Aus dem Referentenentwurf der Bundesregierung geht die Abschaffung des Mindestabstands von Windrädern zu Wohnhäusern hervor. Die Umsetzung des Gesetzes soll nach den Landeswahlen in Nordrhein-Westfalen erfolgen.

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Plan der Ampel-Koalition: Mehr Windräder aufstellen

Der Plan der Ampel-Koalition ist einfach: Um mehr Windräder aufstellen zu können, soll der Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern künftig abgeschafft werden, wie aus dem Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches hervorgeht. 

Drei Windräder und ein Haus

pixabay.com | Sweda | Schafft die Bundesregierung die Abstandsregeln für Windräder ab?

In diesem ist folgender Absatz in Abschnitt A II. verankert:

Die bisherige Länderöffnungsklausel in § 249 Absatz 3 BauGB zur Einführung landesgesetzlicher Mindestabstände für Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 BauGB, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, soll aufgehoben werden. Landesgesetzliche Mindestabstände die vor dem Kabinetttermin dieses Gesetzes erlassen wurden, sollen vorerst fortgelten können. Es soll klargestellt werden, dass die Länder dieses Landesrecht weiterhin einschränken oder ganz oder teilweise aufheben können.

Ländern wird Ermächtigung zur Festlegung des Mindestabstandes entzogen

Bisher konnten die Bundesländer selbst entscheiden, wie sie den Mindestabstand der Windrädern zu Häusern festlegen. Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Im Referentenentwurf ist folgender Abschnitt verankert:

Infolge der Neufassung des bisherigen § 249 Absatz 3 BauGB entfällt die bisher dort geregelte Ermächtigung der Länder, landesgesetzlich Mindestabstände für Windenergieanlagen zu bestimmten baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken zu regeln.

Dies bedeutet, dass die Bundesländer nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr selbst über den Mindestabstand zu Wohnhäusern entscheiden dürfen. In Bayern beispielsweise wurde festgelegt, dass die zehnfache Höhe der Windkraftanlage der Mindestabstand zum nächsten Wohnhaus ist. Wenn die Ampel-Koalition sich nach Inkrafttreten des Gesetzes dazu entscheiden würde, den Mindestabstand aufzuheben, so könnten Windräder unmittelbar neben einem Wohnhaus errichtet werden.

Ziel ist es, mehr Windräder zu errichten

Aktuell ist die Bundesregierung bestrebt, bestehende Vorschriften zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen zu ändern. Dazu werden neue Gesetze vorbereitet. Es sollen für jedes Bundesland sogenannte Flächenbeitragswerte für die Windenergie festgelegt werden. Dies heißt, jedes Bundesland wird eine bestimmte Anzahl an Fläche für die Windräder bereitstellen müssen. Um die Flächenbeitragswerte zu erreichen, soll der Mindestabstand eingeschränkt oder aufgehoben werden, denn die Flächen sind für den geplanten Ausbau der Erneuerbaren Energien und das Erreichen der Klimaschutzziele von hoher Notwendigkeit.

Um jedoch zu verhindern, dass einige Bundesländer schnell noch Mindestabstände zu Windrädern festlegen, soll der Tag des Kabinettsbeschlusses als Stichtag gelten, ab dem Änderungen nicht mehr beschlossen werden dürfen.

Werden Verbraucher höhere Energiekosten haben?

Gemäß dem Referentenentwurf sollen Verbraucher keine höheren Kosten haben. Im Entwurf ist dazu folgender Satz verankert:

Das Gesetz verursacht weder weitere Kosten für die Wirtschaft noch Kosten für die sozialen Sicherungssysteme. Kostenüberwälzungen, die zu einer Erhöhung von Einzelpreisen führen und Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherniveau haben, sind nicht zu erwarten.