Seit 01. April 2014 wird eine neue Urlaubsregelung im TVöD angewandt. Die alte Staffelung der Altersgrenzen wurde aufgegeben, stattdessen erhielten alle Beschäftigten im TVöD, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung in einer 5-Tage-Woche befinden, einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr. Für Teilzeitbeschäftigte gilt ein anteiliger Urlaubsanspruch, der sich an den Arbeitsstunden pro Woche orientiert.

Jährlicher Urlaubsanspruch 2024

Der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten im TVöD VKA und Bund beträgt 30 Tagen pro Kalenderjahr. (Quelle: § 26 Abs. 1 TVöD). Eine Ausnahme gilt für den TVöD-S. Hier kann der Urlaubsanspruch bis auf 34 Tage pro Kalenderjahr ausgedehnt werden.

Muss der Urlaub im TVöD genehmigt werden?

Der Urlaub eines Arbeitnehmers innerhalb des TVöD muss vom Arbeitgeber auf Grundlage des § 7 Abs. 3 BurlG bzw. § 26 Abs. 2 TVöD genehmigt werden. Ist der Jahresurlaub genehmigt, so muss dieser vom Arbeitnehmer genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs ist bis in den ersten drei Monaten des Folgejahres möglich, sofern der Arbeitgeber diesem nach Absprache zustimmt.

Gibt einen Sonderurlaub im TVöD?

Beschäftigte im TVöD können einen Sonderurlaub bei bestimmten Voraussetzungen nehmen. Allerdings gibt es einige Regelungen zu beachten. 

Früherer Urlaubanspruch bis 2018

Der Urlaubsanspruch für den TVöD bestimmt sich ab dem 01.03.2018 nach dem vorangegangenen Tarifabschluss am 17.04.2018 neu. Auszubildende erhalten 1 Tag mehr Urlaub. Somit steigt der Urlaubsanspruch für Azubis von 29 auf 30 Tagen pro Jahr an.

Urlaubsanspruch bis 02/2018

Im Jahr 2018 gilt ein Urlaubsanspruch von 30 Kalendertagen für alle Vollzeitbeschäftigten bei einer 5-Tage-Woche.

Für Auszubildende besonderer Teil BBiG gilt mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 29. April 2016 ein Urlaubsanspruch (§ 9 TVAöD BT BBiG Bund) von 29 Tagen bei einer 5-Tage-Woche. Das Gleiche gilt für die Auszubildenden besonderer Teil Pflege (7. Änderungstarifvertrag § 9 TVAöD BT Pflege vom 29. April 2016) im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden im Schichtdienst jeweils einen Tag mehr Erholungsurlaub.

Praktikanten erhalten wie Auszubildende 29 Kalendertage Urlaub pro Jahr gemäß § 10 TVPöD (Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 29. April 2016).

Für die Beschäftigten gemäß dem Tarifvertrag TV Beschäftigte Ausland finden die Urlaubsregelungen gemäß § 45 Nr. 11 TVöD BT V Bund keine Anwendung. Stattdessen werden Reisetage gemäß § 3 der Heimaturlaubsverordnung gewährt.

Beschäftigte im Blockmodell, die sich in Altersteilzeit befinden und gemäß dem Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vergütet werden, erhalten gemäß § 10 des  Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 29. April 2016 während der Freistellungsphase keinen Urlaubsanspruch. Während der Übergangsphase von der Beschäftigung zur Freistellung besteht ein Anspruch von ein Zwölftel des Jahresurlaubes für jeden vollen Beschäftigungsmonat.

TVöD Urlaubsanspruch Übersicht 2017

Tabelle: TVöD Urlaubstage Übersicht 2017


TVöD Urlaubsübersicht 2014 und 2015

Beschäftigte Anspruch auf Urlaubstage:

Beschäftigte Vollzeit

30 Tage / Kalenderjahr

Beschäftigte Teilzeit

Urlaubstage entsprechend der Arbeitszeit

Auszubildende allgemein

28 Tage / Kalenderjahr

Auszubildende 1. Lehrjahr Pflege

28 Tage / Kalenderjahr

Auszubildende 2. + 3. Lehrjahr Pflege 28 Tage / Kalenderjahr + 1 Zusatztag bei Schichtdienst
Praktikanten 28 Tage / Kalenderjahr

 

Urlaubsanspruch 2013

Urlaubsanspruch 1

 

Beschäftigte, die 1973 und später geboren sind, erhalten gemäß dem TVöD bis zu ihrem 55. Lebensjahr 29 Tage Urlaub im Jahr. Dies gilt auch, wenn sie vor dem 31. Dezember 2011 eingestellt worden sind und demnach ab ihrem 40. Lebensjahr 30 Tage Urlaub bekommen hätten (siehe Urlaubsanspruch TVöD 2011).

Beschäftigte mit den Jahrgängen 1958 bis 1972, die vor dem 31. Dezember 2011 eingestellt worden sind, erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr. Für diese Beschäftigten gilt ein Bestandsschutz gemäß TVöD.

Auszubildende haben im Jahr 2013 einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen. Für 47.000 Ausbildende für das Jahr 2013 bedeutet dies eine Verbesserung um einen Tag, sofern sie unter 30 Jahre alt sind. Für etwa 1.200 Auszubildende bedeutet dies allerdings eine Verschlechterung um zwei Tage, sprich hier tritt eine Kürzung von zwei Tagen ein. Für etwa 260 Auszubildende besteht sogar eine Kürzung um drei Tage Urlaub pro Jahr gemäß TVAöD.

Urlaubsanspruch TVöD Teilzeit 2013

Arbeitszeit1

 

Wie in den vergangenen Jahren auch gilt auch im Jahr 2013 eine Urlaubsregelung bei einer Teilzeitbeschäftigung. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 5 Tage, so tritt eine Minimierung der Urlaubstage in Abhängigkeit der Arbeitstage pro Woche ein. Bruchteile von Urlaubstagen, die mehr als die Hälfte in Anspruch als Urlaub genommen worden sind, werden aufgerundet. Urlaubstage, an denen über die Hälfte der Arbeitszeit gearbeitet worden ist, werden abgerundet.

TVöD Urlaub 2012

Gemäß der Gewerkschaft ver.di haben die Arbeitgeber zugestimmt, allen Beschäftigten und auszubildenden 30 Tage Urlaub für das Jahr 2012 zu gewähren. Der Urlaubsanspruch bestimmt sich unabhängig vom Alter oder anderweitigen Faktoren. Grundlage und Voraussetzung des Anspruchs sind allerdings die Eingruppierung in den TVöD.

Der TVöD Urlaubsanspruch Tabelle 2012

Urlaubsanspruch 2012

 

Urlaubsanspruch TVöD Teilzeit 2012

Arbeitszeit pro Woche im Kalenderjahr bei Vollzeit

 

Für Teilzeitbeschäftigte im Bereich TVöD im Jahr 2012 ergibt sich durch die Bekanntgabe der Arbeitgeber ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen, sofern sie an mindestens 5 Tagen in der Woche tätig sind. Bei weniger Tagen ergibt sich ein Anspruch auf Urlaub gemäß der Tabelle.

TVöD Urlaub 2011

Im Jahr 2011 ergibt sich ein Urlaubsanspruch gemäß dem TVöD für Mitarbeiter bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres von 26 Tagen im Jahr. Mitarbeiter bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres erhalten 29 Tage im Kalenderjahr und Mitarbeiter über 40 Jahre erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr. Auszubildende haben je nach Regelung 26 oder 27 Tage Urlaubsanspruch im Jahr 2012.

 Urlaubsanspruch 2011

Urlaubsanspruch 2011

 

Je nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche besteht bei Beschäftigten des TVöD ein Urlaubsanspruch in unterschiedlicher Tagesanzahl.  In der nachfolgenden Tabelle ist die Arbeitszeit pro Woche im Kalenderjahr bei Vollzeit mit dem dazugehörigen Urlaubsanspruch gemäß TVöD angegeben.

Urlaubsanspruch TVöD Teilzeit 2011

Arbeitszeit pro Woche im Kalenderjahr bei Vollzeit