Mit dem Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst wurden auch die Entgelttabellen für die Beschäftigten der Polizei, die in den Kommunen der Länder tätig sind, festgesetzt. Davon ausgenommen sind Polizisten. Diese sind im Regelfall verbeamtet.

Folgende Entgeltanhebungen konnten dabei erzielt werden:

  • zum 01. Februar 2025 um 5,5 %
  • zum 01. November 2024 um 200 Euro
  • zum 01. Dezember 2022 um 2,8 %
  • zum 1. März 2020 um 1,06 % 
  • zum 1. April 2019 um 3,09 %
  • zum 1. März 2018 um 3,19 %

Zusatzversorgung für Beschäftigte der Polizei im TV-L

Die Beiträge zur VBL für Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden erhöht, um somit eine Stabilisierung der Altersversorgung zu gewährleisten. In der VBL Ost findet eine Anhebung des Arbeitnehmerbeitrags zur Kapitaldeckung von 2,0 Prozent Anwendung. Jeder Beschäftigte im TV-L ist zwangsläufig in der VBL versichert.

Die Anhebungen wären wie folgt:

  • 2,75 % ab 1. Juli 2015
  • 3,50 % ab 1. Juli 2016
  • 4,25 % ab 1. Juli 2017
  • 4,25 % ab 1. Juli 2018
  • 4,25 % ab 1. Januar 2021

Auch die Arbeitgeber tragen künftig im Rahmen des Umlageverfahrens einen entsprechenden Beitrag in Form einer Umlage in Höhe von 1,0 Prozent bis zu 3,25 Prozent.

In der VBL West finden folgende Arbeitnehmerbeiträge zur Umlage Anwendung:

  • 1,61 % ab 1. Juli 2015
  • 1,71 % ab 1. Juli 2016
  • 1,81 % ab 1. Juli 2017
  • 1,81 % ab 1. Juli 2018
  • 1,81 % ab 1. Januar 2021 

Insgesamt tragen die Arbeitgeber demnach eine Umlage von 6,45 Prozent bis zu 6,85 Prozent.

Die VBL soll für 10 Jahre festgeschrieben werden. Der nächste Kündigungstermin für den TV ATV ist zum 31.12.2024.


Alle Angaben ohne Gewähr