Im März 2023 wird es wieder Neuerungen für alle Verbraucher und Bürger geben. Dieses Mal haben sich Änderungen bei Aldi, bei Krombacher, bei der Energieversorgung und auch für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen ergeben.


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Gaspreisbremse und Strompreisbremse starten ab März

Ab März 2023 startet die Gas- und Wärmepreisbremse, die rückwirkend auch die Monate Januar und Februar umfasst. Für ein Jahr werden die Gaskosten auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden und zwar für 80 Prozent des Jahresverbrauchs. Die Begrenzung gilt rückwirkend ab Januar 2023. Die restlichen 20 Prozent werden schließlich voll berechnet. Für Mieter gilt: Der Nebenkostenabschlag wird sich erst mit der Jahresabrechnung des Vermieters ändern.

Das Gleiche passiert bei der Strompreisbremse. Hier wird ab 1. März für Millionen Haushalte für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

Änderung für Studenten

Ab 15. März können Studierende die Energiepauschale in Höhe von 200 Euro beantragen, die im September 2022 beschlossen wurde. Die Pauschale kann über die eigens dafür entwickelte Plattform beantragt werden.

Entlastung bei Heiz- und Kraftstoffe 

Wer bis zum 01. Dezember 2022 Kraftstoffe gekauft hatte, die mehr als doppelt so teuer waren als beim vorherigen Kauf, der kann nach Antragstellung eine Rückerstattung von maximal 2.000 Euro erhalten. Sollte der Betrag unter 100 Euro sein, so wird dieser nicht ausgezahlt. Es werden insgesamt 80 Prozent der Mehrkosten erstattet. Dies gilt für Heizöl, Kohle, Pellets, und Flüssiggas. Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Kohle: ab 0,17 Euro pro Kilogramm
  • Heizöl: ab 1,21 Euro pro Liter
  • Flüssiggas: ab 0,99 Euro pro Liter
  • Pellets: ab 0,41 Euro pro Kilogramm

Industrie- und Gewerbegebäude erhalten Solardach-Pflicht

Ab 1. März 2023 gilt für neue Gewerbe- und Industriegebäude eine Solardach-Pflicht, auch für bereits geplante Vorhaben, was bedeutet, dass auf alle Neubauten ein Solardach angebracht und betrieben werden muss. Dabei gelten genaue Richtlinien.

Änderung ab März 2023: Maskenpflicht endet

Für Beschäftigte und Bewohner von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wird ab März die Masken- und Testpflicht wegfallen. Allerdings müssen Besucher dieser Einrichtungen weiterhin eine Maske tragen. 

PCR-Teststellen fallen weg

Ab 1. März 2023 werden keine PCR-Teststellen mehr betrieben, da die Zulassung für den Betrieb nur bis zum 28. Februar 2023 läuft. Wer dann einen PCR-Test machen möchte, muss ins Krankenhaus oder zum Hausarzt gehen.

Änderung der Künstlersozialabgaben

Die Künstlersozialabgabe steigt ab März von 4,2 Prozent auf 5 Prozent. So müssen alle Unternehmen, die Künstler in Anspruch nehmen, ab März eine höhere Abgabe zahlen. 

Preiserhöhungen bei Krombacher ab 1. März 2023

Die Brauerei Krombacher hat beschlossen, dass sie ab 1. März 2023 die Preise für Getränke anhebt. Betroffen von den Preissteigerungen sind neben allen Biersorten auch nichtalkoholische Getränke wie Schweppes, Vitamalz und Orangina. 

Änderung bei Aldi: Prospekte werden eingestellt

Aldi Süd will ab 01. März keine Prospekte mehr ausliefern. Damit will Aldi der Papierverschwendung entgegentreten und folgt Aldi Nord, das bereits seit einiger Zeit via WhatsApp ein Prospekt anbietet.