Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden (Az.: C-354/13), dass stark übergewichtige Personen einem Schutz des Diskriminierungsverbots im Europarecht unterliegen. Demnach kann Adipositas eine Behinderung darstellen. Einen generellen Kündigungsschutz gibt es jedoch auch weiterhin nicht. Da Adipositas mit diesem Urteil vor Diskriminierung schützt, kann dies weitreichende Folgen für Arbeitgeber darstellen. Für Arbeitgeber bedeutet dieses Urteil, dass sie künftig selektiver vorgehen sollten und vorsichtiger das Ablehnungsschreiben formulieren müssen.
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Berechnung des BMI
Starke Fettleibigkeit, auch Adipositas genannt, ist eine Vermehrung des Körperfetts, welche weit über das Normalmaß hinausgeht. Eine Adipositas kann man mithilfe eines Body-Mass-Index (BMI) manifestieren. Von einer Adipositas spricht man dann, wenn der BMI über 30 kg/qm entspricht. Der BMI errechnet sich aus einem Quotienten von Gewicht und Körpergröße zum Quadrat (kg/qm). Bei normalgewichtigen Personen liegt der BMI bei 19 bis 25 kg/qm.
Polizeibeamte können betroffen sein
Bisher galten eher Folgeerkrankungen wie Rückenprobleme oder Diabetes als Behinderung. Mit dem Urteil kann sich dies ändern. Nun kann auch je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit eine Adipositas als Behinderung gelten. Vor allem gilt dann eine Behinderung, wenn die Mobilität der Person im Arbeitsleben eingeschränkt ist. Für Polizeibeamte könnte eine Adipositas eine Behinderung darstellen. Aber auch Angestellte und Beamte der Feuerwehr wären davon betroffen.
Grund von Adipositas nicht ausschlaggebend
Der Grund für die Adipositas steht dabei im Hintergrund, wie das Gericht mitteilt. Ob diese durch vermehrtes Essen oder durch eine Krankheit ausgelöst wurde, sei bei der Einstufung in die Behinderung nicht wichtig. "Darauf, ob der Betroffene sein extremes Übergewicht selbst verursacht hat, kommt es nach ausdrücklicher Feststellung des EuGHs nicht an", teilte eine Arbeitsrechtsexpertin mit.
Kündigung muss hinreichend überprüft werden
Sofern eine Kündigung seitens des Arbeitgebers in Erwägung gezogen wird, muss dieser die Kündigung genaustens überprüfen. Denn es gilt: Eine übergewichtige Person, die als behindert eingestuft wurde, unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz.
Tabelle: Einstufung von Körpergewicht zu Risiken für Krankheiten
Kategorie | BMI | Risiko für Krankheiten |
Untergewicht | < 18,5 | niedrig |
Normalgewicht | 18,5 – 24,9 | durchschnittlich |
Übergewicht | ≥ 25,0 | Generell erhöht |
Prädipositas | 25 – 29,9 | Gering erhöht |
Adipositas Grad I | 30 – 34,9 | erhöht |
Adipositas Grad II | 35 – 39,9 | hoch |
Adipositas Grad III | ≥ 40 | Sehr hoch |
Quelle: Einschätzung der Deutschen Adipositas Gesellschaft
Video: der Body Mass Index
Quelle: youtube-nocookie.com