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Ich habe mein Fahrzeug zugelassen. Wann erhalte ich den Steuerbescheid?
Alle erforderlichen Daten werden von der Zulassungsstelle an die Zollverwaltung gesendet. Auf Grundlage dieser Daten wird der Steuerbescheid erstellt, der dann innerhalb der nächsten beiden Wochen nach der Zulassung versandt wird.
Wird jedes Jahr ein neuer Steuerbescheid erstellt?
Nein, denn bei der Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer handelt es sich um eine unbefristete Steuerfestsetzung nach § 12 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Dies bedeutet, dass der erstellte Steuerbescheid auch für die nachfolgenden Jahre gültig ist. Es wird somit kein neuer Steuerbescheid versandt. Die Zollverwaltung versendet bei Versäumnis auch keine Zahlungserinnerung.
Wie viel Kraftfahrzeugsteuer muss ich für mein Fahrzeug zahlen?
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer kann zum Beispiel mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen berechnet werden.
Kann ich die Kfz-Steuer auch per SEPA-Lastschriftverfahren zahlen?
Ja, dies ist möglich. Dazu muss jedoch vorab ein vollständig ausgefülltes und ein dem amtlichen Muster entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat (Formular 032021) vorliegen. Wichtig ist, dass der Girokontoinhaber und der Fahrzeughalter eingetragen werden. Das SEPA-Lastschriftmandat muss dann zum zuständigen Hauptzollamt gesendet werden.
Kann ich im Nachhinein auch Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat vornehmen?
Dies ist möglich. Die Kontoverbindung kann formlos, zum Beispiel mittels E-Mail, oder auch mittels Formular 032021 geändert werden. Sollte sich jedoch die Person ändern, die die Zahlungen vornimmt, so muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt werden. In jedem Fall ist die Änderung dem jeweiligen Hauptzollamt zu melden.
Wenn ich mein Fahrzeug abmelde, erhalte ich dann einen Abmeldebescheid?
Sofern eine Abmeldung des Fahrzeugs vorliegt, übermittelt die Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten an die Zollverwaltung. Diese wiederum erstellt dann auf Grundlage der übermittelten Daten ein Abmeldebescheid, der innerhalb der nächsten beiden Wochen nach der Abmeldung dem Fahrzeughalter zugeht.
Wird ein Guthaben ausgezahlt, das aufgrund einer Abmeldung entstanden ist?
In der Regel ja. Sofern ein Guthaben entstanden ist, so wird dieses innerhalb der nächsten drei Wochen nach Abmeldung des Fahrzeugs ausgezahlt. Voraussetzung ist das Vorliegen der entsprechenden Bankverbindung. Sofern am SEPA-Lastschriftverfahren teilgenommen wurde, erfolgt die Auszahlung automatisch an die hinterlegte Bankverbindung.
Ich habe nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilgenommen, wie kann ich eine Bankverbindung zur Guthabensauszahlung übermitteln?
Um eine Bankverbindung für Erstattungszwecke mitzuteilen, kann das Formular 3815 mit Angabe der IBAN und BIC an das entsprechende Hauptzollamt übermittelt werden.
Kann ich mein Guthaben auch bar erhalten?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Guthaben können ausschließlich nur auf eine Bankverbindung ausgezahlt werden. Auch die Ausgabe von Verrechnungsschecks ist nicht möglich.
Ich bin umgezogen. Wo muss ich meine neue Adresse anzeigen?
Um Adressänderungen anzuzeigen, müssen diese der jeweiligen Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Diese übermittelt anschließend die Daten an das zuständige Hauptzollamt.
Kann ich Vergünstigungen erhalten?
Ja, dies ist möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In jedem Fall muss ein schriftlicher Antrag auf eine Steuervergünstigung gestellt werden. Dieser muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Elektrofahrzeuge sind davon ausgenommen.