Der AVR-Umstellungsrechner kann ab sofort für die Anlagen 30 bis 33 zu den AVR der Caritas genutzt werden. Der AVR-Umstellungsrechner berechnet unter Berücksichtigung der einzelnen Bundeskommissionsbeschlüsse zu den Regionen die Vergütung für übergeleitete Beschäftigte und deren Differenzbeträge zum vorangegangen Entgelt.


Themenrelevante weitere Informationen


AVR-Gehaltsrechner zu den AVR der Caritas

AVR-Caritas Rechner

Über folgenden Link können Sie den Rechner aufrufen und nutzen. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Angaben und Angaben Ihrer Region (zurzeit nur Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen), der Anlage, Stufe, des Beschäftigungsumfangs, eventuellen Zuschlägen und der Anzahl Ihrer Kinder erfolgt schließlich die Berechnung mit genauen Angaben zur Vergleichsjahresvergütung und eine Vergleichsberechnung nach der jeweiligen Anlage.

Achtung: Bitte das Jahr und den richtigen Tarifvertrag auswählen.


Anmerkungen zur neu eingefügten Anlage 33

AVR Caritas Anlage 33 – Sozial- und Erziehungsdienst

Die SuE Caritas AVR Anlage 33 wurde von der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission neu erfasst und zu den Anlagen des AVR Caritas neu eingefügt. Die AVR Anlage 33 beinhaltet die Regelungen des Sozial- und Erziehungsdienstes. Dabei wird zwischen den Regionen Ost und West teilweise noch im Regelment unterschieden.

Die Arbeitszeit im Bereich West, sprich SuE Caritas AVR West Anlage 33 beträgt in der Woche durchschnittlich 39 Stunden. Für den Bereich Ost, also für SuE Caritas AVR Ost Anlage 33 beträgt die wöchentliche Arbeitszeit durchschnittlich 40 Stunden. Zum Gebiet AVR Ost gehören die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sowie Teile des Landes Berlin.

Stufenlaufzeiten

Für Mitarbeiter des AVR Caritas gelten folgende Stufenlaufzeiten:

  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
  • Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,
  • Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,
  • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
  • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

Die Stufenlaufzeiten können ab der dritten Stufe variieren. Dies hängt damit zusammen, dass ab der dritten Stufe Leistungsfaktoren eine Rolle spielen, die eine Stufenlaufzeit verkürzen oder aber auch verlängern können. Die Stufenlaufzeiten gelten für AVR Caritas Ost Anlage 33 sowie für AVR Caritas West Anlage 33.

Soweit nicht innerhalb der AVR Caritas Anlage 33 auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entsprechen nachfolgende Entgeltgruppen den Entgeltgruppen des AVR Caritas SuE:

  • Entgeltgruppe 2 entspricht der Entgeltgruppe S 2
  • Entgeltgruppe 4 entspricht der Entgeltgruppe S 3
  • Entgeltgruppe 5 entspricht der Entgeltgruppe S 4
  • Entgeltgruppe 6 entspricht der Entgeltgruppe S 5
  • Entgeltgruppe 8 entspricht der Entgeltgruppe S 6 – S 8
  • Entgeltgruppe 9 entspricht der Entgeltgruppe S 9 – S 14
  • Entgeltgruppe 10 entspricht der Entgeltgruppe S 15 – S 16
  • Entgeltgruppe 11 entspricht der Entgeltgruppe S 17
  • Entgeltgruppe 12 entspricht der Entgeltgruppe S 18

Tabellenentgelt

Das Tabellenentgelt richtet sich nach der entsprechenden Entgeltgruppe und Stufe, in der der Beschäftigte eingestuft ist.

Jahressonderzahlung

Beschäftigte, die zum 1. Dezember im Arbeitsverhältnis des AVR Caritas stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

Zusatzurlaub

Zusatzurlaub kann neben dem regulären Urlaubsanspruch unter anderem dann genommen werden, wenn eine bestimmte Anzahl von Nachtschichtstunden erreicht wurde.

Beschäftigte im AVR Caritas der Anlage 33 erhalten bei einer Anzahl von Nachtschichtstunden pro Kalenderjahr folgende zusätzliche Urlaubstage:

  • 150 Nachtarbeitsstunden = 1 Arbeitstag
  • 300 Nachtarbeitsstunden = 2 Arbeitstage
  • 450 Nachtarbeitsstunden = 3 Arbeitstage