Der neu ins Leben gerufene Manteltarifvertrag TV-Autobahn ist ab dem 01.10.2019 bis zum 31.12.2023 gültig. Die Entgelttabelle umfasst 16 Entgeltgruppen beginnend ab E 3 und endend bei E 16 sowie 6 Stufen. Ähnlich wie beim TVöD Bund wird es hier eine Aufsplittung der Entgeltgruppe 9 in a, b und c geben. Die Entgeltgruppe E 15Ü stellt dabei die E 16 dar.

Für Beschäftigte in Autobahn- und Straßenmeistereien

Rahmentarifvertrag vereinbart für Beschäftigte der Autobahn (TV-A)


Weitere Fachthemen zum TVöD allgemein


Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro noch im Jahr 2022

Über eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro können sich nun die Arbeitnehmer der Autobahn GmbH freuen. Dbb Tarifchef Volker Geyer, der auch für die Gewerkschaften im Aufsichtsrat der Autobahn GmbH tätig ist, teilt mit: 

"Der dbb hat Druck gemacht und jetzt können wir mitteilen, dass der Gesamtbetriebsrat in dieser Woche zugestimmt hat, die steuerfreie 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie, die in aller Munde ist, an die Arbeitnehmenden auszuzahlen. Der Auszahlungstermin wird noch in 2022 sein. Angesichts der schwierigen Situation in unserem Land kommt die jetzt beschlossene Hilfe schnell und ist sehr konkret. Das ist ein großer Erfolg für uns und er ist für die Arbeitnehmenden bei der Autobahn konkret erfahrbar. So muss es sein."

So sieht die Prämie im Detail aus:

  • 3.000 Euro für alle Arbeitnehmer, Beamten, beurlaubten Beamten und Arbeitnehmer in Eltern- oder Altersteilzeit
  • 1.500 Euro für Studenten, Werkstudenten und Azubis
  • Höhe der Prämie für Teilzeitbeschäftigte anteilig
  • Prämie wird für alle Beschäftigten ausgezahlt, die am 1. Dezember 2022 in einem aktiven und ungekündigten Beschäftigungsverhältnis standen sowie zwischen dem 1. Januar und 30. November 2022 mindestens für einen Tag ein Entgelt bei der Autobahn GmbH erhalten haben
  • Auszahlung noch im Jahr 2022 geplant

Automatische Entgelterhöhung entsprechend TVöD Bund

Die Entgelterhöhungen werden automatisiert vonstattengehen, sobald die Tabellenwerte des TVöD Bund im Zuge der Tarifrunden erhöht werden. Dabei wird sich die Erhöhung an die entsprechenden korrespondierenden Tabellenwerte des TVöD Bund orientieren.

Änderungen gegenüber dem TVöD

Anders als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD erhalten die Beschäftigten ein garantierten 13. Monatsgehalt, welches sie sich monatlich auszahlen lassen können. Es wird nicht zwischen Tarifgebiet Ost und West unterschieden. Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche. Für Beschäftigte der Autobahn-  und  Straßenmeistereien sowie  der  Fernmeldemeistereien  und  Kfz-Werkstätten gilt eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden.

Die Tabellenwerte sind gegenüber den Tabellen des TVöD und TV-L insgesamt höher. Es fehlen die Entgeltgruppen 1 und 2 sowie die 15Ü. Dafür tritt die Entgeltgruppe 16 ein. Ab 2022 soll es eine Auszahlung des Unternehmensbonus geben. Höhergruppierungen sollen stufengleich durchgeführt werden.

Sonstige Regelungen des TV-Autobahn

Der Kündigungsschutz des TVöD für besonders langjährig angestellte Beschäftigte soll übernommen werden. Ebenso soll es eine Höhergruppierung geben, die nach einer festen Erfahrungszeit stattfinden wird. Zudem erfolgt eine Absicherung in Form einer betrieblichen Altersvorsorge. Ein eigener Nachwuchskräftevertrag soll angesichts des demografischen Wandels den Nachwuchs im TV-A sichern. Erstmals werden dabei auch Dual Studierende berücksichtigt. Die Abschlussprämie für Auszubildende soll in ihrem Wert angehoben werden.

Umfang des Tarifvertrages

Der Manteltarifvertrag der TV-Autobahn GmbH umfasst neben der Niederschrift der Vertragsregelungen auch 3 Anlagen.

  • Anlage 1: stellt den Manteltarifvertrag für Die Autobahn GmbH des Bundes (MTV Autobahn GmbH) dar. Zugehörig der Anlage 1 ist die Entgelttabelle der Anlage A zu § 15.
  • Anlage 2: Hier wird das Entgeltgruppenverzeichnis der Autobahn GmbH des Bundes (TV EGVAutobahn GmbH) vorgestellt.
  • Anlage 3: umfasst den Tarifvertrag für Nachwuchskräfte der Autobahn GmbH des Bundes (TV Nachwuchskräfte Autobahn GmbH)


Entgelttabelle TV-A 2024: + 200 €; + 5,5 % - Prognose 

Falls es zu einer Verlängerung des TV-A kommen würde, so könnten sich die Gehaltswerte erneut an der TVöD Bund-Tabelle orientieren. Die Entgelttabelle für die Autobahnbeschäftigten würde 2024 dann wie folgt aussehen:

Entgelttabelle TV-Autobahn: Gültigkeit ab 01.03.2024 - 31.12.2024 

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 16 6670,43 7379,87 8051,94 8500,01 8604,56  -
E 15 5504,00 5863,92 6265,40 6813,49 7377,29 7748,20
E 14 5003,84 5329,75 5755,37 6227,68 6754,16 7132,13
E 13 4628,76 4985,95 5392,57 5834,04 6353,53 6635,44
E 12 4170,32 4581,34 5061,67 5594,63 6220,01 6516,74
E 11 4032,38 4410,41 4765,62 5151,01 5678,44 5975,19
E 10 3895,33 4191,53 4528,25 4893,44 5300,10 5433,63
E 9c 3757,21 4013,80 4334,08 4683,04 5061,38 5182,84
E 9b 3619,09 3736,32 4029,91 4352,06 4706,63 5003,35
E 9a 3480,97 3699,68 3759,84 3963,16 4335,69 4483,10
E 8 3281,44 3486,59 3628,68 3770,54 3922,69 3995,85
E 7 3095,23 3331,58 3472,38 3614,47 3748,49 3820,45
E 6 3042,04 3236,55 3372,94 3507,92 3640,49 3708,02
E 5 2928,99 3117,67 3245,11 3380,06 3505,47 3570,28
E 4 2802,62 2993,55 3153,75 3253,48 3353,20 3411,60
E 3 2762,69 2968,02 3017,99 3132,21 3217,92 3296,43


Entgelttabelle TV-Autobahn: Gültigkeit ab 01.04.2022 - 31.12.2022

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 16 6122.68 6795.14 7432.17 7856.88 7955.98 8368.10
E 15 5017.06 5358.22 5738.77 6258.28 6792.69 7144.27
E 14 4542.98 4851.90 5255.33 5703.01 6202.05 6560.31
E 13 4187.45 4526.02 4911.44 5329.90 5822.30 6089.52
E 12 3752.91 4142.50 4597.79 5102.97 5695.74 5977.00
E 11 3622.16 3980.48 4317.18 4682.47 5182.41 5463.69
E 10 3492.26 3773.01 4092.18 4438.33 4823.79 4950.36
E 9c 3100.00 3613.00 3919.00 4251.00 4610.00 4726.00
E 9b 3100.00 3346.00 3629.00 3936.00 4273.00 4555.00
E 9a 3100.00 3311.00 3369.00 3565.00 3921.00 4061.00
E 8 2910.37 3105.00 3242.00 3379.00 3526.00 3596.00
E 7 2733.87 2957.90 3092.00 3229.00 3358.00 3427.00
E 6 2683.45 2875.00 2997.10 3126.00 3254.00 3319.00
E 5 2576.29 2768.00 2887.00 3003.85 3124.00 3186.00
E 4 2456.51 2655.00 2804.00 2887.00 2978.39 3033.74
E 3 2418.66 2619.00 2679.00 2774.00 2852.00 2924.58


Entgelttabelle TV-Autobahn: Gültigkeit 01.10.2019 - 31.03.2022

 Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 16 6051.00 6715.00 7344.00 7764.00 7862.00 8269.00
E 15 4958.00 5295.00 5671.00 6184.00 6713.00 7060.00
E 14 4490.00 4795.00 5193.00 5636.00 6129.00 6483.00
E 13 4138.00 4473.00 4854.00 5267.00 5754.00 6018.00
E 12 3709.00 4094.00 4544.00 5043.00 5629.00 5907.00
E 11 3579.00 3934.00 4266.00 4627.00 5121.00 5399.00
E 10 3449.00 3729.00 4044.00 4386.00 4767.00 4892.00
E 9c 3100.00 3613.00 3919.00 4251.00 4610.00 4726.00
E 9b 3100.00 3346.00 3629.00 3936.00 4273.00 4555.00
E 9a 3100.00 3311.00 3369.00 3565.00 3921.00 4061.00
E 8 2908.00 3105.00 3242.00 3379.00 3526.00 3596.00
E 7 2728.00 2956.00 3092.00 3229.00 3358.00 3427.00
E 6 2677.00 2875.00 2996.00 3126.00 3254.00 3319.00
E 5 2568.00 2768.00 2887.00 3003.00 3124.00 3186.00
E 4 2446.00 2655.00 2804.00 2887.00 2977.00 3033.00
E 3 2412.00 2619.00 2679.00 2774.00 2852.00 2922.00

Eingruppierung in die Entgelttabelle des TV-Autobahn-Tarifvertrages

Der Manteltarifvertrag umfasst 16 Entgeltgruppen und 6 Stufen. Eingruppiert werden Beschäftigte anhand ihrer Erfahrungszeit sowie ihrer Qualifikation. Daraus folgend können sie als Anweisungen befolgend tätige Beschäftigte oder aber als Leiter, Meister und Vertreter tätig sein.

Folgende Berufsgruppen können unter anderem im TV-A tätig sein:

  • Allgemeine Beschäftigte, die einfache bis schwierige und komplexe Aufgaben übernehmen. Sie weisen eine abgeschlossene Ausbildung bis hin zu einem wissenschaftlichen Hochschulstudium auf. Eine Eingruppierung erfolgt in E 3 bis E 16.
  • Beschäftigte im Straßenbetrieb: Hier erfolgt eine Eingruppierung in E 4 bis E 14.
  • Meister und Meisterinnen: Eine Eingruppierung für diese Berufsgruppe erfolgt in die E 8 bis E 9c.
  • Techniker und Technikerinnen: Diese Berufsgruppe wird in die TV-Autobahn-Entgelttabelle in die Entgeltgruppen 8 bis 9c eingestuft.
  • Ingenieure und Ingenieurinnen: Eine Einstufung erfolgt in die E 10 bis E 16.
  • Beschäftigte mit Bedienung und Instandhaltung der Betriebstechnik von Gebäuden: Eine Eingruppierung findet in die E 6 bis E 9a statt.
  • Berechner der Entgelttabellen: Eine Einstufung erfolgt in die E 5 bis E 9b.
  • Beschäftigte der Informationstechnik: Informationstechniker werden in die Entgeltgruppen E 6 bis E 13 eingestuft.
  • Operatore: Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppen E 8 bis E 9c.
  • Systemtechniker sowie Systemelektroniker in der Fernmeldetechnik: Eine Einstufung erfolgt in die Entgeltgruppen E 5 bis E 9a.
  • Sonstige Beschäftigte: Eine Eingruppierung erfolgt in die E 4 bis E 9a.