Der Senat in Hamburg hat als Reaktion auf die Entscheidung des Hamburger Landsgerichts die Verordnung zur Mietpreisbremse erneut erlassen. Die Verordnung war in einem Fall vom September 2015 aufgrund formeller Ungereimtheiten für unanwendbar vom Landgericht in Hamburg eingestuft worden. Eine Verkündung im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt soll in wenigen Tagen erfolgen.


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Mietpreisbremse in Höhe von 10 % verankert

In der neuen Verordnung ist unter anderem eine Mietpreisbremse in Höhe von 10 Prozent verankert. Neuverträge dürfen nur noch eine Miete von bis zu höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete enthalten. Gemäß dem Senat ist mit der neuen Verordnung eine Rechtssicherheit geschaffen, die bis zum 30. Juni 2020 gilt.

Rechtsunsicherheit bei Mietverträgen nach dem 01.07.2015

Für Mietverträge, die zwischen dem 01. Juli 2015 und der aktuellen Neuverordnung geschlossen wurden, gilt weiterhin bezüglich der Anwendung der ersten Mietpreis-Verordnung eine Rechtsunsicherheit.

Angespannter Wohnungsmarkt in Hamburg auch 2018

Gemäß der Senatorin für Stadtentwicklung ist auch im Jahr 2018 der Hamburger Wohnungsmarkt angespannt. Die Mieten sind in der Hansestadt seit 2007 erheblich gestiegen. So belief sich die Brutto-Kaltmiete pro Quadratmeter 2007 bei 7,86 Euro, 2017 waren es bereits durchschnittlich 11,02 Euro. Der Bundesdurchschnitt lag gemäß Behördenangaben im Jahr 2017 bei 7,78 Euro.

Video: Urteil zur Hamburger Mietpreisbremse

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