Die Jahressonderzahlung für Erzieher wurde in der letzten Tarifrunde neu festgelegt. Für den vollen Erhalt der Leistungen der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) wurden die Arbeitnehmerumlagen und -beiträge angehoben.  Aufgrund dessen fällt die Anhebung der Arbeitnehmerbeiträge in den Tarifgebieten West und Ost unterschiedlich aus.

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Gehalt im November ausgezahlt. Die entsprechenden Regelungen sind im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE in TVöD-B) geregelt.

Im Nachfolgenden ist die aktuelle Jahressonderzahlung Bereich Kita und Erzieher dargestellt:

Jahressonderzahlung gemäß § 20 Abs. 2 TVöD-B

Sonderzahlung 2022 - 2023

  E1 - E9
E10 - E12 E13 - E15
Tarifgebiet 84,51 % 70,28 % 51,78 %


Sonderzahlung 2021

  E1 - E9
E10 - E12 E13 - E15
Tarifgebiet 79,51 % 70,28 % 51,78 %

 

Sonderzahlung 2020

Die Werte sind für die Jahre 2018, 2019 und 2020 (bei Nichtänderung durch die anstehende Tarifrunde im Sommer 2020) gültig.

  E1 - E9
E10 - E12 E13 - E15
Tarifgebiet West 79,51 % 70,28 % 51,75 %
Tarifgebiet Ost jeweils 75 % der West-Beträge

 
Sonderzahlung 2016 - 2017

  2016 / S2 - S9 2016 / S10 - S18 2017 / S2 - S9 2017 / S10 - S18
Tarifgebiet West 87,89 % 78,13 % 82,05 % 72,52 %
Tarifgebiet Ost jeweils 75 % der West-Beträge