Innerhalb der römisch-katholischen Kirche können Beamte auf Landesebene oder im Bund tätig sein. Kirchliche Beamte auf Landesebene werden demnach nach dem Besoldungsrecht für das jeweilige Land besoldet. Bundesbeamte erhalten ihre Besoldung vom Bund. Grundsätzlich werden katholische Kirchenbeamte im Bistum vom Ordinarius ernannt.

Folgende Beamte können in der katholischen Kirche tätig sein:

Besoldungsgruppe Kirchenbeamter
A 13 Pfarrer
Bischofssekretär
Kaplan
Pastoraler Mitarbeiter
Repetent
A 14 Pfarrer
Vizeoffizial
A 15 Domkapitular
Vizeoffizial
A 16 Domkapitular
Offizial
B 2 Domdekan
Generalvikar
Weihbischof
B 3 Generalvikar
Weihbischof
B 8 Bischof


Voraussetzungen für ein Amt innerhalb der römisch-katholischen Kirche

Zugehörigkeit zur katholischen Kirche

  • Bereitschaft für Tätigkeit innerhalb der katholischen Kirche
  • Nachweis über Kenntnisse und Ausbildung entsprechend der angestrebten Laufbahn
  • Außerhalb des kirchlichen Dienstes können nur diejenigen Bewerber ein Kirchenamt innehaben, die über entsprechende Erfahrungen und Vorkenntnisse verfügen

Arten von Kirchenbeamten

  • Beamter auf Lebenszeit, sofern eine Tätigkeit dauerhaft innerhalb der Kirche ausgeübt werden soll
  • Beamter auf Probe, sofern eine spätere Einstellung auf Lebenszeit erfolgen soll
  • Beamter auf Widerruf, sofern der Kirchenbeamte einen Vorbereitungsdienst zu absolvieren hat

Zum Beamten auf Lebenszeit dürfen nur diejenigen Kirchenbeamten ernannt werden, die alle Voraussetzungen erfüllen und die das 27. Lebensjahr vollendet haben.

Beamte auf Probe dürfen längstens für 5 Jahre in einer Anstellung als Beamte auf Probe verweilen. Danach muss das Amt auf Lebenszeit umgewandelt werden.

Beihilfe

Eine Beihilfe wird katholischen Beamten ebenso wie bei Beamten außerhalb der Kirche unter anderem bei Geburten, Todesfällen und Erkrankungen gezahlt, sofern eine Besoldung geleistet wird.

Höhe der Bischofsgehälter

Die Besoldung eines Bischofs richtet sich stets nach der Besoldungsordnung B für Beamte im höheren Verwaltungsdienst. Die Besoldung kann sich zwischen den einzelnen Diözesen differenzieren.
Erzbischöfe, die in die Besoldungsgruppe B 11 eingruppiert sind, erhalten pro Monat in etwa ein Einkommen von 12.000 Euro. Dabei wird die Besoldung von Bischöfen durch das jeweilige Bundesland finanziert. Hamburg bildet hierbei derzeit eine Ausnahme. Hier wird der Bischof aus Kirchensteuermitteln bezahlt.
Der Kirche steht für die Besoldung ihrer Bischöfe eine jährliche Zahlung, die sogenannte Dotation, zur Verfügung. Die Höhe der Besoldung bei Bischöfen bestimmt jedes Bundesland selbst.


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