Am 1. Mai 2014 wird das neue Flensburger Punktesystem in Kraft treten. Nach langen Diskussionen, die über mehrere Monate gingen, hat der Bundesrat nun die Punktereform freigegeben, womit die Verkehrssünderdatei in Flensburg nach über 50 Jahren von Grund auf umgebaut wird. Künftig wird es nicht mehr die Skala von ein bis sieben Punkten geben, sondern Punkte nach der Schwere des Vergehens. Hierfür werden ein bis drei Punkte vergeben. Zudem wird der Führerschein in Zukunft bei acht Punkten und nicht mehr bei 18 Punkten eingezogen.
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Freiwilliger Besuch einer Schulung bleibt bestehen
Die Option, innerhalb von fünf Jahren über den freiwilligen Besuch einer Schulung einen Punkt abzubauen, bleibt für diejenigen bestehen, die maximal fünf Punkte haben. Etwaige gespeicherte Punkte verjähren jeweils separat. Zudem gibt es auch keine Punkte-Amnestie.
Der Vermittlungsausschuss hatte sich auf diesen Kompromiss erst im Juni verständigt, und zwar erst, nachdem das vom Bundestag beschlossene Gesetz von der rot-grün dominierenden Länderkammer gestoppt wurde. Laut des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer von der CSU soll das Punktesystem mit diesem Konzept einfacher und vor allem gerechter werden. Kurz vor dem Bundesrat hatte der Bundestag die Änderungen gebilligt.
Punkte für Verkehrsverstöße und Umrechnung der Punkte
In Zukunft sollen in die Verkehrssünderdatei hauptsächlich nur noch Verstöße aufgenommen werden, die tatsächlich sicherheitsgefährdend sind. Für die 47 Millionen Punkte, die in Flensburg gespeichert sind, hat dies zum Teil Folgen. Dabei sollen die Punkte, die für leichtere Ordnungswidrigkeiten entstanden, gelöscht werden. Hierzu gehört zum Beispiel das Befahren einer Umweltzone ohne eine entsprechende Plakette, wofür es bisher einen Punkt gab. Im Gegenzug wird es aber teilweise höhere Geldbußen geben. Mit je einem Punkt werden auch nicht-sicherheitsrelevante Verstöße in den Katalog aufgenommen, wie zum Beispiel das Zuparken von Feuerwehrausfahrten oder Fahrerflucht nach Unfällen.
Nach dem neuen System werden die übrigen Punkte umgerechnet. Künftig werden gefährliche Überholmanöver statt mit zwei Punkten nur noch mit einem Punkt bewertet. Zwei statt drei Punkte erhält derjenige, der innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell fährt. Zudem werden drei statt bisher sieben Punkte bei einem Alkoholvollrausch am Steuer vergeben.
Bei der Überführung der bestehenden Punkte in das neue System wird wie folgt umgerechnet:
- 1 bis 3 alte Punkte = 1 neuer Punkt
- 4 bis 5 alte Punkte = 2 neue Punkte
- 6 bis 7 alte Punkte = 3 neue Punkte
- 8 bis 10 alte Punkte = 4 neue Punkte
- 11 bis 13 alte Punkte = 5 neue Punkte
- 14 bis 15 alte Punkte = 6 neue Punkte
- 16 bis 17 alte Punkte = 7 neue Punkte
- ab 18 = 8 neue Punkte
Verjährung von Punkten und Fahreignungsseminare
Künftig verjähren Punkte getrennt je nach der Schwere des Verstoßes nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Dass die Punkte insgesamt verschwinden, hat bisher jeder neue Verstoß verhindert.
Die Fahreignungsseminare, die im neuen System ab sechs Punkten verpflichtend sind, werden neu konzipiert und sollen psychologische und pädagogische Elemente kombinieren. Nach fünf Jahren sollen die Seminare überprüft werden.
Quelle: express.de