Ärztinnen und Ärzte sind gemäß der Anlage D TVöD-B Ärzte eingruppiert und erhalten laut dem Tabellenentgelt der entsprechenden Entgeltordnung ihre Vergütung.

Entgelttabelle TVöD-B für Ärztinnen und Ärzte, die unter § 51 BT-B fallen

Tabelle 2022 - 2024 Ärzte TVöD-B

gültig ab 01.04.2022 - 29.02.2024 (monatlich in Euro)

EG Grundentgelt Entwicklungsstufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
15 5.738,77 6.201,85 6.792,69 7.242,50
14 4.542,98 4.851,90

Tabelle 2021 Ärzte TVöD-B

gültig ab 01.04.2021 - 31.03.2022 (monatlich in Euro)

EG Grundentgelt Entwicklungsstufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
15 5.637,30 6.092,19 6.672,58 7.114,44
14 4.462,65 4.766,11

Tabelle 2020 Ärzte TVöD-B

gültig ab 01.03.2020 (monatlich in Euro)

EG Grundentgelt Entwicklungsstufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
15 5.559,47 6.008,08 6.580,45 7.016,21
14 4.401,04 4.700,31

1. Tabelle 2019 Ärzte TVöD-B

EG Grundentgelt Entwicklungsstufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
15 5.260,14 5.788,30 6.339,54 6.759,55
14 4.151,65 4.528,23

2. Tabelle 2019 Ärzte TVöD-B

gültig ab 01.04.2019 bis 29.02.2020 (monatlich in Euro)

EG Grundentgelt Entwicklungsstufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
15 5.581,38 5.959,95 6.517,61 6.949,49
14 4.335,98 4.655,42

Eingruppierung

Die Eingruppierung von Ärzten im TVöD richtet sich vornehmlich nach der Qualifikation und Berufserfahrung.

Somit ergibt sich eine besondere Stufenzuordnung für Ärzte, die wie folgt, wäre:

Entgeltgruppe Qualifikation + Berufserfahrung Arzt
Entgeltgruppe 14 Stufe 1 Ärzte ohne Berufserfahrung mit entsprechender Tätigkeit
Entgeltgruppe 14 Stufe 2 Ärzte mit einjähriger Berufserfahrung
Entgeltgruppe 14 Stufe 3 Fachärzte gemäß ihrer entsprechenden Tätigkeit
Entgeltgruppe 14 Stufe 4 Fachärzte mit einer Berufserfahrung von 5 Jahren
Entgeltgruppe 15 Stufe 5 Fachärzte mit einer Berufserfahrung von 9 Jahren
Entgeltgruppe 15 Stufe 6 Fachärzte mit einer Berufserfahrung von 13 Jahren

Funktionszulage 2020 für Ärzte

Ärzte, die als ständige Vertreter des leitenden Arztes ausdrücklich tätig sind, erhalten eine Funktionszulage von monatlich 473,76 Euro ab 1. März 2019 und von 478,78 Euro pro Monat ab dem 1. März 2020.

Ärzte, die eine Fachabteilung mit mindestens zehn Beschäftigten auf ausdrücklicher Anordnung leiten, erhalten für die Dauer der Bestellung eine Funktionszulage von monatlich 339,29 Euro ab dem 1. März 2019. Ab 1. März 2020 erhalten Ärzte dieser entsprechenden Gruppe eine Funktionszulage von 342,89 Euro pro Monat. Als Funktionsbereiche zählen wissenschaftlich anerkannte Spezialgebiete. Diese wären zum Beispiel: Nephrologie, Handchirurgie, Neuroradiologie, Elektroencephalographie und Herzkatheterisierung.

Ärzte mit einer Unterstellung von mindestens fünf Ärzten, erhalten für die Dauer ihrer Bestellung eine Funktionszulage von 339,29 Euro pro Monat ab dem 1. März 2019 und ab 1. März 2020 von monatlich 342,89 Euro.