Nach drei Verhandlungsrunden haben sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit Bund und VKA auf einen Tarifabschluss verständigt. Kern ist eine Entgelterhöhung in zwei Schritten. Zum 1. März 2014 werden die Tabellenentgelte um 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro erhöht.
Tabellenentgelte in zwei Jahren um 5,7 Prozent erhöht
Zum 1. März 2015 werden die Tabellenentgelte um weitere 2,4 Prozent erhöht. Durch den Mindestbetrag im ersten Schritt werden die Entgelte für viele Beschäftigte in den niedrigeren Entgeltgruppen und -stufen überproportional erhöht. Im Durchschnitt ergibt sich über die Laufzeit von zwei Jahren eine Erhöhung um 5,7 Prozent. Neben der Gehaltssteigerung wird der Urlaubsanspruch für alle Beschäftigten auf einheitlich 30 Tage erhöht, für Auszubildende auf 28 Tage.
Die Tarifkommission Bund und Kommunen der GEW und der Koordinierungsvorstand haben dem Abschluss zugestimmt. Jetzt wird die GEW ihre Mitglieder, für die der TVöD gilt, zum Tarifergebnis befragen.
GEW-Verhandlungsführer Andreas Gehrke bewertete das Ergebnis als sehr zufriedenstellend: „Damit erhalten alle Beschäftigten, für die der TVöD gilt, eine Gehaltserhöhung, die deutlich über der Steigerung der Lebenshaltungskosten liegt. Erfreulich ist auch, dass der Urlaubsanspruch wie im TV-L nun einheitlich bei 30 Tagen liegt.“
Um durchschnittlich 5,7 Prozent werden die Gehälter im öffentlichen Dienst über einen Zeitraum von zwei Jahren steigen. Für das erste Jahr wurde eine Entgelterhöhung um 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro, und für das zweite Jahr eine Erhöhung um weitere 2,4 Prozent vereinbart.
Potsdam, den 01.04.2014
Oliver Brüchert
GEW-Hauptvorstand
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