Um eine Kfz Versicherung kündigen zu können, bedarf es der Einhaltung einer Kündigungsfrist und in einigen Fällen auch eines Kündigungsgrundes.


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Wie wechselt man eine Kfz Versicherung?

Um die Kfz Versicherung wechseln zu können, muss die aktuelle Versicherung gekündigt werden. Grundsätzlich sind die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit der Kfz-Versicherung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich geregelt.

Eine Kfz Versicherung kann immer einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Dabei ist es wichtig, dass die Versicherung sich nicht bereits um ein weiteres Jahr verlängert hat. Dies bedeutet, dass die Versicherung nicht mehr als ein Jahr bestehen darf.

Wann kann man eine Kfz Versicherung kündigen?

Die Kündigung der Kfz Versicherung ist dann wirksam, wenn diese Vorlage der Versicherung zugegangen ist. Hier ist dabei das Datum des Posteingangs für die Kfz Versicherung entscheidend. Um eine rechtmäßige Kündigung der Kfz Versicherung zu garantieren, sollte die Kündigung demnach mindestens einen Tag und einen Monat vor Vertragsende bei der Versicherung eingegangen sein. Der Poststempel des Absendens des Briefes spielt dabei keine Rolle. Maßgeblich für die Versicherung ist der Eingangsstempel, im Juristischen auch als Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden gemäß § 130 BGB bekannt.

Darin heißt es:

(1) Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

(2) Auf die Wirksamkeit der Willenserklärung ist es ohne Einfluss, wenn der Erklärende nach der Abgabe stirbt oder geschäftsunfähig wird.

(3) Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.

Für fast alle Kfz-Versicherungen beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr, beginnend ab dem 01. Januar des jeweiligen Jahres um 0.00 Uhr bis zum 01. Januar 0.00 Uhr des jeweils darauffolgenden Jahres. Um nun die Kündigungsfrist rechtmäßig einzuhalten, ist es notwendig, dass eine Kündigung spätestens zum 30. November des jeweiligen Vertragsjahres eingegangen sein muss, um dass sich die Versicherung nicht automatisch verlängert.


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Kuendigung Kfz2

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Obige Mustervorlage ausdrucken und per Einschreiben mit Rückschein an den alten Versicherer schicken.

Kfz ERGOKann man bei einer unterjährigen Hauptfälligkeit die Kfz Versicherung kündigen?

Immer öfter schließen Kfz Versicherungen einen unterjährigen Vertrag ab. Dies bedeutet, dass die Vertragslaufzeit nicht wie gewöhnlich zum 01. Januar des jeweiligen Vertragsjahres beginnt, sondern an einem beliebigen Tag im Jahr. Die Frist der Kündigung muss demnach genau vorher kalkuliert werden, wenn der Kfz Vertrag an einem bestimmten Tag im Jahr endet. Ob ein Versicherungsnehmer einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, kann er leicht anhand der Versicherungsbedingungen herausfinden. In der Rubrik "Hauptfälligkeit" oder "Vertragsablauf" sind in der Regel solche Informationen eingebettet.

Sollte dann dort die Hauptfälligkeit mit dem Stichtag 01. Januar angegeben sein, so muss der Versicherungsvertrag spätestens zum 30. November gekündigt werden. Sollte dort ein anderes Datum stehen, so muss dann die Kündigung einen Monat und ein Tag vor dem Vertragsende bei der Versicherung eingegangen sein.

Bedarf es bei der Kündigung der Kfz Versicherung eines Formulars?

Die Kündigung einer Kfz-Versicherung muss in Textform via Brief oder Fax erfolgen. Wichtig dabei ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung unterschrieben hat. Eine bestimmte Form muss im Kündigungsschreiben nicht eingehalten werden. Wichtig ist lediglich, dass der Versicherungsnehmer unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass dieser die bestehende Versicherung kündigen möchte.

Eine Kündigung der Kfz Versicherung via E-Mail ist in einigen Fällen ebenso erlaubt. Allerdings sollte vorab in den Versicherungsbedingungen nachgeschaut werden, ob die jeweilige Versicherung auch eine Kündigung per E-Mail akzeptiert. Zudem sollte dann im Falle einer Kündigung der Kfz Versicherung die Kündigung als PDF in der E-Mail versandt werden.

Welche Informationen benötigt die Kfz Versicherung bei einer Kündigung?

Im Kündigungsschreiben zur Kfz-Versicherung sollten nachfolgende Informationen mit angegeben werden:

  • Adresse des Versicherungsnehmers
  • Aktuelles Datum
  • Adresse der Versicherung
  • Versicherungsscheinnummer
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers

Ein Formular für die Kündigung einer Kfz Versicherung ist nicht zwingend notwendig, kann jedoch erstellt werden.

Kann man die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen?

Unter bestimmten Bedingungen können Versicherungsnehmer in Form einer außerordentlichen Kündigung ihre Kfz Versicherung kündigen. Zumeist ist dies bei höheren Tarifen, bei Unfällen und bei einem Fahrzeugwechsel möglich. Bei einer Sonderkündigung sind Versicherungsnehmer in der Regel nicht an bestimmte Stichtage gebunden. Des Öfteren existieren jedoch Fristen, die eingehalten werden müssen, um eine Sonderkündigung geltend machen zu können.

In der Regel muss eine Kündigungsfrist von einem Monat bei einer außerordentlichen Kündigung eingehalten werden. Das Kündigungsschreiben muss bei der Versicherung ebenso wie bei der normalen Kündigung fristgerecht eingereicht werden. Ein Formzwang mittels eines Formulars besteht nicht. § 125 BGB findet hier demnach keine Anwendung.

  1. Kündigung nach einem Unfall

Sollte ein Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug einen Schaden durch einen Unfall erlitten haben, so kann er nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen die Kfz Versicherung kündigen. Dabei greift das Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen.

  1. Kündigung bei einem Fahrzeugwechsel

Grundsätzlich können Fahrzeughalter bei Wechsel ihres Autos auch ihre Versicherung wechseln. Eine Kfz Versicherung besteht stets für das aktuelle Fahrzeug. Sollte demnach ein neues Auto angeschafft werden, so kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er bei der Versicherung bleiben möchte oder diese kündigen will. Sollte ein Wechsel der Kfz Versicherung in Erwägung gezogen werden, so muss der Versicherungsnehmer lediglich sein altes Auto abmelden. Die Zulassungsstelle schickt automatisch einen entsprechenden Hinweis über die Abmeldung an die Kfz Versicherung.

  1. Kündigung bei Erhöhung der Beiträge oder Reduzierung der Leistung

Sollte die Kfz Versicherung ihre Beiträge erhöhen oder die Leistung vermindern, so können Versicherungsnehmer von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ankündigungen vonseiten der Versicherung über etwaige Konditionsänderungen erfolgen zumeist im November, Dezember oder Januar. Da es sich hier wieder um eine Sonderkündigung handelt, haben Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, die Versicherung zu wechseln oder zu kündigen.

  1. Kündigung bei neuer Regionalklasse

Versicherungsnehmer können ihre Kfz Versicherung kündigen, wenn ihr Versicherungsbeitrag durch die Neueinstufung in eine Regionalklasse steigt. Pro Jahr wird die Regionalklasse anhand bestimmter Faktoren neu berechnet.

Folgende Faktoren spielen bei einer Neuberechnung mitunter eine Rolle:

  • Fahrverhalten der Versicherten
  • Zustand der Straßen
  • Anzahl der Zulassungen
  • Höhe der PS

Sollte sich dann bei der Neuberechnung der Versicherungsbetrag erhöhen, so kann der Versicherungsnehmer das außerordentliche Kündigungsrecht für sich in Anspruch nehmen. Sollte sich jedoch lediglich die Regionalklasse ändern, ohne damit eine Beitragserhöhung auszulösen, so besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Gleiche gilt bei einem Umzug in eine neue Gegend.

  1. Kündigung bei neuer Typklasse des Fahrzeugs

Beiträge können sich auch bei Änderungen der Typklasse des betreffenden Pkw verändern. Generell werden die Typklassen jedes Jahr durch die GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) aktualisiert und öffentlich zugänglich gemacht. Sollte bei einem Versicherungsnehmer das Fahrzeug in eine schlechtere Typklasse eingestuft werden und sollte sich dadurch der Versicherungsbeitrag erhöhen, so kann dieser von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

  1. Kündigung bei Veränderung eines Bausteins im Vertrag

Sollte sich in einer Kfz Versicherung lediglich nur ein Teil der Versicherung verändern, so kann dieser Teil sonderrechtlich gekündigt werden. Allerdings besteht der restliche Vertrag weiterhin. Dies ist beispielsweise bei einer Erhöhung der Kaskoversicherung der Fall. Die Haftpflichtversicherung bleibt in ihren Beiträgen jedoch konstant. So kann der Versicherungsnehmer die Kaskoversicherung kündigen, allerdings nicht die Haftpflichtversicherung. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.