Aktuelles: Wie es sich herausstellte, handelt es sich bei der sofortigen Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 um eine Falschinformation der Medien. Die Abschaffung der Steuerklassen wurde im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung hinterlegt (siehe am Ende des Artikels als PDF). Die Steuerklassen 3 und 5 sollen dann für Paare ab 2030 wegfallen. Daraus entwickelte sich dann eine Falschmeldung, dass es bereits einen Gesetzesentwurf geben soll. Diesen gibt es aber bisher noch nicht wie auch die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen schreibt.
Nachfolgend erfahren Sie, welche Informationen zur Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 verbreitet wurden.
Steuerklassen 3 und 5 werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschafft!
Die Steuerklassen 3 und 5 werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschafft! In den Sozialen Medien wurde jedoch Folgendes verbreitet: Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen die Steuerklassen III und V (Steuerklassen 3 und 5) abgeschafft werden. Mit aller Wahrscheinlichkeit zum 01. Juli 2023, das sogenannte Ehegattensplitting wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen soll das Faktorverfahren in die Steuerklasse IV überführt werden.
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Was würde eine Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V bedeuten?
Werden die Lohnsteuerklassen III und V abgeschafft, so würde jeder Partner nur noch den Lohnsteueranteil zahlen, den er auch verdient. Bisher konnten vom Ehegattensplitting insbesondere Lebenspartner und Ehegatten profitieren, bei dem ein Partner wesentlich mehr als der andere verdient. So konnten Ehegatten bei Zusammenveranlagung nur eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wobei nur ein zu versteuerndes Einkommen aus beiden Einkommen ermittelt wurde. Dies führte häufig dazu, dass Steuern gespart werden konnte.
Gleichstellung von Mann und Frau
Der Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 soll laut Ampel-Regierung für mehr Gerechtigkeit zwischen Mann und Frau sorgen. Häufig arbeitet die Frau in Teilzeit, da sie die Kinder zu Hause versorgen muss. Der Mann hingegen arbeitet Vollzeit und verdient somit auch mehr. Durch die Steuerklassenverteilung 3 und 5 muss die Frau zudem häufig noch mehr Abgaben leisten. Im Koalitionsvertrag steht unter dem Punkt Ökonomische Gleichstellung Folgendes:
Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung
und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer
verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die
Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen,
das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.
Ehegattensplitting von Grünen als ungerecht bezeichnet
Insbesondere halten die Grünen das Ehegattensplitting als "ungerecht", da der schlechter verdienende Partner (oftmals die Frau) höhere Abzüge leisten muss. Die traditionelle Vorstellung zwischen Mann als Ernährer und Frau als Hausfrau und Mutter würde dadurch gestärkt werden. Dieses Modell wird bei Kritikern als "nicht zeitgemäß" angesehen.
Künftiges Faktorverfahren der Steuerklasse IV
Künftig soll bereits während des Jahres der Splittingvorteil beim geplanten Faktorverfahren der Steuerklasse IV berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass das Finanzamt zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares errechnet und diese dann durch 12 teilt. Die errechnete Lohnsteuer wird dann monatlich einbehalten.
Abschaffung wegen Fachkräftemangel?
Es kursieren die Gerüchte, insbesondere in diversen Social-Media-Plattformen, dass die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 auch etwas mit dem Fachkräftemangel zu tun hat. Es gibt beim Finanzamt einen hohen Bedarf an neuen Mitarbeitern. Nach unseren Nachfragen bei einem lokalen Finanzamt, hat eine Mitarbeiterin dies bestätigt. Der Fachkräftemangel ist auch dort angekommen. Ob dieser nun tatsächlich mit der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 zusammenhängt, sei jedoch dahingestellt.
Lesen Sie auch
» Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung (Weiterleitung auf spd.de)