Im April 2023 wird es einige wichtige Änderungen für Verbraucher und Bürger geben. Dieses Mal betreffen die Änderungen das 49-Euro-Ticket, Lohnerhöhungen, Atomkraftwerke und Corona-Regeln. alle wichtigen Änderungen im April haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst.


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Das 49-Euro-Ticket kann im April gekauft werden

Das 49-Euro-Ticket kann bereits ab 3. April 2023 gekauft werden. Gültig ist es jedoch erst ab 1. Mai 2023 im gesamten Regionalverkehr deutschlandweit. Ende März wird das notwendige Gesetz voraussichtlich den Bundesrat passieren.

Atomkraftwerke gehen vom Netz

Die drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland werden Mitte April 2023 vom Netz gehen, wie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung erklärt. Eigentlich hätten sie bereits Ende 2022 abgeschaltet werden sollen, allerdings hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Mitte Oktober via Richtlinienkompetenz  entschieden, die Atomkraftwerke laufen zu lassen.

Corona-Regeln gelten bis 7. April 2023

Noch bis zum 7. April 2023 werden die aktuellen Corona-Regeln gelten. Danach wird die Bundesregierung über neue Regelungen entscheiden. Bisher besteht noch bundesweit eine FFP2-Maskenpflichten Arztpraxen, Krankenhäusern und Kliniken sowie Pflegeheimen. Die Länder können darüber hinaus befugt, weitere Regelungen zu erlassen wie etwa die Pflicht zur Maske im  öffentlichen Nahverkehr.

Löhne steigen für Lackierer und Maler 

Aufgrund des neuen Tarifvertrages für das Maler- und Lackiererhandwerk erhalten Beschäftigte ab dem 1. Januar 2023 im Bereich West 18,39 Euro pro Stunde und im Tarifgebiet Ost einschließlich pro Stunde 17,86 Euro. Ab 01. April 2023 sollen Helfer einen Mindestlohn von 12,50 Euro (Mindestlohn I) und andere Beschäftigte (Mindestlohn II) 14,50 Euro erhalten. Zum 1. August 2023 wird außerdem die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 770 Euro angehoben, im zweiten Ausbildungsjahr auf 850 Euro und im dritten Ausbildungsjahr auf 1.015 Euro.

Mehr Gehalt für das Bauhauptgewerbe

Im Bauhauptgewerbe steigen zum 1. April 2023 die Löhne im Westen um zwei Prozent und im Osten um 2,7 Prozent. Zudem erhalten alle Beschäftigten mit dem Gehalt im Mai eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. 

Mehr Geld für Leiharbeiter

Ab April wird es für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung in der Leiharbeit geben. Der tarifliche Mindestlohn beträgt in der Branche dann 13 Euro pro Stunde.