Wie nahezu jeden Monat gibt es auch im Dezember 2022 einige wichtige Änderungen für Verbraucher, die wir nachfolgend zusammengetragen haben.
Neuer Fahrplan und höhere Preise bei der Deutschen Bahn
Ab dem 11. Dezember 2022 bis zum 10. Juni 2023 gilt bei der Deutschen Bahn der Winter-Fahrplan. Wegen der hohen Inflation werden Tickets im Durchschnitt um bis zu 4,9 Prozent teurer, im Nahverkehr um bis zu 4 Prozent. Auch die Preise für eine Bahncard 25, 50 oder 100 werden sich um 4,9 Prozent verteuern, Flex-Preise sogar um 6,9 Prozent. Die Sparpreise bleiben unverändert ab 17,90 Euro, die Super-Sparpreise ab 21,90 Euro und die Super-Sparpreise Young für Reisende unter 27 Jahren ab 12,90 Euro bestehen. Auch werden sich die Preise bei der Sitzplatzreservierung nicht ändern. So werden sie weiterhin 4,50 Euro in der 2. Klasse und 5,90 Euro in der 1. Klasse kosten.
Und sonst?
Erstmals wird der neue ICE 3neo zwischen Dortmund, Köln und Frankfurt täglich zum Einsatz kommen. Auf stark nachgefragten Verbindungen sollen etwa 80 Sonderzüge mit 40.000 zusätzlichen Sitzplätzen zum Einsatz kommen. Zudem soll das Serviceteam bis Weihnachten um rund 800 Mitarbeiter aufgestockt werden.
Arbeitgeber können 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie zahlen
Schon während der Pandemie war es Arbeitgebern möglich, ihren Beschäftigten 1.500 Euro steuerfrei als Einmalzahlung zu überweisen. Dieses Jahr dürfen Arbeitgeber wegen der gestiegenen Inflation und damit der Kosten für den Lebensunterhalt bis zu 3.000 Euro steuerfrei zahlen. Verpflichtet ist er jedoch nicht. Zahlt er die Prämie noch bis Ende 2024, so ist sie komplett frei von Steuern und Sozialversicherung.
Keine monatlichen Sicherheitsupdates für Windows 10 21H 1 mehr
Microsoft erklärt, dass ab 13. Dezember 2022 kein Support mehr für Windows 10 in der Version 21H 1 stattfinden wird. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Sicherheitsupdates mehr für das System vorgenommen werden. Die Geräte, auf denen diese Version ausgeführt werden, funktionieren weiterhin, allerdings wird es keine Sicherheits- und Qualitätsupdates mehr geben.
Rentner erhalten Energiepreispauschale
Auch die rund 21 Millionen Renten- und Versorgungsbeziehende sollen entlastet werden. So hat die Bundesregierung im Nachgang eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro für Rentner beschlossen. Bis zum 15. Dezember soll die Energiepauschale gesondert gezahlt werden. Sie wird nicht zusammen mit der Rente überwiesen. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
Am 8. Dezember 2022 um 11 Uhr wird der nächste bundesweite Warntag stattfinden. An diesem Tag sollen in einer gemeinsamen Übung von Bund und Länder, Gemeinden und Städte die zur Verfügung stehenden Warnmittel getestet werden. Ziel ist es, die Bevölkerung mittels unterschiedlicher Kanäle vor bestimmten Katastrophen warnen zu können. Zum Einsatz können Fernseh- und Radiosender, Mobiltelefone und Internet, beispielsweise durch Apps, kommen. Die Probewarnmeldung soll erstmals auch etwa die Hälfte aller Handys in Deutschland erreichen. Möglich macht dies der Mobilfunkdienst Cell Broadcast.
Versandfristen für Weihnachtskarten und Pakete im Dezember
Wer Weihnachtspost versenden möchte, sollte sich die Fristen näher anschauen, um nicht zu spät seine Weihnachtskarte zu versenden.
Laut der Deutschen Post gelten nachfolgenden Einlieferungsschlusszeiten:
Briefe und Postkarten Deutsche Post
Versand nach:
- Deutschland: 22. Dezember
- ins europäische Ausland: 14. Dezember
- außerhalb Europas: 7. Dezember
Pakete und Päckchen DHL
Versand nach:
- Deutschland: 20. Dezember
- in die Nachbarländer, außer Frankreich und Italien: 15. Dezember
- Frankreich und Italien: 14. Dezember
- Schweiz mit Service Premium: 20. Dezember
- sonstige europäische Länder: 12. Dezember
- außerhalb Europas: 29. November
- außerhalb Europas mit Service Premium 6. Dezember
TV-L-Beschäftigte erhalten 2,8 Prozent mehr Gehalt
Beschäftigte im TV-L erhalten zum 1. Dezember 2022 2,8 Prozent mehr Lohn. Zudem erhalten Studierende, Auszubildende und Praktikanten 50 bis 70 Euro mehr im Monat. Auch viele Landesbeamten erhalten eine Besoldungserhöhung von 2,8 Prozent.
Sonderzahlung für Gas- und Fernwärmekunden
Im Dezember sollen Gas- und Fernwärmebezieher eine Sonderzahlung in Höhe einer Gasmonatsrechnung erhalten. Dabei werden die Versorger auf die Dezember-Abschlagszahlung verzichten. Sie erhalten diese vom Staat zurück. Kunden müssen nicht tätig werden. Kunden, deren Abschlagszahlungen über die Miete erfolgen, erhalten bei der nächsten Nebenkostenabrechnung eine Gutschrift.