Sie sind geblitzt worden oder wurden mit Alkohol am Steuer erwischt und wissen nun nicht, wie hoch Ihr Bußgeld ausfallen könnte und ob Sie Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot riskieren? Dann sind Sie auf unserem Portal richtig. Sie finden nachfolgend den aktuellen Bußgeldkatalog 2023 mit einem Bußgeldrechner sowie alle wichtigen Informationen über Bußgelder, Fahrverbote, Verstöße gegen das Verkehrsrecht (StVG, StVO, StVZO, usw.) und den Punktekatalog im Straßenverkehr.
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Leitlinien zur Berechnung von Bußgeldern
Inhaltsübersicht
- Bußgeldrechner
- Bußgeldkatalog 2024
- Geschwindigkeit
- Rote Ampel
- Alkohol und Drogen
- Abstandsvergehen
- Halten
- Handy am Steuer
Bußgeldrechner 2024: Bußgeld berechnen
Bußgeldkatalog 2024 mit Punkten und Bußgeldern
Am 19. Oktober 2021 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688 die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) verkündet. Die Änderung trat am 9. November 2021 in Kraft und ist ab 2022 gültig. Zuvor stimmte der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der BKatV-Novelle einstimmig zu. Somit wurde der von der Verkehrsministerkonferenz einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.
Bildquelle: pixabay.com | Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts oder innerorts kann teuer werden.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Ein Fahrverbot wird dann ausgesprochen, wenn zweimal innerhalb eines Jahres eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h oder mehr stattgefunden hat.
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 48,50 € | ||
11 - 15 km/h | 68,50 € | ||
16 - 20 km/h | 88,50 € | ||
21 - 25 km/h | 128,50 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 178,50 € | 1 | (1 Monat) |
31 - 40 km/h | 228,50 € | 1 | (1 Monat) |
41 - 50 km/h | 348,50 € | 2 | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 508,50 € | 2 | 1 Monat |
61 - 70 km/h | 633,50 € | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 738,50 € | 2 | 3 Monate |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 58,50 € | ||
11 - 15 km/h | 78,50 € | ||
16 - 20 km/h | 98,50 € | ||
21 - 25 km/h | 143,50 € | 1 | |
26 - 30 km/h | 208,50 € | 1 | (1 Monat) |
31 - 40 km/h | 288,50 € | 2 | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 428,50 € | 2 | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 591,50 € | 2 | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 738,50 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 843,50 € | 2 | 3 Monate |
Bei Rot über die Ampel - Bußgelder und Fahrverbote
Ampelvergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
bei Rot über die Ampel gefahren | 90 € | 1 | |
... dabei andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat |
... dabei Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat |
bei Rot über die Ampel gefahren, die schon 1 Sekunde rot war | 200 € | 2 | 1 Monat |
... dabei andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat |
... dabei Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat |
nicht an Ampel gehalten bei Nutzung des grünen Pfeils | 70 € | 1 | |
Behinderung des Fußgänger und Fahrradverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung | 100 € | 1 | |
... dabei andere gefährdet | 100 € | 1 | |
... dabei Sachschaden verursacht | 120 € | 1 |
Alkohol und Drogen am Steuer - Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
strafrechtliche Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
1. Mal über 0,5 Promille Alkohol | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Mal über 0,5 Promille Alkohol | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
3. Mal über 0,5 Promille Alkohol | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Straßenverkehrs ab 0,3 Promille Alkoholeinfluss | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Bußgeld | |
mit über 1,1 Promille Alkohol am Steuer | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Bußgeld | |
1. Mal gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr verstoßen | 500 € | 2 | 1 Monat |
2. Mal gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr verstoßen | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
3. Mal gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr verstoßen | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Straßenverkehrs durch Drogeneinfluss | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Bußgeld |
Abstandsvergehen - Fahrverbot und Bußgelder
strafrechtliche Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
Abstandsvergehen bei weniger als 80 km/h | 25 € | ||
... mit Gefährdung | 30 € | ||
... mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Abstandsvergehen mit mehr als 80 km/h | 75 - 400 € | 1 - 2 | 1 - 3 Monate |
Halten - Bußgeld und Punkte in Flensburg
strafrechtliche Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
10 m vor einer Ampel halten und diese dadurch verdecken | 10 € | |
Halten auf dem linken Seitenstreifen bzw. Fahrbahn | 10 € | |
Halten in einer scharfen Kurve | 20 € | |
Halten innerhalb des Kreisverkehrs | 20 € | |
Halten auf einem Taxistand | 20 € | |
Halten auf einem Taxistand mit Behinderung | 30 € | |
unzulässiges Halten auf der Autobahn | 30 € | |
Halten vor einer Feuerwehrzufahrt | 20 € | |
unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
verbotswidriges Halten auf dem Fahrrad- und Gehweg | 50 € | |
unzulässiges Halten auf dem Bussonderstreifen | 55 € | |
nicht platzsparendes Halten | 10 € |
Parken - Bußgeld und Punkte
strafrechtliche Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
5 m vor oder hinter einer Kreuzung | 10 € | |
vor Grundstückszufahrten | 10 € | |
in verkehrsberuhigten Bereichen | 10 € | |
vor einem angesenkten Bordstein | 10 € | |
über Schachtdeckeln | 10 € | |
außerorts auf einer Vorfahrtsstraße | 10 € | |
im Bereich eines Parkverbots | 10 € | |
näher als 10 m vor einer Ampel | 15 € | |
nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | |
innerhalb eines Kreisverkehrs | 25 € | |
im Bereich eines Taxistandes | 25 € | |
innerhalb eines Halteverbots | 25 € | |
in einer scharfen Kurve | 35 € | |
in einem unübersichtlichen Bereich | 35 € | |
auf einem Fahrradweg | 55 € | |
auf einer Verkehrsinsel | 55 € | |
auf einem Seitenstreifen | 55 € | |
auf einem Grünstreifen | 55 € | |
vor einer Feuerwehrzufahrt | 55 € | |
in zweiter Reihe | 55 € | |
auf Autobahnen | 70 € | 1 |
auf Kraftfahrstraßen | 70 € | 1 |
30 Minuten Überschreiten des Parkscheins | 20 € | |
1 Stunde Überschreiten des Parkscheins | 25 € | |
2 Stunden Überschreiten des Parkscheins | 30 € | |
3 Stunden Überschreiten des Parkscheins | 35 € | |
über 3 Stunden Überschreiten des Parkscheins | 40 € |
Probezeit - strafrechtliche Vergehen und Konsequenzen
Verstöße im Straßenverkehr, eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen, können in die beiden Kategorien A-Verstoß (schwerwiegende Verstöße, Katalog A) und B-Verstoß (weniger schwerwiegende Verstöße, Katalog B) gemäß Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eingeteilt werden. Bei Fahranfängern mit einem A-Verstoß verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Zudem muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolviert werden. Fahranfänger mit zwei B-Verstößen müssen mit den gleichen Konsequenzen rechnen.
strafrechtliche Vergehen | Konsequenzen |
A-Verstoß in der Probezeit | je nach Schwere des Verstoßes Aufbauseminar und Probezeitverlängerung um 2 Jahre, Verwarnung, Führerscheinentzug |
A-Verstoß durch Drogen und Alkohol | Besonderes Aufbauseminar |
B-Verstoß in der Probezeit | keine Maßnahmen, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung um 2 Jahre, Verwarnung, Führerscheinentzug |
Bußgelder bei Handy am Steuer
strafrechtliche Vergehen | Bußgeld | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
Handy am Steuer | 100 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
Handy beim Fahrradfahren | 55 € |
Führerschein - Bußgelder
strafrechtliche Vergehen | Bußgeld |
Führerschein nicht mitgeführt | 10 € |
Führerschein wurde nach Entzug nicht sofort abgegeben | 25 € |
Ihr Vergehen ist nicht dabei? Dann nutzen Sie den Bußgeldrechner
Der Bußgeldrechner kann Ihnen bei der Ermittlung Ihres eventuellen Bußgeldes helfen. Dies ist insbesondere dann sehr hilfreich, wenn Sie auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind und schon jetzt genau wissen, dass Sie mehr als 20 km/h zu schnell gefahren sind. Der Rechner prüft neben dem Bußgeld auch die Punkte und den Entzug der Fahrerlaubnis. Sollten Sie übe 40 km/h zu schnell gefahren sein, so können Sie mit einem Fahrverbot rechnen. Auch Alkohol und Drogen am Steuer, bei Rot über die Ampel und bei zu geringem Abstand zum Vordermann können empfindliche Bußgelder bis hin zu Fahrverboten drohen. Auch dies kann der Bußgeldrechner ermitteln.
Das aktuelle Punktesystem in Deutschland - Flensburg lässt grüßen
Das aktuelle Punktesystem 2022 sieht vor, dass für Verstöße mit einer Sicherheitsgefährdung Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Damit fällt die frühere Regelung weg, die Punkte auch bei Verstößen vorsah, die keine Sicherheitsgefährdung darstellten.
Es findet sich im aktuellen Bußgeldkatalog folgende Verteilung:
- 1 Punkt für schwere Verstöße
- 2 Punkte für sehr schwere Verstöße
- 3 Punkte für schwere Straftaten wie Drogen und Alkohol am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder unterlassene Hilfeleistung
Information zum Punktestand erfolgt durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) informiert den Verkehrssünder regelmäßig über die bereits bestehenden und anfallenden Punkte und über bestimmte Aufbauseminare sowie die Gelegenheit, Korrekturen vorzunehmen.
Die Punkte nehmen zu - Maßnahmen und Konsequenzen
Nehmen die Punkte in Flensburg zu, so nehmen auch die Konsequenzen zu. Welche Maßnahmen und Konsequenzen bei welcher Anzahl von Punkten greifen, erfahren Sie nachfolgend.
- 1 bis 3 Punkte: es erfolgt eine Vormerkung, aber keine weiteren Maßnahmen
- 4 bis 5 Punkte: es erfolgt eine Ermahnung; es ist ein Abbau von einem Punkt in 5 Jahren möglich
- 6 bis 7 Punkte: es erfolgt eine Verwarnung; es wird auf das Fahreignungsseminar hingewiesen
- 8 Punkte: der Führerschein wird entzogen
Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
Im Grunde genommen heißt es hier Geduld und vernünftiges Fahren, denn die Punkte in Flensburg verfallen automatisch. Allerdings muss gesagt werden, dass die Schwere des Vergehens abhängig von der Tilgungsfrist der Punkte ist. Das heißt, dass ein schwerer Verstoß lange Tilgungsfristen nach sich ziehen kann. Es gelten folgende Tilgungsfristen:
- 1 Punkt (schweres Vergehen): 2,5 Jahre
- 2 Punkte (besonders schweres Vergehen): 5 Jahre
- 3 Punkte (Straftaten): 10 Jahre
Was passiert, wenn neue Punkte hinzukommen?
Die Tilgung der Punkte ist unabhängig von den neuen Punkten. Diese werden gesondert betrachtet. Hat man also zwei Punkte, die man bei einem besonders schweren Vergehen erhalten hat, nach fünf Jahren ausgestanden, so werden diese gelöscht, egal, ob dann vor einem Jahr zwei neue Punkte in Flensburg hinzugekommen sind.