeit auf 100 Euro und für Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.
  • Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Tarifgebiet Ost und West des Bundes werden vereinheitlicht.
  • In den Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.

Die Schlichtungskommission hat mit dieser Einigung eine grundlegende Lösung gefunden, die sowohl den Herausforderungen der Arbeitszeitgestaltung als auch den Bezahlungsfragen gerecht wird.

Weitere Verbesserungen für Studierende, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

Ab dem 1. April 2025 werden die Tabellenentgelte für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten um jeweils 75 Euro angehoben. Ab dem 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 75 Euro. Darüber hinaus wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt, was die Perspektiven für junge Beschäftigte im öffentlichen Dienst weiter verbessert. Auch die Bestimmungen zu Verpflegungszuschüssen bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen werden optimiert.

Die Schlichtungskommission empfiehlt, dass die Vereinbarung eine Laufzeit von 27 Monaten hat, von Januar 2025 bis Ende März 2027. Die Tarifparteien werden am Samstag, den 5. April 2025, in Potsdam erneut über die Schlichtungsempfehlung verhandeln. Die bestehende Friedenspflicht bleibt während dieses Verfahrens bestehen.

Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März 2025 auf Grundlage der geltenden Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission begannen am 24. März 2025.

Diese zusätzlichen Regelungen unterstreichen die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst für junge Beschäftigte zu verbessern und ihnen langfristige Perspektiven zu bieten.