Gemäß Medienberichten zufolge wird voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer auf Immobilien bald kippen, da diese verfassungswidrig ist. Grund dafür sind Grundstückswerte, die einfach nicht mehr aktuell sind. Seit 1964 wurden diese in Westdeutschland und seit 1935 in Ostdeutschland nicht mehr angepasst. Doch auf genau diesen Werten basiert die Berechnung der Grundstückssteuer.

Doch warum ist das mit der Grundsteuer so?

Wer ein Haus kauft, weiß, dass eine Grunderwerbsteuer fällig wird. Zudem sind dann noch jährlich Grundstückssteuern abzudrücken. Um dass Immobilienbesitzer nicht zu viel zahlen müssen und mehr für die Altersvorsorge einzahlen können, wird der Wert der Grundstückssteuer seit Jahrzehnten von der Regierung klein gehalten. In Deutschland existieren bisher etwa 35 Millionen Grundstücke. Dieses System priviligiert Immobilienbesitzer, die für das Alter mit ihren Immobilien vorsorgen. Andere Personen, die sich keine Immobilie leisten können und wollen und auf Aktien und Wertpapiere als Altersvorsorge setzen, werden zunehmend mit Gebühren belastet. Fair sieht anders aus.

Video: Keine Grundsteuer ohne Grundlage

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Was mit der Grundstückssteuer nun tun?

2016 haben die Länder empfohlen, die Steuern von Immobilien nach den Durchschnittspreisen der Grundstücke in der Gemeinde, den sogenannten Bodenrichtwerten, sowie nach den Baukosten der Gebäude festzusetzen. Die Immobilien würden somit nach Alter klassifiziert werden. Immobilienbesitzer von Altbauten müssten demnach weniger Steuern zahlen, Besitzer von neuen Häusern hingegen mehr.

Falsche Anreize gesetzt

Mit dem vorgeschlagenen System der Länder würden jedoch falsche Anreize gesetzt werden. Immobilienbesitzer, die neue Häuser bauen, um mehr Wohnraum in Ballungsgebieten zu schaffen, würden bestraft werden. Zudem würden höhere Steuern gleichzeitig an Mieter abgewälzt werden. Dieser Vorschläge würde somit weder Mieter noch Häuslebauer zufriedenstellen.

Grundsteuer am Bodenwert festsetzen

Der Mieterbund fordert nun die Grundsteuer am Bodenwert festzusetzen und zwar unabhängig davon, ob eine Immobilie auf dem Boden steht oder nicht. Somit würden bebaute und unbebaute Grundstücke gleich besteuert werden. Einen Nachteil hat das Ganze jedoch: Großgrundbesitzer würden dadurch extrem steuerlich beschenkt werden, denn ihre Immobilie würde ebenso nicht mehr besteuert werden, sondern der tatsächliche Boden.

Fazit: Jedes Grundstücksteuer-System mit Vor- und Nachteilen

Was stellen wir also fest? Egal, welches System auch kommen mag, es würde bei jedem neuen Besteuerungssystem Vor- und Nachteile geben. Eines ist jedoch klar: So wie jetzt die Grundsteuer bemessen wird, kann und wird es nicht bleiben. 

Weiterführende Informationen

Pfeil RotWichtige Regelungen zur Grunderwerbsteuer

Pfeil RotAllgemeine Informationen zur Grundsteuer

Quelle: ntv.de