Die Kindergrundsicherung soll kommen, jedoch nicht im laufenden Jahr, sondern erst 2025. Das Gesetz dazu soll im August 2023 ausgearbeitet werden. Für die Familienministerin Anne Spiegel ist die Einführung der geplanten Kindergrundsicherung eine "Kampfansage gegen Kinderarmut" in Deutschland. "Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen", erklärt sie. Alle Fakten zur Grundsicherung für Kinder haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.

Wie setzt sich die Kindergrundsicherung zusammen?

  • aus einem Kindergarantiebetrag,
  • aus einem Kinderzusatzbetrag,
  • aus einem Pauschalbetrag von 15 Euro gemäß § 21 Absatz 1, Satz 1 Kindergrundsicherung Gesetz, der dafür da ist, dass Kinder am kulturellen und sozialen Leben teilnehmen können
  • aus einem Pauschalbetrag gemäß § 21 Absatz 2 Kindergrundsicherung Gesetz für den Schulbedarf
  • aus weiteren Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gemäß § 21 Absatz 1 Satz 2 und Absätze 3 bis 6 Kindergrundsicherung Gesetz

Tabelle: Höhe der Kindergrundsicherung 

Kindesalter in Jahren Kindergrundsicherung 2025 Kindergarantiebetrag (früher Kindergeld) Kinderzusatzbetrag Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben Schulbedarf
0 - 5 530 Euro 250 Euro 235 Euro 15 Euro 30 Euro
6 - 13 557 Euro 250 Euro 262 Euro 15 Euro 30 Euro
14 - 17 636 Euro 250 Euro 351 Euro 15 Euro 30 Euro
ab 18 250 Euro

Jetzt ist es so weit: Kindergrundsicherung wird 2025 kommen

Der Startschuss für die Ausarbeitung der Kindergrundsicherung ist gefallen. Eine Arbeitsgruppe wird sich mit den Details der Sozialleistung beschäftigen. Mit an Bord sind die Ressorts Arbeitsministerium, Finanzministerium, Bildungsministerium sowie das Bauministerium. Warum auch das Bauministerium? Dieses ist für die Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf das Wohngeld und Bafög verantwortlich. Die Leitung der Arbeitsgruppe übernimmt die Familienministerin Spiegel selbst.

Im Koalitionsvertrag heißt es:

"Jedes Kind soll die gleichen Chancen haben. Diese Chancengleichheit ist aber noch lange nicht Realität. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen, werden mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen."

Verschiedene Leistungen werden gebündelt

Aktuell gibt es in Deutschland über 150 unterschiedliche familienpolitische Leistungen. Dazu gehören in erster Linie das Kindergeld, der Kindergeldzuschlag, das Ehegattensplitting, Elterngeld, Zuschüsse zur Betreuung in Kitas und viele mehr. Viele bedürftige Eltern hält die hohe Anzahl der unterschiedlichen Bedingungen, Voraussetzungen und Regelungen für die einzelnen Familienleistungen davon ab, überhaupt einen Antrag zu stellen, obwohl sie Anspruch darauf hätten. 

Sofortzuschlag für Asylbewerber soll wegfallen

Der in der Corona-Pandemie eingeführte Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind pro Monat für arme Familien und Asylbewerber soll mit der Kindergrundsicherung wegfallen. Die FDP setzte dieses Vorhaben durch. SPD und Grüne wollen hingegen dauerhaft den Sofortzuschlag für Asylbewerber beibehalten. Nun ist es jedoch so, dass die FDP sich durchgesetzt hat. Künftig wird es also keinen Sofortzuschlag mehr für Asylbewerber geben. Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner teilte diesbezüglich mit:

Das Kindergeld wird 2025 nicht abgeschafft

Die verschiedenen Leistungen wie Kindergeld sollen künftig einfach und automatisiert berechnet werden. Heraus soll eine einzige Förderleistung kommen, sprich die Kindergrundsicherung. Dies bedeutet, dass die entsprechenden familienpolitischen Leistungen gebündelt werden sollen. In der Kindergrundsicherung ist dann das Kindergeld mit integriert. Das Kindergeld wird somit 2025 nicht abgeschafft. Es wird praktisch gesehen als Teil in der Kindergrundsicherung mit integriert werden.


Wie wird eine Zusammenlegung der familienpolitischen Leistungen aussehen?

Eine Bündelung der familienpolitischen Leistungen wird so aussehen, dass beispielsweise Teile von Hartz-IV, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Lernförderungen und auch Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket und Kostenübernahmen bei Klassenfahrten in der Kindergrundsicherung zusammengefasst werden. 

Wie hoch wird die Kindergrundsicherung für Familien ausfallen?

Die Grundsicherung für Kinder soll in erster Linie eine Kombination aus einem Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag werden. Der Garantiebetrag wird für alle Familien gleich hoch gezahlt. Der Zusatzbeitrag wird anhand des Familieneinkommens gestaffelt werden. Familien, die nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen höheren Zusatzbeitrag. Familien mit höherem Einkommen erhalten einen geringeren Zusatzbetrag. Die Höhe des Garantiebetrages und des Zusatzbetrages steht noch nicht fest. Die gegründete Arbeitsgruppe wird die Höhe festlegen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) macht konkrete Angaben zur Höhe der Kindergrundsicherung. Quelle: handelsblatt.com

2025 könnten sich für armutsgefährdete Kinder Leistungen von 530 Euro für die kleinsten und bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte Paus den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

Wann wird die Kindergrundsicherung eingeführt werden?

Die Kindergrundsicherung wird voraussichtlich 2025 eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Für die Übergangsphase hatte die neue Bundesregierung einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat beschlossen, der ab Juli 2022 für jedes Kind gezahlt werden soll. Bisher herrscht noch keine Einigkeit darüber, das Kindergeld mit dem Kinderzuschlag und weiteren finanziellen Unterstützungen wie für Klassenfahrten und Freizeit zu bündeln. Die FDP sträubt sich bisher, eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Fazit und Meinung: 

Das Ziel sollte es sein, tatsächlich eine Armutsvermeidung zu schaffen, denn aktuell kann ich persönlich aus dem Gesetzentwurf vom 27. September 2023 diesbezüglich keine Änderungen sehen. Das Einzige, was ich sehe, ist, dass versucht wird, keine Verschlechterung eintreten zu lassen.