Beschäftigte in der Pflege können neben den üblichen Zulagen und Zuschlägen, wie Nachtdienstzuschlag, Zuschlag für Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeitsvergütungen, auch bestimmte nur für den Pflegedienst zugewiesene Zulagen erhalten.


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Pflege Zulagen nach TVöD

Die Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst gemäß § 18 TV EntGO Bund (TVöD) betragen ab 01.03.2024:

Zulagen Nr. Höhe der Zulage bis 31.03.2021
Höhe der Zulage vom 01.04.2021 bis 31.03.2022 Höhe der Zulage vom 01.04.2022 bis 28.02.2024 Höhe der Zulage ab 01.03.2024
2 534,99 Euro / Monat 542,48 Euro / Monat 552,24 Euro / Monat 582,61 Euro / Monat
3 496,41 Euro / Monat 503,36 Euro / Monat 512,42 Euro / Monat 540,60 Euro / Monat


Die Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst gemäß § 18 TV EntGO Bund (TVöD) betragen bis 2020:

Zulagen Nr. Höhe der Zulage bis 2020
1  1,45 Euro / Stunde
2 497,64 Euro / Monat
3 461,75 Euro / Monat
4 428,21 Euro / Monat
5 397,08 Euro / Monat
6 368,43 Euro / Monat
7 341,91 Euro / Monat



Pflege Zulagen nach TV-L

Geriatriezulage

Die Geriatriezulage nach TV-L wird gemäß der Entscheidung des LAG Baden-Württembergs (LAG Baden-Württemberg (LAG BW vom 20.07.2015, AZ: 1 Sa 4/15) neben Pflegekräften in Krankenhäusern auch für Pflegekräfte in stationären Altenpflegeeinrichtungen gezahlt.
Die Geriatriezulage wird dann gezahlt, wenn eine Grund- und Behandlungspflege von Pflegekräften überwiegend an Personen in geriatrischen Abteilungen oder Stationen ausgeübt wird.
Die Höhe der Geriatriezulage beträgt derzeit für Pflegekräfte 46,02 Euro bzw. 90 Euro. Teilzeitkräfte erhalten die Zulagen anteilsmäßig.


Pflege Zulagen nach AWO

Gerontologiezulage

Es wurde für die Beschäftigten in der ambulanten teilstationären und stationären Pflege ab 01. Januar 2017 eine sogenannte „Gerontologiezulage“ in Höhe von 60 Euro brutto pro Monat von den Arbeitgebern im Rahmen der Tarifverhandlungen vom 10. Februar 2017 angeboten, die allerdings von der Gewerkschaft ver.di als unzureichend eingestuft wurde. Die AWO Brandenburg hat die Gerontologiezulage für ihre Beschäftigten in Höhe von 60 Euro eingeführt.