Weniger Bürokratie, aber dafür mehr Flexibilität und Familienleben: Ab 01. September 2021 sind die neuen Elterngeldregelungen in Kraft getreten. Etliche Neuerungen greifen auch 2024, von denen viele Eltern profitieren können. Was Sie jetzt über das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.



Elterngeld 2024 - Alle Änderungen in diesem Jahr

  • Ab 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze auf 200.000 Euro für Paare gesenkt. Wer mehr verdient, erhält kein Elterngeld mehr.
  • Ab 1. April 2025 wird die Grenze auf 175.000 Euro nochmals gesenkt.
  • Der parallele Bezug von Elterngeld (Basiselterngeld) von Mutter und Vater wird auf einen Monat reduziert. Dies gilt auch nur noch für das erste Lebensjahr des Kindes. Bisher konnten 14 Monate lange Elterngeld zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Ausnahmen sind Frühgeburten und Kinder mit Behinderungen.
  • Die Höhe des Elterngeldes bleibt 2024 gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Elterngeld kurz & knapp: Die wichtigsten Eckpunkte für 2023 in der Übersicht

  • Elterngeld kann von einem Elternteil mindestens zwei und maximal zwölf Monate in Anspruch genommen werden
  • Zusätzliche zwei Monate erhalten Eltern, wenn sie sich beide um den Nachwuchs kümmern und das Erwerbseinkommen wegfällt
  • 14 Monate können unter den Elternteilen frei aufgeteilt werden
  • ElterngeldPlus kann nicht in den Mutterschaftsmonaten bezogen werden

ElterngeldPlus kurz & knapp: Die wichtigsten Regeln 2023

  • besonders praktisch: bei Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezugs kann aus einem Elterngeldmonat zwei ElterngeldPlus-Monate werden
  • eine Teilzeitbeschäftigung ist bis zu 32 Wochenstunden möglich
  • eine Verdopplung des Elterngeldbezugs durch ElterngeldPlus ist auch für Eltern ohne Teilzeitbeschäftigung möglich
  • ab dem 15. Lebensmonat des Kindes besteht nur noch ein Anspruch auf ElterngeldPlus
  • ein Bezug des ElterngeldPlus darf nicht mehr ab dem 15. Lebensmonat unterbrochen werden 

Partnerschaftsbonus kurz & knapp: Wichtige Neuerungen für das Jahr 2023

  • jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten Eltern bei einer gemeinsamen Teilzeitbeschäftigung zwischen 24 und 32 Wochenstunden von zwei, drei oder vier Monaten 
  • der Partnerschaftsbonus gilt nur bei einer gemeinsamen Beantragung und in einem Block von 2, 3 oder 4 Monaten
  • der Partnerschaftsbonus ist unabhängig vom Elterngeld und ElterngeldPlus, dieser kann gleichzeitig, vor, nach oder komplett ohne Elterngeld(Plus)-Bezug genommen werden
  • wenn der Partnerschaftsbonus nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen wird, darf es zu keiner Unterbrechung im Elterngeldbezug kommen
  • Alleinerziehende Elternteile können den Partnerschaftsbonus dann beziehen, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen
  • ein Bezug des Partnerschaftsbonus ist auch von getrennt Erziehenden möglich

Was ist Elterngeld und für wie lange wird es gezahlt?

Das Elterngeld wird als Ausgleichszahlung für den Wegfall des Einkommens nach der Geburt des Kindes für maximal 14 Monate gezahlt. Dabei kann die Zeit zwischen beiden Elternteilen frei aufgeteilt werden. Die Zeit von 14 Monaten ist somit nicht zwingend nur an ein Elternteil gebunden. Vorgeschrieben sind jedoch mindestens zwei Monate und maximal 12 Monate für ein Elternteil. Sofern mindestens zwei Einkommensmonate wegfallen, so werden weitere zwei Monate Elterngeld gewährt. Für alleinstehende Personen gilt, dass diese die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen können.

Höhe des Elterngeldes 2023

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei ist hier das Einkommen des Elterngeld beziehenden Elternteils ausschlaggebend. Die Zahlung des Elterngeldes beträgt somit mindestens 300 und maximal 1.800 Euro.
Elterngeld bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro vor der Geburt des Kindes wird zu 67 Prozent angesetzt. Unter 1.000 Euro Einkommen wird die Prozentrate kontinuierlich erhöht. Dabei gilt: Je niedriger das Einkommen ist, desto höher ist die Prozentrate.
Elternteile, die mehr als 1.200 Euro Netto vor der Geburt des Kindes durchschnittlich verdient haben, bei denen sinkt der Prozentsatz mit dem wachsenden Einkommen stetig. Bei einem Durchschnittseinkommen von 1.240 Euro erhalten Elternteile somit 65 Prozent der Ersatzleistung. Bei einem Einkommen von 1.220 Euro liegt der Prozentsatz bei 66 Prozent.

Gibt es überhaupt ein Mindestelterngeld?

Das Mindestelterngeld von 300 Euro wird für alle diejenigen Elternteile gezahlt, die maximal eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden haben und die ihr Kind selbst betreuen. Der Mindestsatz wird jedoch auch für Studenten, Hausfrauen und Eltern ohne vorheriger Tätigkeit gezahlt.

Wird Elterngeld auch bei mehreren Kindern und Zwillingen gezahlt?

Familien mit kleinen Kindern können einen Geschwisterbonus von 10 Prozent Zuschlag erhalten. Sollten mehrere Kinder gleichzeitig geboren werden, so gibt es für jedes Kind 300 Euro ab dem zweiten Kind.


Elterngeldrechner 

Nachfolgend können Sie Ihr Elterngeld 2023 selbst mit dem Rechner ermitteln.

© Elterngeldrechner by brutto-netto-rechner.info.


Berechnung auf der Grundlage des letzten Einkommens

Das Elterngeld wird auf der Grundlage der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Die Monate, die unter die gesetzlichen Mutterschutzfristen fallen, werden nicht mitgezählt. Auch wenn die werdende Mutter krankgeschrieben war und nicht arbeiten durfte, wird diese Zeit nicht mit berechnet.

Auch die Monate, in denen möglicherweise Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde, zählen nicht. In diesem Fall werden davor liegende Monate für die Berechnung genutzt, außer, die Eltern wollen exakt die letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes angeben.

Bei Selbstständigen werden die Einkünfte meistens über den Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt berechnet.

Ersatzbetrag abhängig vom Nettoeinkommen

Die Höhe des Elterngeldes ist also vom vorherigen Nettoeinkommen abhängig und wird auch danach gestaffelt. Je niedriger vorher das Einkommen war, desto höher ist der Prozentsatz des Ersatzbetrags. Der maximale Betrag liegt bei 1800 Euro.

Wenn das vorherige Einkommen bei 1240 Euro lag, beträgt das Elterngeld 65 % davon, bei 1220 Euro 66%, wenn das Einkommen zwischen 1000 und 1200 Euro lag, gibt es 67%. Wenn das Einkommen bei weniger als 1000 Euro lag, erhöht sich das Elterngeld auf bis zu 100% dieses Betrags.

Wenn die Eltern gar nicht erwerbstätig waren, liegt das Elterngeld bei 300 Euro und 150 Euro beim Elterngeld Plus. Wenn es in einer Familie mehrere Kinder gibt, besteht die Möglichkeit auf einen Geschwisterbonus oder einen Mehrlingszuschlag.

Mutterschaftsleistungen werden angerechnet

Mutterschaftsleistungen werden mit dem Elterngeld verrechnet. Die Zeit, in denen die Mutter solche Mutterschaftsleistungen nutzt, gelten auch als Basiselterngeldmonate. Entsprechend verringert sich die Monatszahl für das Elterngeld, die sich die Partner teilen können.


Fallbeispiele: So viel Elterngeld können Sie 2023 bekommen

Die nachfolgenden Fallbeispiele wurden unsererseits berechnet, um die Höhe des Elterngeldes in Abhängigkeit des monatlichen Nettoeinkommens und der Kinderanzahl, die im Haushalt lebt, verständlicher zu veranschaulichen.

Beispiel 1: Elterngeldzahlung von 681,17 Euro 

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 0
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1.100
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 681,17

Beispiel 2: Zahlung von Elterngeld in Höhe von 1.227,42 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 1
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1.800
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 1.227,42

Beispiel 3: Elterngeld wird in Höhe von 1.813,42 Euro gezahlt

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 2
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 1
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 2.200
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 1.813,42

Beispiel 4: ermittelte Elterngeldhöhe 370,08 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 0
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 880
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 400
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 370,08

Beispiel 5: Elterngeldzahlung 755,00 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 2
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 0
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1.500
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 800
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 755,00

Beispiel 6: Höhe des Elterngeldes 1.800 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 0
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 3.800
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 1.800

Beispiel 7: Elterngeldhöhe 400,00 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 2
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1.400
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 900
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 400,00

Beispiel 8: Elterngeld in Höhe von 941,42 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 2
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1.400
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 941,42

Beispiel 9: ermittelte Elterngeld in Höhe von 1.570,83 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 0
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 2.500
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 1.570,83

Beispiel 10: Elterngeldzahlung 1.298,92 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 0
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 1.900
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 1.298,92

Beispiel 11: Elterngeldzahlung 2.235,27 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 2
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 1
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 2.790
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 2.235,27

Beispiel 12: Elterngeldzahlung 1.179,75 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 2
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 2.250
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 600
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 1.179,75

Beispiel 13: Elterngeldzahlung 1.800 Euro

Elterngeld-Eckpunkte Werte
Anzahl der zu erwartenden Kinder 1
Anzahl der Kinder unter 6 Jahren 0
Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate 3.920
Nettoeinkommen nach Geburt des Kindes bei Elterngeldbezug 0
zu erwartendes Elterngeld netto / Monat 1.800


Kann Elterngeld bei dem Kinderzuschlag angerechnet werden?

Angerechnet wird Elterngeld beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag. Ausnahme bilden Elternteile, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und nun Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen. Diese erhalten einen Elterngeldfreibetrag von maximal 300 Euro. Dies bedeutet, dass dieser Betrag nicht an den staatlichen Leistungen angerechnet wird.

Möchten Sie Elterngeld beantragen? Dann nutzen Sie doch ElterngeldDigital

Wenn Ihr Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen oder Thüringen ist, dann können Sie bereits ElterngeldDigital nutzen. Mit ElterngeldDigital können Sie Ihren Elterngeldantrag online ausfüllen. Sofern Sie Ihr Elterngeld mit dem Elterngeldrechner mit Planer berechnet haben, so können die Daten aus dem Rechner in das ElterngeldDigital übernommen werden.

Wenn Sie in eines der anderen Bundesländer wohnen, so können Sie die Antragsformulare für Elterngeld online herunterladen.

Hier finden Sie alle Elterngeldstellen und Landesbehörden

Elterngeldstellen sind für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie bei bestimmten Angelegenheiten, die das Elterngeld betreffen, zuständig. Sollten Elterngeldstellen den Sachverhalt nicht klären können, können die zuständigen Landesbehörden eingeschaltet werden.

Elterngeld muss schriftlich beantragt werden

Für das Elterngeld muss man einen schriftlichen Antrag ausfüllen. Das ist einmalig für jedes Elternteil möglich. Änderungen sind möglich, werden aber nicht rückwirkend wirksam, sondern nur für noch bevorstehende Monatsbeiträge.

Anders verhält es sich beim ElterngeldPlus. Da kann der Bezug des ElterngeldPlus auch nachträglich in Basiselterngeld umgewandelt werden. Der Antrag dafür braucht nicht zwingend gleich nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Rückwirkende Beiträge können aber nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung gezahlt werden. Somit ist es günstiger, den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle einzureichen.

Antrag muss in den ersten drei Monaten des Kindes gestellt werden

Zunächst muss der Elterngeldantrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate des neu geborenen Kindes gestellt werden. Die Höhe des Elterngeldes, was dem Paar zusteht, hängt vom Einkommen ab. Über den Antrag sollte man sich am besten vor der Geburt schon Gedanken machen und Informationen über alle Regelungen und Optionen einholen. Der Antrag ist zwar insoweit flexibel, als dass er nachträglich geändert werden kann. Die Änderung ist aber nur für die Monate möglich, die noch nicht ausgezahlt wurden.

Die Einreichung des Antrags kann nur nach der Geburt des Kindes erfolgen, da die Eltern auch eine Geburtsbescheinigung vorlegen müssen. Da eine rückwirkende Auszahlung nur drei Monate ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung machbar ist, sollten entsprechend nicht mehr als drei Monate nach der Geburt vergehen, ehe sie den Antrag einreichen. Nur dann ist das volle Elterngeld gesichert.

Antrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden

Der Elterngeldantrag muss von beiden Eltern unterschrieben werden. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, reicht eine Unterschrift. Dem Antrag muss die Geburtsbescheinigung im Original beiliegen. Als Verwendungszweck wird dann "Elterngeld" oder "für soziale Zwecke" eingetragen.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch haben alle Berufsgruppen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige. Auch Erwerbslose, Studierende und Auszubildende können Elterngeld beziehen. Abgesehen von den Eltern oder Adoptiveltern eines Kindes gibt es auch Fälle, in denen Verwandte bis dritten Grades wie die Großeltern oder Geschwister das Elterngeld bekommen.

Beim Anspruch auf das Elterngeld müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Kinder werden nach der Geburt selbst betreut bzw. erzogen.
  • Die Eltern bzw. Betreuer leben mit ihren Kindern in einem Haushalt.
  • Das jeweilige Elternteil ist nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig.
  • Die Eltern bzw. Betreuer haben einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Wer erhält kein Elterngeld?

Elternteile mit einem Einkommen von mehr als 500.000 Euro jährlich haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Bei alleinerziehenden Personen liegt die Grenze bei mehr als 250.000 Euro pro Jahr.


Wussten Sie ...

... dass im Rahmen der zentralen Eltern­geldstatistik im dritten Quartal 2021 1.061.559 Leistungsbezüge gezählt wurden? Davon waren 846.739 Frauen und 214.820 Männer.