Ein Entlastungspaket als Antwort auf die hohen Energiepreise ist beschlossen: Die Bundesregierung hat das Krisenpaket am Donnerstag, den 24. März 2022 und ein weiteres Entlastungspaket am Mittwoch, den 27. April, auf den Weg gebracht. Ein drittes Entlastungspaket ist in Planung. So sollen die Spritpreise sinken, die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs billiger und eine Strompauschale eingeführt werden. Zudem soll es im Rahmen des dritten Entlastungspaketes eine Energiepauschale von 300 Euro für Geringverdiener, Studenten, Arbeitslosengeldempfänger und Rentner geben.
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Ab wann gilt das Entlastungspaket?
- Das 3. Entlastungspaket wurde am 4.09.2022 beschlossen
- Das 2. Entlastungspaket wird größtenteils ab 01. Juni 2022 gelten.
- Anti-Krisen-Paket der Bundesregierung vom März 2022 (1. Entlastungspaket)
Update zum 3. Entlastungspaket
Aktuell sind folgende Punkte von der Bundesregierung beschlossen (Stand 02.11.2022):
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können komplett als Sonderausgaben bereits ab 2023 berücksichtigt werden. Dies soll Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlasten
- der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 Euro auf 1.000 Euro
- Die Home-Office-Pauschale wird entfristet und verbessert; Arbeitnehmer können pro Tag im Home-Office einen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 1.000 Euro pro Jahr geltend machen
- Arbeitgeber sollen ihren Angestellten bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen können
- der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird zum 1. Januar 2023 steuerliche und bürokratisch gestärkt; bürokratische Hürden werden abgebaut etwa bei der Installation und dem Betrieb dieser Anlagen
Das sieht das 3. Entlastungspaket vor
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Es soll eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt werden.
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Zum 1. Dezember 2022 erhalten Rentner eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, wobei diese über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt wird.
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Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um 18 Euro erhöht.
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Ebenfalls zum 1. Januar 2023 wird der Kinderzuschlag auf 250 Euro im Monat angehoben.
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Studenten und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
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Die Frist der Homeoffice-Pauschale fällt weg. Zudem kann pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro geltend gemacht werden, höchstens jedoch 600 Euro pro Jahr.
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Zum 01. Januar 2023 wird die Höchstgrenze für einen Midi-Job auf 2000 Euro pro Monat angehoben. Im Oktober 2022 wird sie bereits auf 1600 Euro steigen.
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Es wird eine Wohngeldreform durchgeführt, wobei die Anzahl der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürger erweitert und das Wohngeld eine dauerhafte Klima- und Heizungskomponente enthalten wird.
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Von September bis Dezember 2022 wird für Wohngeldbezieher ein Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro gezahlt.
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Bis Ende März 2024 wird die Umsatzsteuer auf den Gasverbrauch von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
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Ab dem kommenden Jahr sollen Rentner ihre Rentenbeiträge als Sonderausgaben voll absetzen können.
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Ab 2023 sollen Empfänger des neuen Bürgergelds etwa 500 Euro pro Monat erhalten. Damit liegt die Höhe des Bürgergelds über den aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für kinderlose Alleinstehende. Hartz IV wird ab 01. Januar 2023 durch das neue Bürgergeld abgelöst.
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Das 9-Euro-Ticket soll durch ein Nachfolgeticket in Höhe von 49 bis 69 Euro abgelöst werden.
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Die Sonderregelungen, die für das Kurzarbeitergeld gelten, sollen über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden.
Was plant die SPD beim 3. Entlastungspaket?
- Haushalte mit geringen Einkünften sollen vor den Folgen steigender Energiepreise mit einer Energiepauschale von 300 Euro als Direktzahlung geschützt werden. In Anspruch nehmen können die Pauschale Rentner, Arbeitslosengeldempfänger, Studierende und Arbeitnehmer mit geringem bis mittleren Einkommen.
- Vorantrieb des Ausbaus erneuerbarer Energien als Alternative zum russischen Gas
- Nachfolgemodell für das Neun-Euro-Ticket in Höhe von 49 Euro pro Monat
- Schutzklauseln für in finanzielle Not geratene Bürger und Firmen
- Härtefall-Regelungen bei Mietern, die ihre Nebenkosten nicht zahlen können. Ihnen darf nicht gekündigt werden.
- Wohngeld soll reformiert werden, sodass dauerhaft Heizkosten berücksichtigt werden können
- Insolvenzen von kommunalen Energieversorger sollen durch einen "Schutzschirm" verhindert werden
- Gasumlage in Höhe von 2,4 Cent soll neu berechnet werden, um Unternehmen, die Gewinne machen, davon nicht profitieren zu lassen
Video: Drittes Entlastungspaket - wer bekommt was?
Quelle: youtube.com
2. Entlastungspaket der Ampel-Koalition - Zusammenfassung
Welche Vergünstigungen sind im Entlastungspaket verankert?
Im Entlastungspaket sind unter anderem folgende sieben Punkte vorgesehen:
- die Energiepreispauschale
- vergünstigte ÖPNV-Tickets
- Senkung der Spritpreise
- Klimageld
- Einmal Bonus zum Kindergeld
- Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen
- erneuerbare Energie für Heizungsanlagen
1. Energiepreispauschale 300 € und EEG-Umlage
Es wird allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale gewährt werden. Diese beträgt 300 Euro und soll als Zuschuss zum Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Bei Selbstständigen soll dafür die Vorauszahlung der Einkommenssteuer um 300 Euro minimiert werden. Für Rentner und Rentnerinnen ändert sich nichts. Sie werden von der Pauschale nicht profitieren. Die EEG-Umlage bei Stromrechnungen wird für alle ab 1. Juli 2022 wegfallen.
- Wann?: vermutlich Anfang Juni 2022, Wegfall der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022
2. Heizkostenzuschuss 230 - 350 €
Im Sommer sollen alle Wohngeldhaushalte einen Heizkostenzuschuss erhalten. Ein Einpersonenhaushalt erhält 270 Euro, zwei Personen in einem Haushalt erhalten 350 Euro und jede weitere Person 70 Euro. BAföG-Empfänger, Auszubildende mit einer Auszubildendenvergütung oder Beihilfe sowie Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss erhalten einheitlich 230 Euro.
- Wann?: im Sommer 2022
2. Billigere Spritpreise
Im Entlastungspaket wurde eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß beschlossen. Dabei wird der Benzinpreis um 35 Cent pro Liter und Diesel um 14 Cent pro Liter gesenkt. Ab 01. Juni wird der Fiskus auf den Großteil der Energiesteuer für drei Monate verzichten. Tankstellen können jedoch ihren alten Restbestand, den sie teuer eingekauft haben, auch noch teuer weiterverkaufen. So wird sich erst nach und nach der günstigere Preis durchsetzen.
- Wann?: ab 01. Juni 2022
3. Günstige ÖPNV-Tickets für 9 €
Ab 01. Juni soll es für 90 Tage, sprich 3 Monate, bundesweit ein Ticket für 9 Euro pro Monat für den Öffentlichen Personennahverkehr geben, das auch im Verbundbereich gültig sein soll. Die Bundesländer sollen dazu entsprechende finanzielle Mittel erhalten. Das Ticket ist bundesweit gültig.
Das 9-Euro-Bahnticket soll größtenteils online verkauft werden, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Fahrgäste mit einem Abo sollen ebenfalls vom 9-Euro-Bahnticket profitieren. Sie sollen eine Erstattung erhalten.
- Wann?: 01.06.2022 - 30.09.2022, Vorverkauf wahrscheinlich schon im Mai
4. Einmalbonus zum Kindergeld 100 €
Als Entlastung für Familien hat die Bundesregierung für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einen Einmalbonus in Höhe von 100 Euro beschlossen, der jedoch auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden wird. Dieser soll über die Familienkassen ausgezahlt werden.
- Wann?: vermutlich Anfang Juni 2022
5. Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen 200 €
Sozialleistungsempfänger erhalten wegen der hohen Energiepreise eine weitere Einmalzahlung von 200 Euro pro Person in zwei Schritten. Kinder erhalten ab Juli monatlich 20 Euro. Die Ampel-Regierung hatte bereits beim letzten beschlossenen Krisenpaket eine Einmalzahlung von 100 Euro beschlossen. Nach den Kabinettsberatungen vom Mittwoch (27. April 2022) wurde der Betrag auf 200 Euro verdoppelt.
- Wann?: Auszahlung im Juli 2022
6. Klimageld
Für die Auszahlung eines Klimageldes will die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass die hohen Preissteigerungen bei den Energiepreisen zum 01. Januar 2023 abgebildet werden. Daher möchte die Bundesregierung Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und ein Klimageld einführen. Durchschnittlich sollen pro Person und Jahr 200 Euro gezahlt werden. Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von weniger als 4.000 Euro und Verheiratete, die zusammen weniger als 8000 Euro brutto pro Monat haben, können vom Klimageld profitieren.
- Wann?: noch unklar, im Laufe des Jahres
7. Heizungsanlagen
Normalerweise war dieser Schritt erst zum 01. Januar 2025 vorgesehen, doch nun wird er bereits zum 01. Januar 2024 kommen. Jede neu eingebaute Heizung soll ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hauseigentümern mit einer Heizungsanlage von über 20 Jahren soll die Möglichkeit geschaffen werden, ihre alte Anlage auszutauschen. Zudem soll es eine Wärmepumpen-Offensive geben.
- Wann?: 1. Januar 2024
8. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.200 €
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde rückwirkend zum 01. Januar 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Werbungskosten können somit pauschal beleglos in Höhe von 1.200 Euro von der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.
- Wann?: rückwirkend zum 1. Januar 2022